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UFSK RV/0212-K/07Berichtigung gem. § 293b BAO eines Bescheides, der auf eine Abgabenerklärung zurückgeht, die nachträglich durch einen Beamten des zuständigen Finanzamtes verändert worden ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2008

…sei, wenn das Finanzamt bei ordnungsgemäßer Prüfung der Abgabenerklärung die Unrichtigkeit hätte erkennen müssen. In der Tatsache, dass sämtliche mit dem Begräbnis im Zusammenhang stehenden Kosten ohne Anrechnung der Aktiven des vorhandenen Nachlasses als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden seien, läge eine Unrichtigkeit im Sinne des …

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob der…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die angefochtenen Schenkungssteuerbescheide basieren auf der im elektronischen Wege eingebrachten Schenkungssteueranmeldung des Verfassers der bezughabenden Stiftungsurkunde. Dass es sich bei dieser Schenkungssteueranmeldung um eine "Abgabenerklärung" im Sinne…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…und der Bescheid betreffend Grunderwerbsteuer, beide vom 6. November 2000 würden nicht auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus einer Abgabenerklärung beruhen sondern auf der Tatsache, dass im Ermittlungsverfahren das Nichtvorliegen der Bauherrneigenschaft der Erwerber festgestellt worden sei. Mit Schreiben vom 30. November 2003 erhob die…

UFSW RV/0986-W/06Berichtigung von Einkommensteuerbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2006

…verdiene und daher aus diesem Grunde eine Verlegung des Wohnsitzes nicht in Frage komme. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Berufungsfall ist die Frage zu prüfen, ob offensichtliche Unrichtigkeiten in einer Abgabenerklärung vorgelegen sind, die durch ihre Übernahme Eingang in die Abgabenfestsetzung gefunden haben…

UFSW RV/0523-W/12Gesetzliche Unvereinbarkeit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 BAO in einem Abgabenfeststellungsverfahren gemäß § 188 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.07.2013Teil 1/2

…293 b BAO berichtigten Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO für das Jahr 2005 betonte die steuerliche Vertretung, dass sich die Berufung gegen die ohne Vorliegen einer Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen gemäß § 293 b BAO vorgenommene Berichtigung richte, und beantragte die ersatzlose Aufhebung des Bescheides…

UFSW RV/1640-W/09Eine Anzeige gemäß § 31 GebG stellt keine Abgabenerklärung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…Verfassungswidrigkeit des § 25 GebG die zu einer Aufhebung der verfassungswidrigen Teile der genannten Gesetzesstelle führen werden. Die Behörde hätte daher bereits jetzt die Möglichkeit, das Gesetz verfassungskonform anzuwenden. Die Rechtswidrigkeit des Bescheides erfolgte durch Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung des Antragsstellers. Der Antragsteller hat…

UFSW RV/1645-W/09Eine Anzeige gemäß § 31 GebG stellt keine Abgabenerklärung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

… 25 GebG , die zu einer Aufhebung der verfassungswidrigen Teile der genannten Gesetzesstelle führen werden. Die Behörde hätte daher bereits jetzt die Möglichkeit, das Gesetz verfassungskonform anzuwenden. Die Rechtswidrigkeit des Bescheides erfolgte durch Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung des Antragsstellers. Der Antragsteller hat die aus…

UFSI RV/0575-I/02Vorliegen des Berichtigungsgrundes einer Abgabenerklärung und der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…unterstellten Tatbestandsvoraussetzung, nämlich dass die Rechtswidrigkeit "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der "Abgabenerklärung" beruht". Dieser Berufungseinwand findet im Tatsächlichen Deckung. Aus dem Abhandlungsprotokoll geht hervor, dass die beiden erblichen Töchter "aufgrund des Testamentes je zur Hälfte zum Nachlass eine unbedingte Erbserklärung" abgegeben haben. Im…

UFSL RV/1300-L/09Bescheidberichtigung in Folge Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2010

…weiteres Ermittlungsverfahren durchzuführen. Ein behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen spricht nicht gegen eine Berichtigung da ansonsten § 293b BAO nahezu nie anwendbar wäre. Im Gegenstandsfall entscheidet neben der Frage, ob obige formellen Tatbestandsvoraussetzungen für die Erlassung eines Berichtigungsbescheides vorliegen, die vorrangig vorzunehmende…

UFSW RV/0544-W/03Berichtigung bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…auf einen Verlust in Höhe von ATS 146.240,77. Der erklärte Werbungskostenüberschuss aus der Vermietung der Liegenschaft B-L blieb mit ATS 15.037,00 unverändert. Das Finanzamt begründete die Bescheidberichtigung dahingehend, dass die Rechtswidrigkeit des Bescheides auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSG RV/0099-G/061. Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus Abgabenerklärungen 2. Werbungskosten eines Musiklehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.03.2007

…Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Die Bestimmung des § 293b BAO setzt voraus, dass die Abgabenbehörde den Inhalt einer Abgabenerklärung übernimmt, wobei diesem Inhalt eine offensichtliche Unrichtigkeit zu Grunde liegt. Eine Unrichtigkeit ist offensichtlich…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…im o.a. Erkenntnis vor. Eine Berichtigung nach § 293b BAO wegen der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung sei somit auch im Lichte der VwGH-Rechtsprechung nicht zulässig. Weiters gehe er auch auf andere theoretisch mögliche Verfahrenstitel der BAO ein: 1. Wiederaufnahme des Verfahrens…

UFSW RV/1471-W/05Offensichtliche Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.04.2006

…nbsp; Strittig ist die Berechtigung des Finanzamtes, Berichtigungen gem. § 293b BAO der o.a. Einkommensteuerbescheide wegen deren auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen beruhender Rechtswidrigkeit vorzunehmen. Beim Bw. fand für die Jahre 1999 bis 2002 eine Prüfung der Aufzeichnungen gem. §§ 147ff BAO statt…

UFSI RV/0140-I/07Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gem § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.10.2008

…auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid innerhalb der Verjährungsfrist des § 302 Abs. 1 BAO insoweit berichtigen könne, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Diese Bestimmung solle vorallem die Beseitigung typischer bei sogenannten "Soforteingabefällen" unterlaufener Unrichtigkeiten ermöglichen…

UFSK RV/0296-K/08Der sich im Streitjahr bereits im Ruhestand befindliche Bw. erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einer weiterhin ausgeübten Aufsichtsrattätigkeit. Nach Ergehen des erklärungsgemäß erlassenen Einkommensteuerbescheides begehrte er im Rahmen eines Antrages gem. § 293 b BAO die (Um-)Qualifizierung dieser Einkünfte in solche aus nichtselbständiger Tätigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.03.2010

…Vorliegen der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus den Abgabenerklärungen hinsichtlich der vom Bw. selbst - zutreffenderweise - als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erklärten Einkünfte aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsrat durch das Finanzamt zu verneinen. Wie bereits dargelegt, wäre zudem auch nach weiteren Ermittlungsschritten, welche einer Berichtigung gemäß…

UFSG RV/0205-G/03Bescheidberichtigung mangels Vorliegens einer Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2004

…die aus den Abgabenerklärungen übernommenen offensichtlichen Unrichtigkeiten und nicht aber die Nachlässigkeit, die Sorglosigkeit oder das Fehlverhalten des Behördenorgans seien, so ist dem entgegenzuhalten, dass es nicht entscheidend ist, ob die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit auf ein Verschulden oder mangelnde Sorgfalt der Behörde zurückzuführen ist…

UFSW RV/0514-W/04Berichtigung eines Bescheides gemäß § 293b BAO bei richtiger Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2007

…Rechtswidrigkeit auf Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruhe. Unter Bedachtnahme auf die Aktenlage wäre ein Ermittlungsverfahren erforderlich gewesen, da die deutsche Pension erstmals im Jahr 1999 bezogen worden sei. Auch in diesem Sinne sei diese Bescheidunrichtigkeit daher einer Berichtigung nicht zugänglich. In einem ergänzenden Schriftsatz…

UFSI RV/0666-I/08Vorliegen einer Rechtswidrigkeit und einer offensichtlichen Unrichtigkeit durch Nichtansatz der im finalen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehenden Aufschließungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2010

…€ nicht als sonstige Leistung zur Gegenleistung, dann führe dessen Nichteinbeziehung und die damit einhergehenden Nichtversteuerung zu keiner auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruhenden Rechtswidrigkeit des Grunderwerbsteuerbescheides. Die materiell- rechtlichen und formellen Tatbestandsvoraussetzungen für eine Bescheidberichtung gemäß § 293b BAO wären im Streitfall…

UFSW RV/0420-W/021. Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO 2. Behandlung ausländischer Betriebsstättenverluste bei DBA mit Befreiungsmethode (DBA Schweiz)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2003

…Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte vor: Eine Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO sei nur dann möglich, wenn eine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Eine Unrichtigkeit sei dann nicht offensichtlich, wenn sie auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruht…