…zB auch von der Berufungsbehörde die Unzuständigkeit der Behörde, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat (vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, Tz 3 zu § 50 BAO und die darin zitierte Rechtsprechung). Da der angefochtene Einkommensteuerbescheid 2004 von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen wurde und somit rechtswidrig ist…
…Verkennung dieser verfahrensrechtlichen Situation die BVE vom 30.12.2004 betreffend den Bescheid des Zollamtes Wien vom 9.3.2004 von einer örtlich unzuständigen Behörde erlassen (das Verständigungsschreiben vom 4.6.2004 war inhaltlich unrichtig) und schon wegen diesem im Rechtsmittelverfahren nicht heilbaren und in…
…geendet hat. Das Finanzamt Baden war daher für die Entscheidung über den am 10. April 2003 gestellten Antrag auf Nullstellung der Einkommensteuervorauszahlungen 2003 nicht (mehr) zuständig. Wurde aber ein mit Berufung angefochtener Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen, so ist er ersatzlos aufzuheben (Ritz…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…im Sinne des § 161 Abs.1 FinStrG mit einer Aufhebung der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen ist (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Eine örtliche Unzuständigkeit der Finanzstrafbehörde I. Instanz ist als…
…Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Im gegenständlichen Fall ist jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat…
…Dezember 2001 brachte die Bw. gegen diesen Bescheid Berufung wegen Unschlüssigkeit des Spruches, Rechtswidrigkeit des Inhaltes sowie Rechtswidrigkeit infolge einer Entscheidung durch die örtlich unzuständige Behörde ein. Zur Unschlüssigkeit des Bescheidspruches führte sie im wesentlichen aus, dass in Ermangelung der Bezeichnung eines Spruchteiles die Vorschreibung…
…15/0173). Somit haben auch die Einwendungen in der Berufung hinsichtlich einer Festsetzungsverjährung keinen Erfolg. Was den Einwand im Vorlageantrag, das Finanzamt A sei durch die Sitzverlegung im Jahre 1999 in den Bereich des Finanzamtes B nunmehr als örtlich unzuständige Behörde anzusehen, betrifft, ist auf…
…nicht geltend macht. Nimmt die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Unzuständigkeit der Behörde erster Rechtsstufe nicht wahr, so ist der Berufungsbescheid rechtswidrig, egal ob der erstinstanzliche Bescheid von einer sachlich oder örtlich unzuständigen Stelle ergangen und demnach der Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof verfallen ist (vgl. Stoll…
…sind unter meiner redlichen Mitwirkung erhoben und gewürdigt worden. 3.) Neue Beweismittel wurden nicht genannt. 4.) Die Wiederaufnahme ist durch eine örtlich unzuständige Behörde erfolgt. 5) Somit wird der Grundsatz "res iudicata" verletzt 6) Eine ausreichende Begründung auf dem Verweis auf einem mir nicht vorliegenden…
…aufzugreifen. Die Bescheide betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommen- und Umsatzsteuer für die Jahre 1989 bis 1992 sowie die Bescheide betreffend Umsatzsteuer 1993 und 1994 und Einkommensteuer 1993 sind daher, da sie infolge der Erlassung durch eine örtlich unzuständige Behörde mit Rechtswidrigkeit behaftet sind, gemäß …
…lit. f FinStrG das Finanzamt FA1 für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens örtlich nicht zuständig, ebenso nicht für die Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses vom 28. Juli 2009. Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter wird nicht verletzt, wenn eine örtlich unzuständige Behörde entscheidet, doch…
…geschützte) Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter zwar nicht verletzt, wenn lediglich in erster Instanz eine nur örtlich unzuständige Behörde, in zweiter Instanz jedoch eine örtlich und sachlich zuständige Behörde tätig wird; eine sachliche Unzuständigkeit führt jedoch zum Entzug des Rechtes auf den…
…Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl. schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58-64). Im gegenständlichen Fall ist jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat…
…der Entscheidung der örtlich unzuständigen Behörde vorzugehen wäre (vgl. schon VwGH 05.11.1954, 2312/52, UFS vom 23.11.2004, FSRV/0023-I/04 u.a. und Fellner, Kommentar zum FinStrG, Rz. 28 zu §§ 58 bis 64). Schreitet jedoch ein sachlich unzuständiger Spruchsenat ein…
…das Finanzamt Feldkirch nicht dieselbe sachliche Zuständigkeit wie die belangte Behörde habe, liege nicht nur eine örtliche, sondern auch eine sachliche Unzuständigkeit des FAG vor. § 73 BAO sei nur auf eine sachlich zuständige, aber örtlich unzuständige Behörde anwendbar. Zur Frage der Gesellschaftsteuerpflicht meinte die Bw…
…auch hinsichtlich der Begründung den Fall nach eigener Anschauung zu beurteilen und kann die angefochtene Berufungsvorentscheidung nach jeder Richtung abändern oder aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen. Hat anstelle eines Zollamtes das Zollamt als Finanzstrafbehörde erster Instanz und damit eine unzuständige Behörde in Angelegenheiten…
…die Erhebung der Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden durch die Abgabenvorschriften übertragen ist. Das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr war zum Zeitpunkt des Ergehens des mit Berufung angefochtenen Schriftstückes für die Erhebung der Umsatzsteuer für 2001 und 2002 sachlich und örtlich zuständig. Dieses Finanzamt war…