…0105) darüber hinaus mehrere Bedingungen erfüllen. Voraussetzung ist u.a., dass nicht nur die Fortführung einer selbständigen Tätigkeit ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich wäre, sondern dass die wirtschaftliche Existenz des nahen Angehörigen überhaupt verloren zu gehen droht, dieser also seine berufliche Existenz…
…zur Verfügung. Da, wie in der Berufung ausgeführt wird, die Bwin GmbH vermögenslos war, übernahmen die Ehegatten HP für die von der Firma Bwin GmbH beigebrachten Bankgarantien Bürgschaften gegenüber der Bank und verpfändeten ihr Privatvermögen. Diese Vorgangsweise kann nur darin begründet sein, dass Herr HP…
…wenn - durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abgewendet werden könne, - die wirtschaftliche Existenz überhaupt verloren zu gehen drohe, - die besicherten Kredite nicht zur Erweiterung des Betriebes oder zur Verbesserung der Ertragslage dienten, - die Schulden nicht ohne…
…daher noch, ob den Bw. im Berufungsjahr eine sittliche Pflicht zu den strittigen Aufwendungen traf. Zur Lösung der Frage, ob Zahlungen, die auf die Übernahme von Bürgschaftsverpflichtungen zurückzuführen sind, als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen sind, hat der Verwaltungsgerichtshof (vgl. VwGH 21.9.1993, 93/14/0105…
…besteht keine sittliche Verpflichtung zur Übernahme von Bürgschaften für Schulden, die ein naher Angehöriger ohne besondere Notlage eingegangen ist. Eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen setzt voraus, dass sich der Steuerpflichtige nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen der Übernahme von Bürgschaften nicht entziehen kann…
…für die Übernahme von Bürgschaften und Darlehen, welche im betrieblichen Interesse gewährt und eingegangen wurden, sehr wohl die Abzugsfähigkeit gegeben sei. Unter Hinweis auf die Ausführungen in der (ursprünglichen) Berufungsschrift vom 21. Oktober 2002 werde nochmals klar gestellt, dass die Nichtübernahme der Bürgschaft die Unternehmensschließung…
…und den streitgegenständlichen Betrag von 88.604,34 S als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Am 10. Oktober 2003 erging hinsichtlich der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2001 ein Ergänzungsersuchen des Finanzamtes mit folgendem Inhalt: "Bitte legen Sie sämtliche Darlehensverträge der beantragten außergewöhnlichen Belastungen - Übernahme der Bürgschaften vor .…
…Expansion des Unternehmens. Durch die Übernahme der Haftung muss des Weiteren auch eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen abgewendet werden. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nach der Rechtsprechung nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung des Betriebes ohne Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint…
…unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Gemäß Art. 3 verfolgt die Stiftung ihre Zwecke durch Gewährung von Zuschüssen und Darlehen und durch die Übernahme von Bürgschaften und Garantien. In der Satzung vom 9. Januar 1973 ist in § 2 - Stiftungszweck festgehalten: "Die…
…Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. 2) Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich scheint, sondern…
…und der Verhaftung von G. und M. gewesen, was die Bw. glaubhaft darlegte. Der berufungsgegenständliche Sachverhalt kann nicht unter die Sachlage des Erkenntnisses VwGH vom 20.4.1993, 92/14/0232 subsumiert werden, in dem ausgeführt wird, dass die Übernahme von Bürgschaften nicht zu den…
…übersteigt bzw. Gesamtinvestitionen von über öS 100.000,-- pro Jahr. 6. Veräußerung des Unternehmens oder Teilbetrieben davon 7. Erwerb von Unternehmen, Teilbetrieben oder Beteiligungen 8. Aufnahme eines neuen Geschäftszweiges 9. Aufnahme oder Gewährung von Krediten 10. Übernahme von Bürgschaften und Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, die sich…
…durch die Übernahme von Bürgschaften (bzw. Tilgung der Verbindlichkeiten) eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können. Eine existenzbedrohende Notlage liegt nicht schon dann vor, wenn nur die Fortführung einer selbständigen Betätigung ohne die Übernahme von Bürgschaften nicht mehr möglich…
…die Übernahme von Bürgschaften und Darlehen, welche im betrieblichen Interesse gewährt und eingegangen wurden, sehr wohl die Abzugsfähigkeit gegeben sei. Der Bw. hätte in den betreffenden Jahren über keine Einnahmen und damit über keinen Gewinn aus selbständiger Arbeit verfügt, wenn er nicht die Bürgschaftszahlungen übernommen…
…gewordenen Bürgschaft als außergewöhnliche Belastung steuerliche Anerkennung finden, so haben gemäß einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nachstehende Voraussetzungen bzw. Kriterien in kumulativer Weise vorzuliegen (vgl. etwa VwGH 26.3.2003, 98/13/0072): 1. Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt durch die Übernahme von Bürgschaften eine…
…Übernahme von Bürgschaften zählt überdies nicht zu den beruflichen Aufgaben eines Wirtschaftstreuhänders (vgl. §§ 33, 34 WTBO), somit spricht die Verkehrsauffassung ebenfalls nicht für eine betriebliche Veranlassung (als Beispiel: Erk. des VwGH vom 20. April 1993, 92/14/0232). Es wäre nur dann die erbrachte Bürgschaftsleistung…
…den Zeitpunkt des Eingehens der Bürgschaftsverpflichtungen gegeben gewesen sein (VwGH 28.1.2005, 2001/15/0173, und die dort zitierten Erkenntnisse). Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Es ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen…
…Übernahme von Bürgschaften. Der Handlungsbevollmächtigte zeichnet, in dem er dem Firmenwortlaut seine Unterschrift beifügt und zwar mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz." Im Schreiben wurde weiters ausgeführt: Der Dienstvertrag sei zwar nicht unterfertigt, aber in der vorgelegten Form akzeptiert und "gelebt" worden, so dass von…
…Ehegatten der Bw. durch Übernahme einer Bürgschaftsverpflichtung vor einem (allfälligen) Konkursverfahren zu bewahren. Im Übrigen ist nach Meinung des Senates das allgemein gehaltene Vorbringen der Bw. nicht geeignet, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anerkennung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung zu erweisen. Das Vorliegen einer…
…bestehenden Konten gegenüber der Geschäftsleitung offen zu legen; die Geschäftsleiter haben diese Verpflichtung gegenüber dem Vorstand. Weiters hat der Mitarbeiter jede nachhaltige Verschlechterung seiner finanziellen und wirtschaftlichen Situation der Geschäftsleitung zu melden (zB Übernahme von Bürgschaften und Haftungen; etc.); die Geschäftsleiter haben dies gegenüber dem…