RIS AI
34 755 Treffer441 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/4463-W/02Steuerschuld kraft Rechnung (§ 11 Abs. 12 UStG 1994) einer Kleinunternehmerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2003

…gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 (Steuerschuld auf Grund der Rechnung) ausgewiesen. In der gegen den Umsatzsteuerbescheid 2000 eingebrachten Berufung wird zunächst ausgeführt, der Nettoumsatz betrage richtigerweise 72.556,52 S. In der Berufung wird weiters die Steuerpflicht nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 angefochten…

UFSW RV/1120-W/10Voraussetzungen für eine Steuerschuld aufgrund der Rechnung nach § 11 Abs. 12 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2011

…für die Steuerschuld nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 ist, dass tatsächlich Rechnungen erstellt wurden, die den Formvorschriften des § 11 UStG 1994 entsprochen haben und also zum Abzug der in ihr ausgewiesenen Steuer berechtigen würden (sh. Ruppe, UStG³, § 11 Tz 131), erfolgte die Vorschreibung einer…

UFSG RV/0237-G/05Keine Vorsteuererstattung aus Rechnungen gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 (hier: nicht steuerbare Leistungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2006

…der Sicht des UStG 1994 als nicht steuerbar. Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den er nach diesem Bundesgesetz für den Umsatz nicht schuldet, gesondert ausgewiesen, so schuldet er gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994 diesen Betrag…

UFSW RV/1568-W/10Wird im Falle von Leistungen die unter § 19 Abs. 1a UStG 1994 (Bauleistungen) fallen Umsatzsteuer nach den allgemeinen Regeln ausgewiesen, so schuldet der Leistende Umsatzsteuer nach § 11 Abs. 12 UStG 1994 und der Leistungsempfänger kann die ausgewiesene Vorsteuer nicht abziehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2012

…nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann. (vgl. Scheiner/Colacny/Caganek § 19 Abs. 1a Rz. 85.). Die Steuerschuld beim Leistenden erfolgt gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994. Eine ,exzessive' Besteuerung kann dadurch hintangehalten werden, dass der leistende Unternehmer die Rechnung berichtigt. In diesem Fall hat der…

UFSW RV/2171-W/11Anerkennung von Vorsteuern bei Rechnungen im Sinne des § 11 UStG 1994 und fehlendem hinreichenden Verdacht auf die Nichtabfuhr von Umsatzsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2013

…Identifikationsnummer. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 in der Fassung des AbgSiG 2007, BGBl I 2007/99, bestimmt: "Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die…

UFSW RV/1118-W/11Kein Vorsteuerabzug aus nicht dem § 11 UStG 1994 entsprechenden Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2012

… 11 Abs. 1 UStG 1994 entsprechen. Aufgrund einer Betriebsbesichtigung im Februar 2011 ist unstrittig, dass an der Firmenanschrift der Bw. bauliche Veränderungen im Umfang der Schlussrechnung der L GmbH vorgenommen wurden. Gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 kann der Unternehmer die von anderen…

UFSG RV/0260-G/09Vorsteuerabzug - Rechnungsmangel (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2010

…dort zitierte Judikatur). Dem Regelungsziel und -zweck des § 12 UStG 1994 entsprechend kann eine Vorsteuer nur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung abgezogen werden. Liegt eine Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 UStG 1994 nicht vor, steht der Vorsteuerabzug - unabhängig von Gut- und Schlechtgläubigkeit der…

UFSW RV/2651-W/06Kein Vorsteuerabzug bei Fehlen einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.05.2012

…Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 in der hier maßgeblichen Fassung des BGBl I 59/2001, kann ein Unternehmer ua die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen: "Die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die…

UFSL RV/0250-L/02Steuerschuld kraft Rechnungslegung nach § 12 Abs. 14 letzter Satz UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2003

…Abs.12 UStG 1994 kraft Rechnungslegung geschuldet wird. Dies auch deshalb, da keine Feststellungen getroffen wurden, dass Steuerbeträge weiterverrechnet wurden, die nicht nichtabzugsfähig oder nicht zu berichtigen gewesen wären. Nach den getroffenen Ausführungen setzen aber beide Bestimmungen voraus, dass eine Rechnung vorliegt, die dem § 11Abs…

UFSW RV/2180-W/05Vorsteuerabzug gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

… 12 in Verbindung mit § 11 UStG 1994 von der BP nicht anerkannt. Mit Bescheiden vom 29. November 2004 setzte das Finanzamt die Umsatzsteuer für die Zeiträume Mai und Juni 2004 gemäß § 21 Abs. 3 UStG 1994 unter Zugrundelegung der abgabenbehördlichen Prüfung fest. Mit Schreiben vom…

UFSW RV/2031-W/031. Keine wirtschaftliche Betrachtungsweise bei Rechnungsmerkmalen gem § 11 Abs 1 UStG 1994 2. Umrechnung von 1/10el- und 1/15el-Absetzungen von Herstellungen auf Normal-AfA für Prognoserechnung zur Einkunftsquellenbeurteilung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2005

…einen Vorsteuerabzug nach dem UStG 1994 ermöglichen. Vorsteuern in Höhe von ATS 210.440,00 können nicht anerkannt werden, da hinsichtlich des Bruttorechnungsbetrages in Summe von ATS 1,262.640,96 die unabdingbaren Rechnungsvoraussetzungen im Sinne des § 11 iVm § 12 UStG 1994 nicht erfüllt sind…

UFSW RV/1232-W/05Keine Steuerschuld gem § 11 Abs 14 UStG 1994 ohne Gefährdung des Steueraufkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid02.08.2005

…EuGH erweist sich das in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entwickelte Abgrenzungskriterium für den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 12 UStG 1972 und 1994 einerseits und des § 11 Abs. 14 legcit andererseits nach dem Vorliegen einer gutgläubigen oder missbräuchlichen Rechnungsausstellung in solchen Fällen als nicht mehr…

UFSL RV/1226-L/02Rechnungsberichtigung gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2005

…1992 bis 1994 an die berufungswerbende Gesellschaft gelegten Rechnungen auf Grund der im Nachhinein behördlich festgestellten mangelnden Unternehmereigenschaft storniert und damit eine rechtsrichtige Berichtigung im Sinne des § 11 Abs. 14 iVm Abs. 12 leg.cit. vorgenommen. Aus § 16 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 ergibt…

UFSW RV/0815-W/03Angaben betreffend Art und Umfang sonstiger Leistungen iSd § 11 UStG 1994
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2003

…12 UStG 1994 kann der Unternehmer jene Vorsteuerbeträge abziehen, welche ihm von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung (§ 11 UStG 1994) gesondert ausgewiesen werden und die Lieferungen oder sonstige Leistungen betreffen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Gemäß § 11 Abs. 1 UStG…

UFSI RV/0241-I/07Umsatzsteuerschuld gem. § 11 Abs. 14 UStG 1994 bei Vorliegen einer Scheinrechnung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…haben den Anwendungsbereich der Vorschrift des § 11 Abs. 14 UStG 1994 auf Fälle missbräuchlicher Rechnungslegung reduziert und in anderen Fällen eine Berichtigung der Rechnung zugelassen, somit die Fälle der nicht missbräuchlichen Rechnungslegung dem § 11 Abs. 12 UStG 1994 unterstellt. Noch weiter geht die EuGH-Judikatur…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 1/5

…sich der Rechnungsbetrag von 4,995.000,- ergab. Eine dem § 11 UStG 1994 entsprechende Angabe des anzuwendenden Umsatzsteuersatzes oder ein Hinweis, dass es sich bei dem ausgewiesenen Betrag von 900.000,- ATS um die Umsatzsteuer handeln soll, ist der Rechnung nicht zu entnehmen. Rechnerisch war…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 2/5

…Sachverhalt ausgegangen sei und diesen auch unrichtig rechtlich gewürdigt habe. Gem. § 12 Abs. 1 Z 1 2. Satz UStG 1994 sei ein gesondert ausgewiesener Steuerbetrag, der auf eine Zahlung vor Ausführung der Umsätze entfällt, bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliege und die Zahlung geleistet worden…

UFSL RV/0701-L/031. Bloße Begründung eines (Dauer-)Schuldverhältnisses unterliegt nicht der Umsatzsteuer 2. Einräumung eines Abbaurechtes mit mengenmäßiger Entgeltsbemessung ist umsatzsteuerlich wie Kauf zu behandeln 3. Zahlungen vor tatsächlicher Leistung sind Anzahlungen 4. Vorsteuerabzug aus Anzahlungen nur bei Vorliegen einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 5. Berichtigungspflicht bei Unterbleiben der angezahlten Leistung 6. Nicht fremdübliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft 7. Bloße Möglichkeit zur Einnahmenerzielung ohne weitere Tätigkeiten begründet keine Unternehmereigenschaft 8. Missbräuchliche Gestaltungen begründen keine Unternehmereigenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2009Teil 4/5

…1. Kein Vorsteuerabzug im Jahr 2000 Ein Unternehmer kann gemäß § 12 Abs. 1 Zi. 1 UStG 1994 die von einem anderen Unternehmer in einer Rechnung (§ 11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind…

UFSW RV/1603-W/05Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht befreite Grundstücksumsätze, Vorsteuerabzug, Verbindlichkeiten als Betriebsvermögen, Entnahmen, Betriebsausgaben, Sponsorzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007Teil 1/2

…weshalb die Anerkennung des gemäß § 12 Abs. 11 UStG 1994 geltend gemachten Vorsteuerabzuges in Höhe von S 548.523,00 beantragt werde. Tz. 17a: Vorsteuer 2000 a) Die Belege 102/00 und 103/00 seien der Berufung beigelegt, weshalb die Vorsteuerkürzung im Ausmaß von S…

UFSW RV/1603-W/05Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 unecht befreite Grundstücksumsätze, Vorsteuerabzug, Verbindlichkeiten als Betriebsvermögen, Entnahmen, Betriebsausgaben, Sponsorzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007Teil 2/2

…126,42 nicht zu Recht erfolgt ist. e) Gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 muss eine von einem Unternehmer ausgestellte Rechnung den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder der sonstigen Leistung enthalten. Zu den dem unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Rechnungen ist festzustellen: Rechnungsempfänger…