…§ 1 Abs 3 Z 1 iVm § 21 Abs 1 KStG 1988 ist die Bw. mit den Einkünften aus der österreichischen Betriebstätte beschränkt steuerpflichtig. Wie die Einkünfte zu ermitteln sind, bestimmt sich nach dem EStG 1988 und dem KStG 1988. Von diesen Einkünften sind bei Ermittlung…
…durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung unter Hinzuziehung des Parteienvertreters gestellt. Im Vorlageantrag wurde ein weiteres mal darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der österreichischen Betriebsstätte im deutschen Jahresabschluss und in den deutschen Steuerbescheiden der Bw., die dem Finanzamt übermittelt wurden…
…Verlustabzüge nicht berücksichtigt worden seien. Mit Vorhalt vom 20. November 2000 wurde die Bw. darauf hingewiesen, dass der österreichische Betriebsstättenverlust des Jahres 1997 gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 nur vortragsfähig sei, wenn er die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte des deutschen…
…dargestellte, Feststellung getroffen: Von der Bw. sei 1999 ein österreichischer Betriebstättenverlust in Höhe von S 925.450,00 (€ 67.255,07) erzielt und in der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2000 der Abzug dieses Verlustes gemäß § 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 beantragt worden…
…auf Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO vom 20. Oktober 2008 brachte der Berufungsführer im Wesentlichen vor: "In den Streitjahren 2005 und 2006 wurden vom deutschen Stammhaus in S an unsere österreichische Betriebstätte € 30.000,- bzw. € 36.000,- an Kosten weiterbelastet. Bei den weiterbelasteten Kosten…
…EWG und daher gemäß Rz 110 KStR jedenfalls mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar. Eine Verweigerung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung würde eine nach Art. 24 Abs. 3 DBA verbotene Diskriminierung darstellen. Weiters gebiete Art 48 EGV die Erstreckung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung auf Betriebstätten von in der EU ansässigen Kapitalgesellschaften…
…Das Führen der Berufungswerberin könne nicht als im Interesse der Firma L geleistet interpretiert werden und könne diese daher in L keine Betriebstätte begründet haben. Der Inhalt der zwischen der Firma L und der Berufungswerberin getroffenen Vereinbarung könne anhand der österreichischen gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen interpretiert werden…
…Als Betriebsstätte gilt auch der Heimathafen österreichischer Handelsschiffe, wenn die Reederei im Inland keine Niederlassung hat. Über Abs. 1 hinaus gilt nach Abs. 2 des § 81 EStG 1988 als Betriebstätte jede vom Arbeitgeber im Inland für die Dauer von mehr als einem Monat unterhaltene feste…
…dass den schweizerischen Steuererklärungen und -bescheiden zu entnehmen sei, dass die bis 1998 erzielten österreichischen negativen Betriebsstättenergebnisse in der Schweiz im Rahmen des Verlustausgleiches verwertet worden seien, weshalb eine nochmalige Verwertung dieser Verluste in Österreich (im Zuge eines Verlustabzuges) unzulässig sei. Gegen diesen Bescheid erhob…
…Betriebstätte auszuweisen. Hinzu kommt, dass auf Grund der fehlenden Aufzeichnungen jede Kontrolle über die Richtigkeit der Höhe und die Vollständigkeit der ausländischen Einkünfte unmöglich ist, was sich selbst bei Anerkennung der ausländischen Betriebsstätten im Hinblick auf das Recht der Anwendung des Progressionsvorbehaltes auf die österreichische…
…GmbH) unselbständig beschäftigt. Mit 1. Jänner 2001 wechselte der Berufungswerber, der laut ZMR-Abfrage österreichischer Staatsbürger ist, konzernintern seinen Arbeitgeber und steht seither in einem Beschäftigungsverhältnis zur in Stadt,Deutschland situierten, im Bereich Mess- und Verfahrenstechnik international tätigen Z-Deutschland GmbH, für die er laut…
…sein Unternehmen betreibt. Wird die sonstige Leistung von einer Betriebstätte ausgeführt, so gilt die Betriebstätte als Ort der sonstigen Leistung" (§ 3a Abs. 12 UStG 1994). Diese Bestimmung ist die Umsetzung des Artikel 9 Abs. 1 der 6. EG-RL in das österreichische Recht. Dieser lautet…
…iVm. Z 2 EStG 1988 gegen die im Art. 39 EGV manifestierte Arbeitnehmerfreizügigkeit verstößt. Diese Tarifbestimmung des österreichischen Einkommensteuergesetzes macht die Berücksichtigung des Arbeitnehmerabsetzbetrages zwar nicht von der Staatsangehörigkeit der Arbeitnehmer, jedoch davon abhängig, dass "dem Lohnsteuerabzug unterliegende Einkünfte aus einem bestehenden Dienstverhältnis" vorliegen, was…
…entsendende Unternehmen selbst dann betriebstättenbegründend ist, wenn die einzelnen Nutzungszeiträume unter dem von der österreichischen DBA-Auslegungspraxis üblicherweise herangezogenen zeitlichen Element von 6 Monaten liegen (EAS 2383; EAS 2005). Die Mitarbeiterentsendung in eine ausländische Betriebstätte des Arbeitgebers führt, da der Betriebstätte Arbeitgeberfunktion mangels rechtlicher Selbständigkeit…
…BG, 113 der Beilagen XV. GP). Mit dieser Steuerbefreiung sollten also in die österreichische Steuerhoheit fallende, im Anlagenbausektor tätige Unternehmen durch Entfall von lohnabhängigen Abgaben international wettbewerbsfähig gehalten, mittelbar dadurch auch das inländische Steueraufkommen positiv beeinflusst, und außerdem die Bereitschaft von Arbeitnehmern solcher inländischen Arbeitgeber…
…habe. So habe er für den Stammsitz hohe Abschreibungen und hohe Zinsen zu berücksichtigen, was den Gewinn natürlich entsprechend senke. Die Leistungen, die von der liechtensteinischen Betriebsstätte an österreichische Kunden erbracht worden seien, seien abzüglich eines Rabattes von 35% an den Stammsitz X. verrechnet worden…
…dem anderen Staat ansässig ist, und c.) die Vergütungen nicht von einer Betriebstätte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber in dem anderen Staat hat. (3) Regelmäßig wiederkehrende Bezüge oder Unterstützungen die von den Österreichischen Bundesbahnen an liechtensteinische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in…
…werden, der nicht in Österreich ansässig sei. Und zum Dritten dürften die Vergütungen nicht von einer österreichischen Betriebstätte des Schweizer Arbeitgebers getragen werden. All diese Voraussetzungen lägen vor: Unbestritten sei, dass der GF (nur) an 2 - 3 Tagen je Woche in Höchst tätig gewesen sei…
…würden, ohne dass für die Gleich- bzw. Ungleichbehandlung eine objektive Rechtfertigung bestehe (vgl. z. B. EuGH 13.11.1984 Rs 283/83 Racka). Grundsätzlich würden Einkünfte österreichischer Betriebsstätten von Steuerausländern, welche gem. § 98 EStG der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, gleich behandelt wie jene vergleichbarer inländischer Unternehmer…
…unterhaltenen Betriebstätte einer schweizerischen Kapitalgesellschaft nicht ungünstiger sein als die Besteuerung eines in Österreich ansässigen Unternehmens, das die gleiche Tätigkeit ausübt. Daraus folgt, dass die einer österreichischen Kapitalgesellschaft in § 11 Abs. 2 KStG 1988 eingeräumte Möglichkeit der Inanspruchnahme der Eigenkapitalverzinsung auch der inländischen Betriebstätte einer…