…einzutreten. Aber auch dann wäre die wohl ab diesem Zeitpunkt mögliche Auflösung des Vertrages für die Bw. unwirtschaftlich, da der Rückkaufswert sehr niedrig sei. Beim übergebenen Vorsorgescheck handle es sich um eine übliche Sachzuwendung im Sinne des § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988, dessen…
…1. Jänner 1964 wurde dem EStG 1953 im § 3 Abs. 1 die Z 24 hinzugefügt, welche folgenden Wortlaut hatte: Steuerfrei sind die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und die hiebei empfangenen üblichen Sachzuwendungen, soweit deren Kosten das herkömmliche Ausmaß nicht übersteigen (zum Beispiel Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern)…
…hat. Die Prüferin vertrat in dem Bericht über die Außenprüfung zu den von der Berufungswerberin gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 steuerfrei belassenen Bezügen die Ansicht, dass übliche Sachzuwendungen gem. § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 mit € 186 steuerfrei bleiben könnten…
…des § 49 Abs. 3 Z 17 ASVG dargelegt hat, erstreckt sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen nicht auf über die Veranstaltung hinausgehende vermögenswerte Vorteile. Einen solchen überschießenden Vorteil bilden aber sowohl Warengutscheine als auch Goldmünzen, von denen auch die zitierte Entscheidung handelt…
…des § 49 Abs. 3 Z 17 ASVG dargelegt hat, erstreckt sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen nicht auf über die Veranstaltung hinausgehende vermögenswerte Vorteile. Einen solchen überschießenden Vorteil bilden aber sowohl Warengutscheine als auch Goldmünzen, von denen auch die zitierte Entscheidung handelt…
…den Bw. ergangenen Vorlageverständigung beigefügt war) führt das Finanzamt zunächst aus, dass die Konzertkarten als übliche Sachzuwendung an Dienstnehmer zu qualifizieren und der dafür aufgewendete Betrag sohin zum Abzug zuzulassen sei. Hinsichtlich der Frage des Arbeitszimmers legt das Finanzamt ergänzend dar, dass der Bw. seine…
…an einer Betriebsveranstaltung bis zu einem Betrag von höchsten S 5.000,00 jährlich steuerfrei. Für empfangene übliche Sachzuwendungen könne zusätzlich ein Betrag von S 2.550,00 jährlich steuerfrei bleiben. Nach der Rz 80 der Lohnsteuerrichtlinien seien zu den steuerfreien Geschenken auch Gutscheine und…
…dass die behauptete Ungemütlichkeit und der niedrige Erholungswert de facto nicht gegeben waren, sondern vielmehr eine übliche Kantinen- bzw Besprechungsraum-Atmosphäre vorlag und folglich mit dem Kantinenraum aus Vorarlberg nicht vergleichbar ist. Dementsprechend beschrieb auch die Prüferin den strittigen Raum: Es befindet sich dort eine…
…hinzugerechnet worden sei. Sachzuwendungen an Dienstnehmer für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen könnten bis zu einem Betrag von 2.500 S als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Zusätzlich sei der Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bis zu einem Betrag von 5.000 S steuerfrei. Da diese…
…Aufwendungen, bei denen primär die berufliche Tätigkeit und nicht die Person des Steuerpflichtigen im Vordergrund steht, unterliegen hingegen nicht dem Abzugsverbot. Entgeltlich wird eine Geld- oder Sachzuwendung nicht deshalb, weil sie zur Pflege persönlicher Kontakte oder im Hinblick auf einen erhofften betrieblichen Nutzen gemacht wird…
…hierzu ergänzend mit, dass sie sich ab dem Jahr 2006 entschlossen habe ihren Angehörigen und Bekannten für ihre Leistungen der Hundebetreuung gebührend zu entlohnen. Die Jahre davor habe sie sich mit verschiedenen Sachzuwendungen für deren Unterstützung bedankt. Sie habe sich erkundigt und festgestellt, dass ein…
…Arbeitszimmer e. Familienheimfahrten 3. Repräsentationsaufwendungen 4. Freiwillige Zuwendungen 5. strafbare Geld- und Sachzuwendungen, 6. Personensteuern § 34 Außergewöhnliche Belastung LStR 1999 Rz 815: Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setze voraus: - Unbeschränkte Steuerpflicht - eine Belastung des Einkommens. LStR 1999 Rz 816: Die Belastung - dürfe nicht Betriebsausgaben, Werbungskosten…
…cit. sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, von der Einkommensteuer befreit. Ebenfalls von der Einkommensteuer befreit sind nach § 3 Abs…
…17 ASVG dargelegt, dass sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen nicht auf über die Veranstaltung hinausgehende vermögenswerte Vorteile erstreckt. Vom Vertreter der Berufungswerberin wurde im Zuge der mündlichen Verhandlung neuerlich der Einwand erhoben, dass die Hingabe der Autobahnvignette für das tägliche Leben…
…für den Betriebsausflug, eine dabei erfolgte Bewirtung der Arbeitnehmer usw.) für sich selbst angemessen sein, zum anderen b) auch die Kosten der dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen. Was die Prüfung zu a) anlangt, ersparte RZ 78 der LStR 1999 bzw LStR 2002 die ansonsten wohl unvermeidliche…
…3 Z. 17 ASVG dargelegt, dass sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen nicht auf über die Veranstaltung hinausgehende vermögenswerte Vorteile erstreckt. Einen solchen überschießenden Vorteil bilden aber die im vorliegenden Verfahren streitgegenständlichen "Autobahnvignetten", die dem Grunde nach zur 14 Monate langen Benützung…
…üblichen Sachzuwendungen, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, von der Einkommensteuer befreit. In seinem zu dieser Bestimmung ergangenen Erkenntnis vom 11. Juni 1991, Zl. 91/14/0060, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen…
…üblichen Sachzuwendungen, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, von der Einkommensteuer befreit. In seinem zu dieser Bestimmung ergangenen Erkenntnis vom 11. Juni 1991, Zl. 91/14/0060, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass sich die Befreiung der bei Betriebsveranstaltungen empfangenen üblichen Sachzuwendungen…
…B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen umfasst. Dabei müssen die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sein. Die Belege für das Konto 6900 für die Jahre 1995 und 1996 wurden nicht vorgelegt, sodass schon deshalb nicht geprüft werden kann…
…aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen, soweit die Kosten der Betriebsveranstaltungen und der Sachzuwendungen angemessen sind, von der Einkommensteuer befreit. Die Einkommensteuerbefreiung findet somit ihre Grenze dort, wo geldwerte Zuwendungen der genannten Art das…