…war sohin am Boden des Vorangeführten sowie unter ergänzender Bedachtnahme darauf, dass bei einem Übergang von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen zur Besteuerung nach den allgemeinen Regeln die Besteuerung der vorher bewirkten Umsätze zufolge des Anwendungsvorranges des § 22 UStG 1994 jedenfalls als abgeschlossen zu betrachten ist…
…UVA, Jahresumsatzsteuererklärung oder Entrichtung von Vorauszahlungen ist unzureichend (vgl. Ruppe/Achatz, § 22 Rz 53). Da kein Antrag zur Besteuerung nach den allg. Umsatzsteuervorschriften im Kj 2012 eingebracht wurde, sind die Bestimmungen des § 22 Abs. 1 bis 5 UStG anzuwenden." Mit Schreiben vom 28.12.2014…
…20, das sind 5.500 Euro, vorzunehmen. Rz 2857: Gegenstände, die vor dem 1.1.2014 erstmals als Anlagevermögen in Verwendung genommen wurden: Der Übergang von der Regelbesteuerung zur Besteuerung nach § 22 UStG 1994 und umgekehrt ist keine Änderung der Verhältnisse iSd § 12 Abs. 10…
…welche übergehen könnten bzw. über deren Übergang zu diskutieren ist. - wenn also nunmehr die anteilige Verlustverrechnung versagt wird, so stellt dies wie bereits erwähnt eine Benachteiligung und eine Besteuerung von nicht erzielten Gewinnen dar. Zurechnung einer veräußerten Beteiligung zum "übertragenen Vermögen" nach § 4 UmgrStG Der…
…Übergang Das Unternehmen habe im Kalenderjahr 2009 die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb anfallende Vorsteuer und Umsatzsteuer nach den allgemeinen Grundsätzen der Regelbesteuerung und im Kalenderjahr 2010 nach Durchschnittsätzen gem. § 22 UStG 1994 ermittelt. Beim Übergang von der Regelbesteuerung zur Pauschalbesteuerung sei die periodengerechte Besteuerung…
…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, die A. KG (im Folgenden Bf.), ist im Streitjahr 2014 (angefochten ist die Umsatzsteuer-Festsetzung für den Monat Jänner 2014) von der Besteuerung nach allgemeinen Grundsätzen auf die Pauschalierung…
…Begründend führte die Beschwerdeführerin in der Beschwerde aus, dass die Gewinnermittlung für 2007 auf der Ebene der ***Firma3*** nach allgemeinen Grundsätzen durchzuführen sei, da der Vermögensübergang hinsichtlich der 11 Tankstellen auf die ***Firma4*** erst mit Ablauf des Spaltungsstichtages (Spaltungsstichtag 31.12.2007) per 1.1…
…Begründend führte die Beschwerdeführerin in der Beschwerde aus, dass die Gewinnermittlung für 2007 auf der Ebene der ***Firma3*** nach allgemeinen Grundsätzen durchzuführen sei, da der Vermögensübergang hinsichtlich der 11 Tankstellen auf die ***Firma4*** erst mit Ablauf des Spaltungsstichtages (Spaltungsstichtag 31.12.2007) per 1.1…
…die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten ist in zeitlicher Hinsicht die Ausführung der Leistung. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist grundsätzlich nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes festzustellen (siehe Scheiner/Kolacny/Scheiner, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994, § 19, Abs. 2 - 5, Rz 2). Auf Grund des Überganges der…
…führe. Auch verfahrensrechtlich sei die Auffassung der belangten Behörde nicht zutreffend. Nach Hofstätter/Reichel führe 2012 beim Übergang zur Bilanzierung im Jahr des Verkaufes die nicht berücksichtigte Bestandesveränderung zu einem Übergangsverlust. Das Streitjahr 2012 sei somit einem Wechsel der Gewinnermittlung zugänglich (Verweis auf Trauner/Wakounig…
…worden ist und aufgrund der Beschädigung nicht mehr getragen werden kann. Für anderen Schmuck ist die Besteuerung nach den allgemeinen Kriterien durchzuführen anhand derer der Lieferant Steuerschuldner der Umsatzsteuer ist und diese auch abzuführen hat. Diese Interpretation wird auch der Ausdehnung der Schrottverordnung insofern gerecht…
…Dieses Gutachten stelle einen integralen Bestandteil der gegenständlichen Berufung dar. Die diesbezüglichen Schlussfolgerungen könne man wie folgt zusammenfassen: - Die Gewinnermittlung für 2007 sei auf der Ebene der DVG nach allgemeinen Grundsätzen durchzuführen, da der Vermögensübergang hinsichtlich der 11 Tankstellen auf die RTB erst mit Ablauf…
…nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen zu beurteilen (siehe bereits Rz 1640). Dabei liegt eine steuerwirksame Veräußerung oder Aufgabe des Mitunternehmeranteils dann vor, wenn ein Mitunternehmer mit Gesellschaftsvermögen abgeschichtet wird oder wenn die Mitunternehmerschaft auf Grund der Vermögensübertragung liquidiert wird. Der Veräußerungsgewinn ist nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen…
…in Anspruch genommen wurde und ist die Behaltefrist am Einbringungsstichtag noch nicht abgelaufen, wird dadurch keine Nachversteuerung ausgelöst (allgemein sowie zur Nachversteuerungspflicht und deren Übergang auf den Rechtsnachfolger siehe Rz 123; zur Nachversteuerung bei einer rückwirkenden Entnahme ins Privatvermögen vor Ablauf der Behaltefrist siehe Rz…
… 19 Abs. 1a Rz. 106). Berichtigte Rechnungen wurden im Verfahren nicht vorgelegt. Der Vorwurf der exzessiven Besteuerung ist daher zurückzuweisen. Die Bw. vermeint des Weiteren, dass schon nach ,allgemeinen Grundsätzen' der Schätzungsbefugnis im Rahmen des § 188 BAO (gemeint wohl § 184 BAO) Nettogewinne in der Baubranche…
…Vermietung"). Dies bedeutet zugleich, dass die umsatzsteuerliche Beurteilung nicht nach der LVO zu erfolgen hatte, sondern nach allgemeinen Grundsätzen des Umsatzsteuerrechts (§ 6 LVO). Gemäß den Bestimmungen der LVO ist für die ertragsteuerliche Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht des Bf betreffend das Objekt HNr 111maßgeblich, ob die Erzielung…
…der zweiten Besteuerungsebene sinngemäß zur Anwendung kommt. Auf der zweiten Besteuerungsebene (Gesellschafterebene) kommt – nach allgemeinen Grundsätzen – der besondere Steuersatz von 25 % für realisierte Wertsteigerungen aus Kapitalanteilen (Kapitalertragsteuersatz) zur Anwendung; dies verdeutlichen rein nationale Einbringungen. Daher ist es auch systematisch, dass die Besteuerung nur insoweit erfolgt…
…Schreiben vom 20.12.2001) Das Entstehen der Steuerschuld richtet sich demnach nach allgemeinen Grundsätzen, das heißt gemäß § 12 (1) 2 ErbStG mit Ausführung der Zuwendung. Die Ausführung der Zuwendung erfolgt nach Ansicht des Finanzamtes jeweils mit der Übertragung des verbleibenden Guthabens auf dem Verrechungskonto…
…der Steuerpflichtige in jedem Jahr die für ihn günstigere Gewinnermittlungsvariante wählen kann und insbesondere nicht gehindert ist, nach Übergang zu einer exakten Gewinnermittlung im Folgejahr wieder zur Pauschalierung zu wechseln. Auch Verwaltungsvereinfachungsargumente sah das Höchstgericht nicht bestätigt: Angesichts der von der Verordnung gewählten Rechtstechnik sei…
…die Körperschaft zusätzlich zur laufenden Gewinnermittlung eine Entstrickungsrechnung aufzustellen, in welcher der Buchwert der Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens dem gemeinen Wert dieser Wirtschaftsgüter gegenübergestellt und der Unterschiedsbetrag der Besteuerung zu Grunde gelegt wird. Der steuerpflichtige Schlussgewinn ergibt sich somit aus dem nach allgemeinen Grundsätzen ermittelten laufenden…