…dass aufgrund seiner derzeit äußerst eingeschränkten Einkommens- und Vermögenssituation bedingt durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Fa. D-GmbH und den daraus resultierenden persönlichen Haftungen und auch aufgrund seines persönlichen Konkurses eine Besserung seiner wirtschaftlichen Situation nicht zu erwarten ist. In Anbetracht…
…78.895,00 beträgt, so wird deutlich, dass mit der nunmehr vom Unabhängigen Finanzsenat neu bemessenen Geldstrafe die äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Situation des Bw. und seine Sorgepflichten für vier Kinder maßgeblich zu seinen Gunsten berücksichtigt wurden. Auch die gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG für den…
…anteiliger Mittelverwendung zukommen hätte müssen. Schließlich wurde der Bw. noch um Darlegung seiner aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation und um Klarstellung ersucht, ob die Haftungsinanspruchnahme für die Kraftfahrzeugsteuer 1994 auf Grund des konkreten Berufungsvorbringens als außer Streit gestellt gelte. Am 30. März 2004 wurde für die…
…einem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen (VwGH 26.2.2001, 2000/17/0252). Aufgrund der vom Bw. glaubhaft dargestellten äußerst eingeschränkten Einkommens- und Vermögenslage ist die Tatbestandsvoraussetzung des Vorliegens einer in der sofortigen Abgabenentrichtung…
…Vorbringen vom 12. Mai 2009 verdeutlicht, wonach sie seit mehr als einem halben Jahr auf Grund einer Erkrankung nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig sei, da dieser Umstand zweifelsohne ebenso Einfluss auf ihre Einkommens- und Vermögenslage hat wie die Tatsache, dass sie ihren Angaben zufolge, obwohl zum…
…Jahren mit einer sehr niedrigen mtl. Erwerbsunfähigkeitspension durchzubringen, die Abstattung der vorgeschriebenen Haftungsschuld gegebenenfalls ohne Zweifel erschweren würde. Würde somit berufungsgegenständlich eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegen, die eine Einbringlichmachung der Haftungsschuld grundsätzlich zuließe, dann wäre in der Krankheit des Bw. wohl ein tauglicher persönlicher Unbilligkeitsgrund…
…der Abgaben dar. Die Einkommens- und Vermögenssituation ist in derartigen Fällen nicht mehr so entscheidend, da schon auf Grund des Verhaltens des Abgabepflichtigen die Tendenz eines Abgabenausfalles erkennbar ist. Der Berufungswerber hat seinen Berufungsantrag selbst im Zuge der Berufungsverhandlung mehrmals modifiziert und versichert, er werde…
…und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Maßnahmen nach § 206 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde erster bzw. zweiter Instanz. Wie die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates ermittelt hat, lässt die Einkommens- und Vermögenssituation…
…Alimentationsverpflichtung von € 670,00 für drei Kinder. Diese persönlichen Verhältnisse und seine äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wurde bereits im erstinstanzlichen Verfahren berücksichtigt, ist doch der Spruchsenat bei seinen Feststellungen zur Person des Bw. von keinem Einkommen und von den genannten Sorgepflichten ausgegangen. Bedenkt man…
…dass bei der Bemessung der Geldstrafe die äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Situation des Bw. (bisheriges monatliches Einkommen € 540,00, geplante selbständige Tätigkeit im Baugewerbe) und seine persönliche Situation (Sorgepflicht für ein Kind) sowie auch die festgestellten Milderungsgründe ausreichend Berücksichtigung fanden. Einer Strafmilderung standen der festgestellte…
…Befunde nachgewiesene äußerst eingeschränkte Gesundheitszustand des Bw. neu vorgebracht. Zudem ergab die Befragung des Bw. in der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat eine bestehende Sorgepflicht für die Gattin. Außer den Finanzamtsverbindlichkeiten (in Höhe von ca. € 69.000,00) bestehen keine Schulden und es…
…00 habe, welche aus der Gründung und dem Betrieb der Fa. I-GmbH resultieren würden. Zweifelsfrei hat diese im Berufungsverfahren neu hervorgekommene Bankschuld des Bw. zusätzlichen negativen Einfluss auf seine ohnehin bereits äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und war daher ebenfalls zu Gunsten des Bw. bei…
…entrichtet und ist somit der weitaus überwiegende Teil der verfahrensgegenständlichen Verkürzungsbeträge in diesem Zeitraum angefallen ist, sodass dem grundsätzlich verwirklichten Erschwerungsgrund der Tatbegehung durch einen längeren Zeitraum tatsächlich keine maßgebliche Bedeutung zukommt. Der Spruchsenat hat allerdings die derzeit äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Verhältnisse des Bw. (Einkommen…
…persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen sind. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall die im § 49 Abs. 2 FinStrG normierte Höchststrafe € 154.312,03 beträgt, so wird deutlich, dass bei Bemessung der erstinstanzlich verhängten Geldstrafe die äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Situation…
…€ 66.780,00 beträgt, so wird deutlich, dass die äußerst eingeschränkte wirtschaftliche Situation des Bw. bei der Strafbemessung gravierend zu seinen Gunsten ins Kalkül gezogen wurde und auch die bestehende Sorgepflicht Berücksichtigung fand. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 11. März 2008
…Diese nunmehr aufgrund der Quotenzahlungsverpflichtung nach abgeschlossenen Schuldenregulierungsverfahren gegenüber dem Zeitpunkt der erstinstanzlichen Strafbemessung weiter eingeschränkte äußerst schlechte wirtschaftliche Situation des Bw. rechtfertigt nach Ansicht des Berufungssenates eine Herabsetzung der Geldstrafe und der entsprechenden Ersatzfreiheitsstrafe auf das aus dem Spruch der gegenständlichen Berufungsentscheidung ersichtliche Ausmaß.…
…Alter des Beschuldigten und seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie von der Verteidigung dargelegt, berechtigen zu einem weiteren Abschlag auf € 54.000,00. In keiner Weise hat der Erstsenat die nunmehrige ungünstige finanzielle Situation des Täters berücksichtigt. Diese - wie vorgetragen - äußerst schlechte Einkommens- und Vermögenslage des…
…16 und 14 Jahre) ist und ein monatliches Einkommen von € 615,00 (bei 25 Wochenarbeitsstunden) bezieht. Er ist Hälfteeigentümer eines Einfamilienhauses, welches mit Bankverbindlichkeiten in Höhe von € 200.000,00, belastetet ist. Unter Berücksichtigung dieser äußerst eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bw. und seiner…
…daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention (siehe unten). Der Umstand, dass die Beschuldigte aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe offensichtlich nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit oder allenfalls auch gar nicht entrichten kann, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden…
…ist dadurch zu vermeiden, dass solches mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt wird. Der Umstand, dass die Finanzstraftäterin auf Grund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Geldstrafe möglicherweise nicht oder nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit entrichten kann, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörde, eine solche entsprechend…