…550); DB € 824,18 und DZ € 84,25 von einem hochgerechneten Bruttobetrag. Die zweite Feststellung betraf Überstundenzuschläge, die an Arbeitnehmer bezahlt wurden, die dem Kollektivvertrag für Baugewerbe unterlagen. Die laut Kollektivvertrag ausbezahlten Überstundenzuschläge wurden von der Bw zur Gänze steuerfrei belassen. Das Finanzamt…
…1999 sind die erfolgten Zahlungen auf die einzelnen Monate aufgegliedert. Aus dem Lohnjournal geht insbesondere hervor, dass die als steuerfrei behandelten Überstundenzuschläge in Höhe von 7.752,75 sFr im Monat Dezember 1999 ausbezahlt worden sind. Aus der Bestätigung über die ausbezahlten Nachtstunden geht hervor…
…Zuschlag enthalten wäre, hätte der Abgabenpflichtige einen Grundlohn zwischen 12.000,00 CHF und 13.000,00 CHF haben müssen. Es werde daher der Antrag gestellt, dass die geltend gemachten Überstundenzuschläge lt. Beilage in den Jahren 2006 bzw. 2008 steuerfrei gestellt würden. Hinsichtlich des Punktes…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Der Berufungswerber unterhielt in den Berufungsjahren einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch an Sonntagen…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr Grenzgänger nach Liechtenstein. Laut dem Lohnausweis für das Streitjahr erhielt er von seiner Arbeitgeberin ua. Überstundenzuschläge (50% für Arbeiten an Samstagen bzw. 100% für Arbeiten an Sonntagen) in Höhe von 866,40 SFr bzw. 4.468,80 SFr ausbezahlt…
…Vorsprache in Ihrer Informationsstelle wurde mir mitgeteilt, dass ich für die nicht berücksichtigten steuerfreien Überstundenzuschläge und der Pendlerpauschale für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2006 eine Bestätigung vom IAF Service benötige. Seites des IAF Service und der Arbeiterkammer Z , welche die Bezüge überprüften und zur…
…Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - ua. auch folgende Feststellungen: 1) Überstundenzuschläge GZ Dieser Dienstnehmer habe mit Beginn seiner Tätigkeit im Jänner 1997 neben dem Grundgehalt ein Überstundenpauschale für 10 Überstunden erhalten. Aus den Stundenaufzeichnungen sei ersichtlich, dass in den Monaten Jänner bis…
…getroffen, dass von der Bw. Überstundenzuschläge für den Dienstnehmer A im Kalenderjahr 1999 in Höhe von S 11.060,00 (€ 803,76) und für die Kalenderjahre 2000 und 2001 in Höhe von je S 66.360,00 (€ 4.822,57) gemäß § 68 Abs…
…zunächst damit, dass die Steuerfreiheit gemäß § 68 EStG 1988 von Überstundenzuschlägen für die ersten fünf Überstunden pro Monat bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 590,-- ATS nicht berücksichtigt worden sei, obwohl von ihm regelmäßig weit über das Höchstmaß hinaus Überstunden geleistet worden seien, und ihm…
…Zuge der bei der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan folgende Feststellung: für den Geschäftsführer MS (in der Folge: Arbeitnehmer) seien in den Kalenderjahren 1999 und 2000 mtl. S 4.940,00 als 100%-ige Überstundenzuschläge zwölfmal jährlich gemäß § 68 Abs…
…Nichtbeachtung der im § 68 Abs. 1 EStG 1988 normierten Grenze von ATS 4.940,00 monatlich überhöhte Überstundenzuschläge steuerfrei zur Auszahlung gelangten. Die daraus resultierende Lohnsteuernachforderung wurde mit ATS 23.612,00 ermittelt. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers dadurch, dass es die Bw…
…März 2007 teilweise statt, änderte die Abgabennachforderung zugunsten der Berufungswerberin, weil im Zuge der Lohnsteuerprüfung die Bemessungsgrundlagen für die nachzuversteuernden Überstundenzuschläge unrichtig ermittelt wurden, wies im Übrigen aber das Berufungsbegehren als unbegründet ab. Mit dem fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag vom 13. April 2007 gilt das Rechtsmittel…
…eingebracht, nachdem sie davon Kenntnis erlangt habe, dass die Überstundenzuschläge für die ersten 5 Überstunden fälschlicherweise der Lohnsteuer unterzogen worden seien. Es sei somit der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von 3 Monaten vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme eingebracht worden. Mit Bescheid vom 12. März…
…und Zuschläge: Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 4.940,00 S (360,00 €) steuerfrei. Zusätzlich zu § 68 Abs. 1 leg.cit. sind gemäß …
…geleisteten Überstunden keine genauen Aufzeichnungen vorliegen würden. Aus diesem Grund wären die steuerfrei belassenen Überstundenzuschläge im Schätzungswege im Ausmaß von 25% der Besteuerung zu unterziehen. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung vertrat der Steuerpflichtige durch seinen steuerlichen Vertreter die Auffassung, dass der Bescheid wegen Rechtswidrigkeit des…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Der Berufungswerber unterhielt in den Berufungsjahren einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch an Sonntagen…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Die Berufungswerberin unterhielt in den Berufungsjahren einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch an Sonntagen…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Die Berufungswerberin unterhielt in den Berufungsjahren einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch an Sonntagen…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Der Berufungswerber unterhielt in den Berufungsjahren einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch an Sonntagen…
…Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis S 4.940.- monatlich steuerfrei. Die Berufungswerberin unterhielt in den Berufungsjahren unter anderem einen gastgewerblichen Betrieb und beschäftigte Arbeitnehmer, welche an sechs Tagen pro Woche und dabei auch…