…Sohn der Bw. beendete das Studium aber erst nach fünf Semestern. § 2 Abs. 1lit b zweiter Satz FLAG bestimmt jedoch, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt nicht um mehr als ein Semester überschritten wird. Bei Überschreiten der Mindeststudiendauer…
…zusammen in der Mindeststudiendauer zuzüglich jeweils eines Toleranzsemesters abgeschlossen haben. Es kann im gegenständlichen Fall daher nicht isoliert auf das Überschreiten des ersten Studienabschnittes abgestellt werden, sondern wie im § 3 des Studienförderungsgesetzes vorgesehen, alternativ die insgesamt vorgesehene Ausbildungszeit als Maßstab für den Bezug der Familienbeihilfe…
…genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der achte Satz der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG…
…Die Tochter der Berufungswerberin habe die Mindeststudiendauer im zweiten Abschnitt mit 1.10.2003 überschritten, daher werde ihr Antrag gem. § 2 Abs. 1 lit. b des FLAG 1967 ab 1.10.2003 abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet. Die Tochter der Berufungswerberin…
…Die Tochter der Berufungswerberin habe die Mindeststudiendauer im zweiten Abschnitt mit 1.10.2003 überschritten, daher werde ihr Antrag gem. § 2 Abs. 1 lit. b des FLAG 1967 ab 1.10.2003 abgewiesen. Die dagegen eingebrachte Berufung wird wie folgt begründet. Die Tochter der Berufungswerberin…
…nicht deshalb weiter, weil bei einer ex-post-Betrachtung nach Ende des Studiums die Gesamtstudienzeit nicht überschritten wird (vgl. Verwaltungsgerichtshoferkenntnis vom 27.9.2012, 2010/16/0084). Da die Tochter der Bw. den zweiten Studienabschnitt nicht innerhalb der um ein Semester verlängerten Mindeststudiendauer, also bis…
…hat. Selbst unter Berücksichtigung des Umstandes, dass der Sohn während des Studiums den Präsenzdienst abgeleistet hat, folgt daraus, dass er zum Beginn des Rückforderungszeitraumes die Mindeststudiendauer des ersten Studienabschnittes zuzüglich eines Toleranzsemesters eindeutig überschritten hat. Dies wird auch von der Bw. in keiner Weise bestritten…
…sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten. Da die vorgesehene Studienzeit (Mindeststudiendauer zuzüglich ein so genanntes "Toleranzsemester") in der Studienrichtung "Rechtswissenschaften" nur drei Semester beträgt, das Sommersemester 2011 jedoch bereits das vierte in der genannten Studienrichtung inskribierte Semester darstellt…
…PS Grundzüge der PROBLEMFACH, Gruppe A" vom Wintersemester 2005/2006, deren Besuch für Herrn Mag. NN notwendig wurde, weil er im Vorjahr bei Y durchgefallen war. In einer ergänzenden Stellungnahme hat die Rechtsvertreterin des Bw. ausgeführt, dass Kd ein Studium, welches eine Mindeststudiendauer von 9…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…diesem Zeitraum wegen Überschreitung der Mindeststudiendauer inkl. Toleranzsemester kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestand. Vielmehr sollte überprüft werden ob die Verdienste im letzten Drittel des betreffenden Kalenderjahres 4/12 von € 8.725,- nicht übersteigen. Da dies der Fall ist, wird das Rechtsmittel der Berufung eingebracht…
…j studiere seit Oktober 2000 pn. Bis Februar 2002 sei dieses Studium in Kombination mit dh bzw gn studiert worden. Für das Studium der pn könne nur während der Mindeststudiendauer und den Toleranzsemestern Familienbeihilfe gewährt werden. Diese Zeit habe am 28. Februar 2005 geendet. Gegen…
…das Studium in der Mindeststudiendauer abzuschließen. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass unter einer die zulässige Studienzeit verlängernden Krankheit nur eine die Studierende/den Studierenden selbst betreffende Erkrankung zu verstehen sei. Daraufhin beantragte der Einschreiter die Entscheidung über die Berufung durch…
…Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (z.B. Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der…
…dieses Studiums nicht überschritten wird. Nach dem Universitätsgesetz sei ein Bachelorstudium als eigenständiges Studium anzusehen, an das ein Masterstudium anschließen könne aber nicht müsse. Das Masterstudium sei als eigenes Studium anzusehen, das keinen Verlängerungstatbestand darstelle. Die Bw erhob Einspruch gegen die Berufungsvorentscheidung. Der Sohn studiere…
…die Mindeststudiendauer für den ersten Abschnitt daher bereits am 28. Februar 2007 abgelaufen sei. Das erste Diplomprüfungszeugnis sei nicht vorgelegt worden. Vom 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 sei das Bachelorstudium o das Hauptstudiumsfach gewesen, r wiederum ab 1. Oktober 2007. Nach Ablegung der…
…laut vorgelegten Bestätigungen des Studienerfolges der Wirtschaftsuniversität Wien vom 7.8.2003 Prüfungen im Ausmaß von 41 Semesterwochenstunden abgelegt hat, unter anderem Französisch-Proseminare sowie eine Teildiplomprüfung aus Französischer Sprache. Im Hinblick auf die gesetzliche Regelung ist die Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit um ein Semester…
…Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 StudFG 1992 angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 17 Abs. 1 StudFG 1992 liegt ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende 1…
…im § 3 des Studienplanes und dauert nach wie vor 8 Semester (siehe Mitteilungsblatt der Karl-Franzens-Universität, ausgegeben am 27.6.2003, 18. m Stück, und auch Internet, www.stipendium.at, studienerfolg:stipendium.at, Stand 28.7.2006). Da die höchstzulässige Studiendauer überschritten wurde, hat…
…in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden." Damit ist ohne jeden Zweifel klargestellt, dass bei Studien, die in Studienabschnitte gegliedert sind, eine studienabschnittweise Betrachtung zu erfolgen hat, und, dass bei Absolvierung eines Studienabschnitts in der vorgesehenen Studienzeit (Mindeststudiendauer oder…