…war sohin am Boden des Vorangeführten sowie unter ergänzender Bedachtnahme darauf, dass bei einem Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln die Besteuerung der vorher bewirkten Umsätze zufolge des Anwendungsvorranges des § 22 UStG 1994 jedenfalls als abgeschlossen zu betrachten ist…
…die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten ist in zeitlicher Hinsicht die Ausführung der Leistung. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist grundsätzlich nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes festzustellen (siehe Scheiner/Kolacny/Scheiner, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994, § 19, Abs. 2 - 5, Rz 2). Auf Grund des Überganges der…
… 19 Abs. 1a Rz. 106). Berichtigte Rechnungen wurden im Verfahren nicht vorgelegt. Der Vorwurf der exzessiven Besteuerung ist daher zurückzuweisen. Die Bw. vermeint des Weiteren, dass schon nach ,allgemeinen Grundsätzen' der Schätzungsbefugnis im Rahmen des § 188 BAO (gemeint wohl § 184 BAO) Nettogewinne in der Baubranche…
…Schreiben vom 20.12.2001) Das Entstehen der Steuerschuld richtet sich demnach nach allgemeinen Grundsätzen, das heißt gemäß § 12 (1) 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung. Die Ausführung der Zuwendung erfolgt nach Ansicht des Finanzamtes jeweils mit der Übertragung des verbleibenden Guthabens auf dem Verrechungskonto…
…Kleinunternehmerregelung (mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2002) widerrufen. Grundsätzlich geht die Landwirtepauschalierung nach § 22 UStG 1994 der Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 leg. cit. vor. Auch Kleinlandwirte können die Umsatzsteuer zur Abdeckung ihrer Vorsteuern verrechnen (vgl. Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte…
…Zu den im Rahmen der Gewinnermittlung nach 4 Abs. 1 EStG 1988 zu beachtenden allgemeinen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung gehören auch die Bewertungsgrundsätze, zu denen das Realisationsprinzip zählt. Die Beachtung dieses Prinzips ermöglicht die willkürfreie Periodisierung von Erträgen. Nach diesem Prinzip dürfen Gewinne erst dann…
…Standpunkt bekräftigen sollen. Nach Ansicht der BP liegt im gegenständlichen Fall eines zweckneutralen Aktienrückerwerbs gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG ein normaler Fall eines Erwerbsvorganges mit anschließender Veräußerung vor, wobei daraus resultierende Gewinne und Verluste entsprechend den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen steuerwirksam sind. Die Bw…
…Überlegungen, die in mehrerer Hinsicht anzustellen seien. Allgemeine Überlegungen zur Pauschalierungsart und den Zu- und Abschlägen: Hatte der VwGH in seiner Judikatur zum EStG 1972 noch gemeint, dass es beim Übergang von der Durchschnittssatzbesteuerung zu einer anderen Gewinnermittlungsart zu keinen Übergangsgewinnen oder -verlusten kommen dürfe…
…muß die Vermögensübersicht (Jahresabschluß, Bilanz) nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung erstellen. Ist die Vermögensübersicht nicht nach diesen Grundsätzen erstellt oder verstößt sie gegen zwingende Vorschriften dieses Bundesgesetzes, so muß er sie auch nach dem Einreichen beim Finanzamt berichtigen....' Die Bp. hat im Rahmen der…
…Bescheid weder angefochten noch aufgehoben wurde und im Rechtsbestand verblieben ist, entfaltet er ebenso eine Bindungswirkung wie der Bescheid vom 11. Juni 1996 bis zu dessen Aufhebung. Die Zurücknahme der Zustimmung zum Übergang auf einen anderen Bilanzstichtag bedeutet lt. herrschender Lehre und ständiger Rechtsprechung grundsätzlich…
…getretene Vermögenswerte innerhalb von zehn Jahren, ausgenommen zurück an den Stifter oder zur satzungsgemäßen Erfüllung von angemessenen Unterhaltsleistungen, unentgeltlich veräußert, so ist die Differenz auf die Steuer nach Abs. 1 nachzuerheben. II. Allgemein Im gegenständlichen Fall erfolgte die Besteuerung des, der Stiftung von den Stiftern…
…der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelte "Rentenbarwert" des dem Geschenkgeber vorbehaltenen Fruchtgenussrechtes auf insgesamt € 82.470,- beläuft. Dieser Berechnung liegen die Angaben des Bw., wonach für die übertragenen Grundstücke (Wohnung und Garagenplatz) monatlich ein Entgelt von € 500,- erzielbar sei, zugrunde. Auf Grund der allgemeinen…
…hätte mit größerer Gewissheit zur Schlussfolgerung des Vorliegens einer Betriebsstätte führen können. Die bisherigen Befragungen und Fakten reichen dafür nicht aus. (5) Aufgrund der Unentschiedenheit der Betriebsstättenfrage nach den bisherigen Ermittlungen im Inland, hat die Frage der Besteuerung des Welteinkommens in der Slowakei umsomehr an…
…gesetzliche Verpflichtung zur Buchführung besteht und Bücher auch nicht freiwillig geführt wurden. Bei einem Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf die einer Einnahmen-Ausgabenrechnung gleichgesetzte Vollpauschalierung (wie beispielsweise die nach der Verordnung für Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe) gelten die allgemeinen Vorschriften des…
…2 EStG nach Ablauf von fünf Jahren verjährt. Die Verjährung beginnt laut § 208 Abs. 1 lit. a BAO (grundsätzlich) mit Ablauf des Jahres, in dem der Abgabenanspruch entstanden ist. Gemäß § 209 Abs. 1 BAO wird die Verjährung durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches von der…
…ein Übergang des Rentenanspruchs auf Hinterbliebene (sei es bei Vereinbarung einer verbundenen Rente oder aufgrund einer garantierten Mindestlaufzeit der Rentenzahlungen) zu einem Wechsel des Besteuerungssubjekts führt, sind absehbar nach dem Tod des (ursprünglich) Rentenberechtigten zufließende Rentenbezüge in eine für dessen Besteuerung maßgebliche, nach steuerlichen Grundsätzen…
…allgemein üblicher Sorgfaltsanwendung mehrere Wege gangbar gewesen, von diesen Schulden Kenntnis zu erlangen: Im Zuge einer USO-Prüfung für den Zeitraum 11/2008 bis 04/2009 (Bericht vom 3. Juli 2009 zu ABNr. 2, Tz 1 und 2) übergab EF ihrer Steuerberatungskanzlei die Unterlagen zur…
…betriebliche Tätigkeit als Werbemittler vor. Eine früher unternehmerische Tätigkeit sei zu einer nichtunternehmerischen Tätigkeit geworden. c. Der Zeitpunkt des Überganges von der unternehmerischen zur nichtunternehmerischen Tätigkeit hänge nach Ansicht des Prüfers mit der Entwicklung der nichtselbständigen Tätigkeit zusammen. Laut Dienstvertrag werde der Bw. ab 1…
…wirtschaftlichen Angelegenheiten zu kümmern. Aus dieser Tatsache sei jedenfalls keine tatsächliche Vermögensübertragung zur Stiftung erkennbar. An der offiziellen Adresse der Stiftung-FL existiere laut internationaler Auskunft eine große Anzahl von Unternehmen verschiedenster Art. Man könne nach der allgemeinen Verkehrsauffassung davon ausgehen, dass es sich hier…
…gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen. Die berufungsgegenständliche Zahlung sei wie ein laufender Bezug im Zeitpunkt des Zufließens nach dem allgemeinen Steuertarif der Besteuerung zu unterziehen …