…zu berücksichtigen. Ungewöhnliche persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Wie in der Berufungsvorentscheidung dargelegt, liegen im gegenständlichen Fall zwei zeitnahe Verkäufe von Anteilen an der A-GmbH vor, woraus das Finanzamt den gemeinen Wert abgeleitet hat. Die diesbezüglichen Ermittlungsergebnisse sowie die Berechnung des gemeinen Wertes…
…oder Mitunternehmeranteilen einerseits und von anderen Wirtschaftsgütern andererseits gerechtfertigt, weil es im erstgenannten Fall ja zur Buchwertfortführung und somit zu keiner größeren Verschiebung der Steuerlast vom Rentenzahler auf den Rentenempfänger komme. Dies gelte aber sehr wohl auch im Fall der Übertragung von GmbH-Anteilen. Im…
…4. Auflage. Es handle sich um eine Rentenvereinbarung aus Anlass der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern (GmbH-Anteil). Im Unterschied zu der nun geltenden Rechtslage seien die Bestimmungen über die außerbetriebliche Versorgungsrente auch bei der Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern anwendbar (unter Hinweis auf Stoll, aaO, Rz 852). Stoll…
…E)/2 und gemeiner Wert 100% Beteiligung B-GmbH | | | G = (1.811,00 + 54,00) / 2 + 2.312,00 = | 3.244,50 | je S 100,00 Stammkapital | gemeiner Wert von Anteilen Nominale S 75.000,00 | …
…II 592/2003 (Kundmachung im BGBl am 30. Dezember 2003) lautete Artikel 3 der FOnV 2002 wie Folgt: "Artikel 3 § 13. Dieser Artikel regelt die automationsunterstützte Übertragung von Abgabenerklärungen, Selbstberechnungen und Anmeldungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz 1987, dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 und dem Kapitalverkehrsteuergesetz. § 14…
…II 592/2003 (Kundmachung im BGBl am 30. Dezember 2003) lautete Artikel 3 der FOnV 2002 wie Folgt: "Artikel 3 § 13. Dieser Artikel regelt die automationsunterstützte Übertragung von Abgabenerklärungen, Selbstberechnungen und Anmeldungen nach dem Grunderwerbsteuergesetz 1987, dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 und dem Kapitalverkehrsteuergesetz. § 14…
…und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Bei einer Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Ausführung der Zuwendung mit dem für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden gemäß § 76 Abs.2 GmbHG erforderlichen sachenrechtlichen Übertragungsakt in Form eines Notariatsaktes anzunehmen.(VwGH,28.6…
…von Parteien- und PV-Seite geäußert worden. Es gäbe keinen gegenseitigen Ausschluss von Schenkungssteuer und Börsenumsatzsteuer. Bei einer gemischten Schenkung von GmbH-Anteilen sei vom unentgeltlichen Teil Schenkungssteuer und vom entgeltlichen Teil Börsenumsatzsteuer festzusetzen. Im täglichen Leben gäbe es viele gemischte Schenkungen, etwa Übertragung von…
…2 % von € 340.900,49 = € 6.818,02 fest. Zur Begründung wurde ausgeführt: "Leibrentenvertrag, Bemessungsgrundlage = Wert der übertragenen GmbH-Anteile € 340.900,00" In der dagegen eingebrachten Berufung wurde zunächst eingewandt, dass die Gegenleistung für die Übertragung der Geschäftsanteile mit…
…wie möglich durchzuführen. Der Bw. habe sodann aus zeitlichen Gründen den Notariatsakt über den Erwerb von Anteilen an der "DEI GmbH" am 24.10.1991 unterzeichnet. Die anderen beiden Gesellschafter, welche sich ebenfalls bereits zur Übertragung verpflichtet hätten, seien zu diesem Termin nicht anwesend gewesen…
…von Parteien- und PV-Seite geäußert worden. Es gäbe keinen gegenseitigen Ausschluss von Schenkungssteuer und Börsenumsatzsteuer. Bei einer gemischten Schenkung von GmbH-Anteilen sei vom unentgeltlichen Teil Schenkungssteuer und vom entgeltlichen Teil Börsenumsatzsteuer festzusetzen. Im täglichen Leben gäbe es viele gemischte Schenkungen, etwa Übertragung von…
…Vom GmbH-Anteil, der einer Stammeinlage in Höhe von 450.000,00 S (25%) entspricht, wurde ein solcher in Höhe von 432.0000,00 S dem Bruder des Berufungswerbers übertragen, ein solcher in Höhe von 18.000,00 S dessen Mutter. Der erstere Anteil ist…
…Entgeltlichkeit. Mit der Schenkung von GmbH-Anteilen unter Fruchtgenussvorbehalt hat sich auch Achatz auseinandergesetzt (s. SWK 1995, A 731) und führt aus, dass in jedem Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse konkret zu prüfen ist, ob die Parteien eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung beabsichtigt haben…
…245,70 Nur circa neun Monate vorher veräußerte der Berufungswerber Gesellschaftsanteile der Firma A_GmbH im Nominalwert von S 100.000,00 um S 400.000,00 an die Firma I Lt. (Notariatsakt vom 16. Juli 1999, rückwirkende Übertragung von Anteilen per 1.10.1998)…
…2002/13/0042 mwN; 4.3.2009, 2004/15/0115;). Für die Beurteilung der Verfügungsmacht von GmbH-Anteilen wäre ein Auseinanderfallen von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum etwa dann denkbar, wenn der Erwerber vom Veräußerer durch Vollmacht "unbeschränkt, unbefristet und unwiderruflich" ermächtigt worden wäre, alle Gesellschaftsrechte …
…1993 für die Übertragung von GmbH-Anteilen an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern zu entrichtende Gebühr waren. Die Übertragung der GmbH-Anteile ist mit Abtretungsvertrag (17. Mai 1993) erfolgt; Vertragsgegenstand des Abtretungsvertrages (17. Mai 1993) war der Erwerb von GmbH-Anteilen einer Mitgesellschafterin durch…
…vom Erblasser hinterlassenen GmbH-Anteile allein der Witwe zu überlassen, ausschließlich im Erbteilungsübereinkommen. Das Erbteilungsübereinkommen ist daher Rechtsgrund für die Übertragung der Liegenschaften, GmbH-Anteile und der Versicherungserlöse. 3.2.) Mathematischer Wertevergleich (objektive Bereicherung) Rechnerisch ergibt sich im vorliegenden Fall, dass die von der Bw…
…vom 26.06.2003, 2000/16/0377, die Börsenumsatzsteuer bei einer Abtretung von GmbH-Anteilen zu beurteilen und dabei unter Bezugnahme auf seine bisherige Rechtsprechung und die Literatur zur Frage des Fruchtgenussrechtes als Gegenleistung nachstehende Rechtsansicht vertreten (siehe auch Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III…
…Ausführung der Zuwendung. Bei der Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Ausführung der Zuwendung mit dem für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden gemäß § 76 Abs. 2 GmbHG erforderlichen sachenrechtlichen Übertragungsakt in Form eines Notariatsaktes anzunehmen (VwGH 28.6.1989, 88/16/0064…
…Ausführung der Zuwendung. Bei der Schenkung von GmbH-Anteilen ist die Ausführung der Zuwendung mit dem für die Übertragung von Geschäftsanteilen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden gemäß § 76 Abs. 2 GmbHG erforderlichen sachenrechtlichen Übertragungsakt in Form eines Notariatsaktes anzunehmen (VwGH 28.6.1989, 88/16/0064…