…Der für einen Monat nur einfach gebührende Beihilfenanspruch steht daher, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat, in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat (oder nach § 2a FLAG als Haushaltsführender vermutet wird).…
…gefolgt werden, wenn es zur Klärung der Frage, ob im Beschwerdefall eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, das "Überwiegensprinzip" heranzieht. Wie die belangte Behörde zu Recht ausführt, ergibt sich eine Anwendung dieses Prinzips einzig aus den Richtlinien des BMF zur Stiftungseingangssteuer (StiftRL 2009, Rz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Karlheinz Morré, Steuerberater, 8010 Graz, Heinrichstraße 110, vom 10. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. Februar 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2000 nach der…
…Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts jedenfalls bei den gemischten Rechtsgeschäften, nicht existent und daher als systemwidrig zu betrachten. Im Besonderen ist ein solches "Überwiegensprinzip" auch nicht aus dem StiftEG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl I 2009/52, anzuwenden auf Zuwendungen an Privatstiftungen bis 31. Dezember 2011…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg betreffend Einkommensteuer 1998 vom 19. November 2001 sowie Einkommensteuer 1999 und 2000 vom 3. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 5. August 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 9. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) der Jahre 1998 bis 2000 und 2002 sowie die Berufung vom 20. Februar 2004 gegen den Bescheid…
…Betriebsvermögen angehören muss. Von dieser Behaltefrist abgesehen werden kann nur im Falle von nachträglichen Unabwägbarkeiten (wie z.B. unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Wenn die Fachliteratur diese Bedingung für die Investitionszuwachsprämie aufgestellt hat, so geht dies mit dem in zahlreichen steuerrechtlichen Vorschriften verankerten Überwiegensprinzip (vgl. beispielsweise. §…
…wurden Ihnen im Steuerverfahren zur Veranlagung 2006 erbracht und gelten auch für die Veranlagung 2007. Nach dem Überwiegensprinzip ist daher auch die Arbeitgeberbeitragsrente als Einkunft aus Kapitalvermögen zu erfassen und zu besteuern. Und von den Kapitalerträgen sind nachweislich die Hälfte den nicht steuerbaren Kapitalgewinnen (Erträge…
…sondern von der Wohnung in Urfahr aus. Hierzu ist anzumerken, dass im Gegensatz zum Pendlerpauschale und den Fahrten zur Arbeitsstätte (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) hier nicht das Überwiegensprinzip im Lohnzahlungszeitraum maßgeblich ist, sondern die tatsächlich durchgeführte Fahrtstrecke. In der Auflistung des Berufungswerbers wurden teilweise…
…Kaffee, Tee | 778.077,01 | 793.846,30 | Anteil hergestellte WG in % | 51,36 | 53,50 Der Schwerpunkt im Sinne des EnAbgVergG lasse sich aus dem Überwiegensprinzip des allgemeinen Steuerrechts ableiten. Würden daher mehr als 50% der Umsätze eines Betriebes…
…Das seien sehr wohl Betriebsausgaben und als solche steuerbar. Die Bw wende ohne Präjudiz ein, dass selbst bei einer unrichtigen Annahme einer gemischten Nützung das Überwiegensprinzip greifen müsste. Wenn ein Bauer im Stall schlafe, werde der Stall ja auch nicht deshalb zur Wohnung. Der Berufungsantrag…
…eingebrachten Berufung wendet sich die Bw. zunächst gegen die Kürzung des Investitionsfreibetrages mit der Begründung, dass bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens das Überwiegensprinzip gelte. Für ein danach zur Gänze dem Betriebsvermögen zuzurechnendes Wirtschaftsgut sei der Investitionsfreibetrag zu 100% zuzuerkennen. Ein Privatanteil könne sich nur aus…
…sie auch, mit dem Lebensberatergewerbeschein gewerblich tätig zu werden. Da eine einigermaßen exakte Aufteilung derzeit nicht möglich sei, müsse das Überwiegensprinzip zur Anwendung kommen. Da nicht anzunehmen sei, dass die zukünftigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Weiterentwicklung als "Persönlichkeitsbildung" oder Hobby steuerfrei gestellt werden, habe…
…zu Recht erkannt, dass in den Fällen, in welchen das Kind innerhalb eines Monats zeitlich hintereinander unterschiedlichen Haushalten angehört, der für den Monat nur einfach gebührende Beihilfenanspruch in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zusteht, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat bzw. nach § 2a…
…das ErdgAbgG bei Lieferungen (und damit auch bei gemischten Lieferungen) gerade nicht auf Einzelbeurteilungen von Einzelstoffen abstellt, sondern lediglich auf die KN betreffend das Erdgas verweist und somit aufgrund der anzuwendenden Allgemeinen Vorschrift das Überwiegensprinzip greift. 7. Die Berufung war aus den bezeichneten Gründen abzuweisen…
…wirtschaftlichen Interessen, Gegenteiliges wurde von ihm nicht vorgebracht, durch seine Anstellung ab November 2003 ausschließlich im Inland, weshalb dieser bedeutende Umstand nach dem Überwiegensprinzip ganz klar ausschlaggebend ist. Es wird weiters vom Unabhängigen Finanzsenat angeführt, dass auch der Umstand, dass die Lebensgefährtin des Bw. ab…
…unentgeltlicher Erwerb vor, wenn die Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern weniger als die Hälfte ihres gemeinen Wertes beträgt. Damit wurde für die gemischte Schenkung das Überwiegensprinzip auch gesetzlich festgeschrieben. Beträgt die Gegenleistung weniger als die Hälfte des gemeinen Wertes des übertragenen Wirtschaftsgutes, liegt insgesamt…
…überwiegend keine abzugsfähigen Aufwendungen im Sinn der ertragsteuerlichen Vorschriften darstellen. Wäre Z. 2 weit auszulegen, so wäre das mit dem UStG 1994 gestrichene Überwiegensprinzip auf dem Umweg über Z 2 wieder anzuwenden. Die allgemeine Aussage des § 12 Abs. 2 hätte keine Bedeutung. Das Argument des…
…Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Der Bw. behauptete ja die "unternehmerische" Nutzung als Ganzes. Da nunmehr die Wohnung als "Privatvermögen" anzusehen ist, wird hier auch nicht das mit dem UStG 1994 gestrichene Überwiegensprinzip über den Umweg des § 12 Abs. 2 Z. 2 UStG 1994 umgangen. Der diesbezügliche…
…unter Heranziehung der Verkehrsanschauung und damit nach dem Überwiegensprinzip einem einzigen Vertragstypus und damit einer Einkunftsart zuzuordnen. 3.1.2.1 Weisungsgebundenheit Hauptstreitpunkt bei der Beurteilung der Einkunftsart der Geschäftsführerbezüge von März bis September 2005 ist die Frage der Weisungsgebundenheit des Berufungswerbers. Der Unabhängige Finanzsenat…