…dazu gibt, CK wirtschaftliches Eigentum in Bezug auf das Betriebsobjekt zuzuerkennen. Zum einen war die Bw. aufgrund der ihr auferlegten intabulierten "Überlassungs- und Hinterlassungsverpflichtung" trotz ihrer Stellung als zivilrechtliche Eigentümerin in ihrem Handlungsspielraum derart eingeschränkt, dass diese nach dem Ableben ihres Gatten CK sen. am…
…Überlassungs- und Hinterlassungsgebot" in vollem Umfang auch für CK. Damit ist klargestellt, dass der Vereinbarung vom 4.4.2006 lediglich deklarativer Charakter zukommt, zumal diese das Vorliegen einer Beschränkung bekräftigt, welche ohnedies bereits in Form der "Überlassungs- und Hinterlassungsverpflichtung" seit dem Jahre 1993 obligatorisch, und…
…8. 74/282 Anteile der Liegenschaft EZ-x A (gemeinsam mit den Frau PG zugeschriebenen 74/282 Anteilen verbunden mit Wohnungseigentum an Reihenhaus 2) mit einem anteiligen dreifachen Einheitswert von € 31.612,68 und einem anteiligen Schätzwert von | 100.750,00 | 9…
…86 hinsichtlich derer die Bw. bezugsberechtigt war sowie Betriebsvermögen der Einzelfirma in Höhe von € 430.149,53 umfasst und darüber hinaus die Todfallskosten sowie die unbelegte Nebenspesen nicht als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt wurden. Hinsichtlich der Versicherungserlöse führt die Berufung aus, dass diesbezüglich ein Bereicherungswille auf…
…O. adressierten Einkommensteuerbescheid. Auf Grund einer geänderten Mitteilung über die gesonderte Feststellung betreffend die L-KG mit Datum vom 15.9.2000 erließ das Finanzamt mit Datum vom 27.8.2001 einen an T.O. und Miterben nach H.O. adressierten gemäß § 295 Abs 1…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2002, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid vom 11. Juli 2002 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die…
…Das sogenannte "Überobligatorium" bildet die Säule 2b. Dieser Bereich ist rahmengesetzlich geregelt, bietet den Arbeitgebern Gestaltungsmöglichkeiten, sieht aber auch Gestaltungsgrenzen und staatliche Kontrollen vor. Die dritte Säule ist die individuelle , private bzw freiwillige Vorsorge (vgl. auch UFS 21.7.2011, RV/0335-F/08 ). Rechtliche…
…seien (§ 785 ABGB). Die Anspruchssummen der erbl. Tochter und des erbl. Sohnes hätten sich von jeweils 12.784,87 € auf jeweils 33.355,87 € erhöht bzw. die aus den Lebensversicherungssummen erhaltenen Zahlungen hätten sich dementsprechend verringert. Das Finanzamt entschied mit Berufungsvorentscheidung dahingehend, dass…
…Bereicherungswillen beider Erblasser grundsätzlich nicht zu zweifeln ist, Stellung zu nehmen. In der Folge wurden fünf Stellungnahmen aus dem Kreis von Verwandten, Bekannten der Berufungswerberin und Vertretern der Versicherungen, bei denen die Lebensversicherungsverträge abgeschlossen worden sind, vorgelegt. Begründet wurden diese vorgelegten Erklärungen im Wesentlichen damit…
…Herr F.G. ist am 19. November 2004 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorben, sodass die erblasserische Witwe zu einem Drittel und die Berufungswerberin als einzige Tochter zu zwei Drittel zu Erben berufen waren. Am 16. Dezember 2004 ist die erblasserische Ehegattin nachverstorben. Das Erbrecht…
…14481, 17011 und 18061. Mit diesen Rechnungen wurden sowohl die Berufungswerberin betreffende Leistungen als auch den Erblasser betreffende Leistungen abgerechnet. Auf im Zusammenhang mit der Verlassenschaft stehende Leistungen entfällt davon ein Betrag in Höhe von € 1.043,46. Hinsichtlich der in Punkt 2) Ihres…
…schriftliche Vereinbarung besteht, ist der Überbringer dieses Mitgliedsscheines bezugsberechtigt". Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftssteuer der Erwerb von Todes wegen und gilt als solcher gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis…
…F. Z. in diesen Versicherungsvertrag ihres Sohnes als Versicherungsnehmer eingetreten. Mit Bescheid vom 4. Mai 2007 wurde der Berufungswerberin für den Erwerb des Versicherungserlöses vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien als Erwerb von Frau Dr. F. Z. eine Schenkungssteuer im Betrag von € 49…
…der angeführte Übergabsvertrag auf den Todesfall nie rechtskräftig zu Stande gekommen sei, da zu Lebzeiten von Frau LB keine Genehmigung erfolgt sei und die Liegenschaften zudem noch zu Lebzeiten veräußert worden seien. In der Berufung vom 15. April 1996 brachte der Bw im Wesentlichen vor…
…ErbStG (höchstens) | € | - 110,00 | Summe | € | 9.389,96 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 26. Juli 1994 wurde zwischen Frau G.T. und Herrn F.S., dem Berufungswerber, ein Übergabsvertrag auf den Todesfall abgeschlossen…
…einer freigebigen Zuwendung kann jede im Verkehr stehende Sache sein, sofern sie von wirtschaftlichem Wert ist (Hinweis E 14. Mai 1980, 361/79). Auch die Gewährung von Vermögensgebrauch ist ein der Steuer unterliegender Vorteil (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, § 3 ErbStG, Rz 14)…
…Bundesabgabenordnung vorläufigen Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 13. November 2002 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Erbschaftssteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG), BGBl. 1955/141 idgF, im Betrag von € 3.559,80 nunmehr gemäß § 200 Abs…
…Im vorliegenden Fall wäre die Einbringung der Erbschaftssteuer bei den Erstschuldnern zumindest wesentlich erschwert, da diese ihre Wohnsitze in den U.S.A. hätten und keine Anhaltspunkte für Vermögenswerte im Inland vorliegen würden. Dagegen wäre die Bw. die einzige Miterbin mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland…
…4 ErbStG (wie Berufungsvorentscheidung) 20.473,36 €, Summe daher 131.569,96 €. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Erbin nach dem 2007 verstorbenen Herrn Johann M und hat zum gesamten Nachlass die unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. In der Vermögenserklärung heißt es unter Punkt 34 der Passiva…
…C, Dstraße1, vertreten durch StbGmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes E betreffend das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 1994 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.)…