…Der für einen Monat nur einfach gebührende Beihilfenanspruch steht daher, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat, in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat (oder nach § 2a FLAG als Haushaltsführender vermutet wird).…
…zur Anwendung gebracht werden. Der für einen Monat nur einfach gebührende Beihilfenanspruch steht daher, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat, in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat. (vgl. VwGH 28.11…
…Der für einen Monat nur einfach gebührende Beihilfenanspruch steht daher, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat, in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat (oder nach § 2a FLAG als Haushaltsführender vermutet wird)…
…gefolgt werden, wenn es zur Klärung der Frage, ob im Beschwerdefall eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Zuwendung vorliegt, das "Überwiegensprinzip" heranzieht. Wie die belangte Behörde zu Recht ausführt, ergibt sich eine Anwendung dieses Prinzips einzig aus den Richtlinien des BMF zur Stiftungseingangssteuer (StiftRL 2009, Rz…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Karlheinz Morré, Steuerberater, 8010 Graz, Heinrichstraße 110, vom 10. März 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 15. Februar 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2000 nach der…
…Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts jedenfalls bei den gemischten Rechtsgeschäften, nicht existent und daher als systemwidrig zu betrachten. Im Besonderen ist ein solches "Überwiegensprinzip" auch nicht aus dem StiftEG in der hier anzuwendenden Fassung BGBl I 2009/52, anzuwenden auf Zuwendungen an Privatstiftungen bis 31. Dezember 2011…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Judenburg betreffend Einkommensteuer 1998 vom 19. November 2001 sowie Einkommensteuer 1999 und 2000 vom 3. Dezember 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vom 5. August 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23 vom 9. Juli 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) der Jahre 1998 bis 2000 und 2002 sowie die Berufung vom 20. Februar 2004 gegen den Bescheid…
…Betriebsvermögen angehören muss. Von dieser Behaltefrist abgesehen werden kann nur im Falle von nachträglichen Unabwägbarkeiten (wie z.B. unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Wenn die Fachliteratur diese Bedingung für die Investitionszuwachsprämie aufgestellt hat, so geht dies mit dem in zahlreichen steuerrechtlichen Vorschriften verankerten Überwiegensprinzip (vgl. beispielsweise. §…
…gebührende Beihilfenanspruch steht, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat, in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat. Auf Grund der mit dem Schreiben vom 17.10.2017 übermittelten Aufstellung, kann die Familienbeihilfe…
…und zwar auch dann, wenn der unangemessene Teil überwiegt (also kein Überwiegensprinzip). Somit sind insbesondere der unangemessene Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht zu aktivieren, ein Investitionsfreibetrag nur vom angemessenen Teil zulässig, eine Rücklagenübertragung gemäß § 12 EStG 1988 nur auf den angemessenen Teil möglich (siehe…
…anzusehenden Teil der Anschaffungskosten betrieblicher Charakter zu. Dies gilt auch dann, wenn der unangemessene Anteil höher als der angemessene ist (kein Überwiegensprinzip). Rz 4806: Ist der Aufwand für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes unangemessen hoch, so sind auch Finanzierungskosten bzw. alle anderen wertabhängigen Kosten nur hinsichtlich…
…für einen Monat nur einfach gebührende Beihilfenanspruch steht, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat, in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat oder der nach § 2a FLAG 1967 als Haushaltsführender vermutet wird…
…ausführt, liegt der Lebensmittelpunkt einer Person in jenem Land, zu dem sie die engeren persönlichen Beziehungen unterhalt (Überwiegensprinzip). Die zusammenfassende Wertung/Würdigung aller Umstande kann nur zu einem Ergebnis fuhren: Herr ***Z*** und Frau ***Bf1*** haben den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen unzweifelhaft in Ungarn. § 82 Abs…
…für einen Monat nur einfach gebührende Beihilfenanspruch steht daher, wenn das Kind im Kalendermonat zeitlich hintereinander zu unterschiedlichen Haushalten gehört hat, in Anwendung des Überwiegensprinzips demjenigen zu, der für den längeren Zeitraum den Haushalt geführt hat oder nach § 2a FLAG 1967 als Haushaltsführender vermutet wird…
…wurden Ihnen im Steuerverfahren zur Veranlagung 2006 erbracht und gelten auch für die Veranlagung 2007. Nach dem Überwiegensprinzip ist daher auch die Arbeitgeberbeitragsrente als Einkunft aus Kapitalvermögen zu erfassen und zu besteuern. Und von den Kapitalerträgen sind nachweislich die Hälfte den nicht steuerbaren Kapitalgewinnen (Erträge…
…sondern von der Wohnung in Urfahr aus. Hierzu ist anzumerken, dass im Gegensatz zum Pendlerpauschale und den Fahrten zur Arbeitsstätte (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit) hier nicht das Überwiegensprinzip im Lohnzahlungszeitraum maßgeblich ist, sondern die tatsächlich durchgeführte Fahrtstrecke. In der Auflistung des Berufungswerbers wurden teilweise…
…Kaffee, Tee | 778.077,01 | 793.846,30 | Anteil hergestellte WG in % | 51,36 | 53,50 Der Schwerpunkt im Sinne des EnAbgVergG lasse sich aus dem Überwiegensprinzip des allgemeinen Steuerrechts ableiten. Würden daher mehr als 50% der Umsätze eines Betriebes…
…Das seien sehr wohl Betriebsausgaben und als solche steuerbar. Die Bw wende ohne Präjudiz ein, dass selbst bei einer unrichtigen Annahme einer gemischten Nützung das Überwiegensprinzip greifen müsste. Wenn ein Bauer im Stall schlafe, werde der Stall ja auch nicht deshalb zur Wohnung. Der Berufungsantrag…
…eingebrachten Berufung wendet sich die Bw. zunächst gegen die Kürzung des Investitionsfreibetrages mit der Begründung, dass bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens das Überwiegensprinzip gelte. Für ein danach zur Gänze dem Betriebsvermögen zuzurechnendes Wirtschaftsgut sei der Investitionsfreibetrag zu 100% zuzuerkennen. Ein Privatanteil könne sich nur aus…