…eine verminderte Kreditsumme in Anspruch genommen worden). Der (vorzitierten) Bestimmung des § 16 GebG zufolge ist im vorliegenden Fall die Gebührenschuld mit Unterzeichnung der Urkunde am 23. September 2004 entstanden. Wie sich auf Grund obiger Rechtsausführungen ergibt, sind jedoch spätere Änderungen eines Rechtsgeschäftes nicht geeignet, eine…
…eine verminderte Kreditsumme in Anspruch genommen worden). Der (vorzitierten) Bestimmung des § 16 GebG zufolge ist im vorliegenden Fall die Gebührenschuld mit Unterzeichnung der Urkunde am 23. September 2004 entstanden. Wie sich auf Grund obiger Rechtsausführungen ergibt, sind jedoch spätere Änderungen eines Rechtsgeschäftes nicht geeignet, eine…
…der Vertragsparteien habe zur Abänderung des Punkt IV. des ursprünglichen Übergabsvertrages und zum Abschluss des Übergabsvertragsnachtrages geführt. Nach § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung einer Abgabe insoweit und so lange ohne Bedeutung, als das Rechtsgeschäft nicht mit Erfolg angefochten…
…selbständig keine Rechtsgeschäftsgebührenpflicht zu begründen vermögen, die Anwendbarkeit der gegenständlichen Gesetzesstelle ausschließen würde. Dass der Verwaltungsgerichtshof diese Auffassung nicht teilen kann, kommt nicht nur in seiner Judikatur seit der Änderung des § 21 GebG 1957 zum Ausdruck. Da, wie oben ausgeführt, eine Beurkundung des an sich…
…und Verkehrsteuern in Wien den Antrag auf Abänderung gemäß § 295a BAO mit der Begründung ab, es läge kein rückwirkendes Ereignis im Sinne der bezogenen Gesetzesstelle vor. Nach den Anordnungen des § 17 Abs. 5 GebG führe die Aufhebung eines Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung nicht…
…insbesondere durch eine einvernehmliche Parteienvereinbarung, nicht beseitigt werden kann. Die entscheidende Behörde hat somit zunächst in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob es sich bei dem Übereinkommen vom 6. Juli 2004 tatsächlich nur um eine Vertragsrichtigstellung oder doch um eine nachträgliche Änderung der ursprünglichen Vereinbarung handelt…
…wie eingangs bemerkt, im vorliegenden Fall eine besondere Bedeutung zukommt, wird dadurch nicht Genüge getan. Die Bw. rechtfertigt ihre Leistungsbeziehung zwischen ihr und ihrem Gesellschafter, folgendermaßen: Bei dem bisherigen Mietprojekt handle es sich um ein Pilotprojekt, um die Machbarkeit anderen Mietern gegenüber darzustellen; es sei…
…bestimmte zivilrechtliche Rechtsgeschäftstypen angeknüpft. (vgl. VwGH 27.09.1984, 83/15/0165) Ein Rechtsgeschäft ist eine Privatwillenserklärung gerichtet auf die Hervorbringung eines rechtlichen Erfolges, welcher nach der Rechtsordnung deshalb eintritt weil er gewollt ist. Ein Vertrag ist jedes Rechtsgeschäft, welches die Begründung, Änderung oder Aufhebung…
…selbst dann, wenn sie der Bp folgend als nicht geplante beurteilt werden würde, keine Änderung der Bewirtschaftung im Jahr 2009 und damit keine im Jahr 2009 abgeschlossene Betätigung bewirken konnte. Eine solche kann erst im Tilgungszeitpunkt eintreten, wenn entsprechende Feststellungen die Beurteilung rechtfertigen, dass sie…
…durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, dieser Zusatz oder Nachtrag im Umfang der vereinbarten Änderung oder Verlängerung als selbständiges Rechtsgeschäft…
…auch der Hinweis der Behörde auf das Rückwirkungsverbot im Steuerrecht, um das es hier überhaupt nicht gehe. Hier liege weder die Rückgängigmachung eines Rechtsgeschäftes noch eine nachträgliche Korrektur vor. Es gehe hier nur schlichtweg darum, dass die tatsächlich geleisteten Mieter-Eigenmittel geringer seien als die…
…der bereits entstandenen Gebührenschuld. Auch eine Aufhebung des Bestandvertrages würde die einmal entstandene Gebührenschuld nicht wieder aufheben. Für eine Änderung des Gebührenbescheides sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht gegeben. Gemäß § 28 Abs. 1 Z. 1 lit. a GebG sind bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, wenn die Urkunde…
…Dezember 1997 wurde neben anderen Vermögen das gegenüber der Fa. Y. Forstgut V. GmbH & Co. KEG Nutzungsrecht mit der Maßgabe gewidmet, dass die zukünftig zufließenden jährlichen Ansprüche, soweit sie von Herrn DI Josef Y. nicht jeweils bis zum 31.12. eines zweitfolgenden Jahres in Anspruch…
…die Einhebung beim anderen Gesamtschuldner zumindest mit großen Schwierigkeiten verbunden ist (vgl VwGH 26.6.2003, 2002/16/0301). Wie Stoll in Ermessen im Steurrecht2, S 385 und S. 386 ausführt, bedeutet aus dem Blickwinkel der Billigkeit und Zweckmäßigkeit Ermessen des Abgabengläubigers eines Gesamtschuldverhältnisses nun…
…ohne dass dem anderen hieran oder hiefür ein Ausgleichsanspruch zusteht; dies gilt auch für jene Vermögensbestandteile, die eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Wohnung geworden sein sollten...." In Punkt III des gegenständlichen Vertrages wurden Vereinbarungen bei "Ende der Ehe wegen Tod eines Gatten" (Schenkung auf den Todesfall…
…b leg. cit.. Nach lit. a entsteht die Gebührenschuld für eine im Ausland errichtete Urkunde nämlich nur dann, wenn das Rechtsgeschäft eine 'im Inland befindliche Sache' betrifft. Wie die erstinstanzliche Behörde richtigerweise im Rahmen ihres Berichtes vom 31.07.2000, welcher Bescheidbestandteil ist, in den…
…würde. Bei richtiger und wirtschaftlicher Betrachtungsweise wäre eine zweite Vergebührung erst dann vorzunehmen, wenn ihre Mutter als Pächterin ausscheide und sie, die Bw., selbst neue alleinige Pächterin würde. Über die Berufung wurde erwogen: Im III. Abschnitt des GebG ist unter der Überschrift "Gebühren für Rechtsgeschäfte"…
…auch scheitern können und verkaufswillige Gesellschafter daraufhin mit einem anderen oder auch mehreren anderen potentiellen Käufern Verhandlungsgespräche führen oder ein Verkauf wegen "Nichterfüllen von Bedingungen" überhaupt unterbeibt, ist im Wirtschaftsleben nichts Ungewöhnliches. Die Entscheidung darüber, ob der von einem potiellen Käufer gestellten Bedingung entsprochen wird…
…verpflichtet sich darüberhinaus, die Berufungswerberin von allen möglichen anderen außerhalb diesem Vertrag bestehenden Haftungen zu befreien bzw. schad- und klaglos zu halten." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG unterliegt ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch…
…Form des Grundstücks sowie alle anderen den gemeinen Wert unbebauter Grundstücke beeinflussende Umstände zu berücksichtigen. Diesen Umständen wurde bei der Festsetzung des Bodenwertes mit 3,80 € pro m² Rechnung getragen. Aus dem Sachverhalt ergibt sich, dass der Bw. nicht mehr eine Land- und Forstwirtschaft…