Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
bestehend aus Baufl Gebäude (Villa) mit 154 m² und Baufl Gebäude (begrünt) mit 305 m², sohin gesamt 459 m² Grundstücksfläche. Die Liegenschaft EZ 2345, die noch im Besitz der Bw stand, bestand aus den Grundstücken Nr 567 (rot B) mit 425 m² und Nr 123…
…mit einbeziehe. Aus dem Zusammenhang der Umstände biete die Beteiligung das Bild einer Gesellschaft, die dem stillen Gesellschafter in erster Linie (steuerlich wirksame) Verluste vermitteln solle. Es fehle insgesamt an der subjektiven Überschusserzielungsabsicht. Die fünfjährige Verjährungsfrist bestimme sich nach der im § 208 Abs. 1 lit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Ing. H-GesbR, vertreten durch Schleich, Klein & Partner Steuerberatungs-GmbH, 8010 Graz, Plüddemanngasse 54, vom 16. Oktober 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. September 1996 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
…unbeachtlich (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 496). Liebhaberei infolge mangelnder Überschusserzielungsabsicht im o.a. Sinne ist im vorliegenden Fall aber auch auf Grund folgender Überlegungen anzunehmen: In der Praxis kommt es häufig vor, dass eine Vermietungstätigkeit nur so lange geplant ist, bis steuerliche Vorteile…
…erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Kauf des Hauses 2003) herangezogen (auch unter Hinweis auf das VwGH Erkenntnis verstärkter Senat vom 3.7.1996, 93/13/0171). Die subjektive Überschusserzielungsabsicht gemäß § 1 (1) LiebhabereiVO (i.d.F. BGBL II 358/1997) sei an Hand objektiver Kriterien erkennbar…
…Dieser Zeitraum werde im Fall der Bw. weit unterschritten, sodass keine steuerliche Liebhaberei vorliege. Die Überschusserzielungsabsicht sei bei den Bw. vom tage des Kaufabschlusses der Liegenschaft vor und es sei keine Änderung der Bewirtschaftung erfolgt. Die Motivation des Grundstückserwerbes (nachbarliche Streitigkeiten) sei für die nachfolgende…
…an Hand der objektiven Umstände gem. Z 1 bis Z 6 zu überprüfen. Das Gesamtbild ist entscheidend für die Frage, ob weiterhin von einer Gewinn-/Überschusserzielungsabsicht ausgegangen werden kann (vgl. VwGH 18.10.2007, 2005/15/0097). Da die LVO das subjektive Ertragsstreben in den…
…hat der UFS mit Rücksicht auf den oben dargelegt angenommenen Sachverhalt an Hand der in § 2 Abs. 1 LVO 1993 normierten Kriterien zu prüfen, ob eine Überschusserzielungsabsicht im Sinne dieser Bestimmung vorlag, und dies gemäß § 2 Abs. 3 LVO 1993 nach dem Verhältnis des Zeitraumes…
…hat der UFS mit Rücksicht auf den oben dargelegt angenommenen Sachverhalt an Hand der in § 2 Abs. 1 LVO 1993 normierten Kriterien zu prüfen, ob eine Überschusserzielungsabsicht im Sinne dieser Bestimmung vorlag, und dies gemäß § 2 Abs. 3 LVO 1993 nach dem Verhältnis des Zeitraumes…
…besteuert. Da sich bei Weiterverrechnung der Miete in gleicher Höhe - auch auf Dauer gesehen - kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ergeben kann, noch eine Überschusserzielungsabsicht feststellen lässt, handelt es sich dabei um steuerlich nicht anzuerkennende Verluste aus einer Liebhabereibetätigung. Ein "Vergleichszeitraum" ist nicht heranzuziehen…
…dass die Bw. von Anfang an nicht zur Erzielung von positiven Einkünften in der Lage gewesen sei und somit unter die Liebhabereibeurteilung einzubeziehen sei (Beilage: Liebhaberei / Auszug aus den Richtlinien - Gewinn- oder Überschusserzielungsabsicht - Auswertung der Bw.). Zum mangelhaften Verfahren und Verletzung des Parteiengehörs sowie Verletzung…
…Auf ein subsidiär (neben der objektiven, durch die Prognose zu belegenden Überschusserzielungsabsicht) für die Liebhabereibeurteilung maßgebliches subjektives Ertragsstreben (Überschusserzielungsabsicht) deutet weder dieser Umstand noch die ab 2008 angekündigte Ausweitung der Privatnutzung hin. Fraglich ist auf Basis dieses Vorbringens zudem, ob der Bw die notwendige Dacherneuerung…
…Einkunftsquelle spricht. Vor diesem Hintergrund stellt im Sinne des zitierten VwGH-Erkenntnisses die Tatsache der Einstellung der Vermietungstätigkeit per 31. März 2004 keinesfalls mehr als ein Indiz für eine fehlende Überschusserzielungsabsicht dar, welches sich bei entsprechender Beweisführung allenfalls zu einem Grund für eine Maßnahme nach §…
…der Abgabepflichtige "ernst zu nehmende aleatorische Momente des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts aufzuzeigen, seine Überschusserzielungsabsicht durch glaubhafte Prognose- und Renditeberechnungen zu dokumentieren und sich zu seinem Optionsrecht aber auch zu einer allfälligen Kapitalabfindung der Rente eindeutig zu äußern haben. Gegen diesen Bescheid legte der Bw. Berufung ein…
…2001 bis 2006 habe der Bw. nicht vorgebracht. Das Finanzamt ziehe den Schluss auf die fehlende subjektive Überschusserzielungsabsicht des Bw. Der Bw. brachte einen Vorlageantrag betreffend Umsatzsteuer 1996 bis 2004 sowie Einkommensteuer 1996 ein. Im ergänzenden Schreiben vom 24. Jänner 2008 führte der steuerliche Vertreter…
…Verluste anfielen, sei an Hand der in § 2 Abs. 1 LVO normierten Kriterien zu prüfen, ob eine Überschusserzielungsabsicht im Sinne dieser Bestimmung vorgelegen sei, wobei dies wiederum gemäß § 2 Abs. 3 LVO nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtüberschuss geplant war, zum üblichen…
…467). Solange anhand objektiver Umstände (insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen) nachvollziehbar ist, dass der Vermieter die Vermietungstätigkeit mit voller Überschusserzielungsabsicht ausübt und einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten in einem angemessenen Zeitraum angestrebt hat, liegt auch in "Verlustjahren" eine Einkunftsquelle vor. Ist die Gesamtüberschusserzielungsabsicht ab einem…
… 1 Abs 1 L-VO vorliegt. Dies sei im gegenständlichen Fall aus folgenden Gründen zu bejahen: Für die Vermutung des Vorliegens einer Einkunftsquelle spreche zunächst die Überschusserzielungsabsicht des Bw. Dieser habe "auf Grund der uns vorliegenden Informationen" nach Umwandlung der *Bank GmbH in eine AG…
…in § 1 Abs 1 normierten Betätigungstyps gemäß Abs 1 zweiter Teilstrich bereits ausgeschlossen, mag auch die in Abs 1 erster Teilstrich geforderte Überschusserzielungsabsicht - anders als hier - gegeben sein. Nach § 1 Abs 2 L-VO I ist Liebhaberei zu vermuten bei einer Betätigung mit Verlusten Z…