…zum Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung von Einnahmen. Diese Voraussetzung treffe gegenständlich bei Pensionsbezügen grundsätzlich nicht zu. § 1 Abs. 3 LVO sei auf den gegenständlichen Sachverhalt nicht anwendbar, da der geforderte wirtschaftliche Zusammenhang mit weiteren Einheiten, Einheiten desselben Steuerpflichtigen betreffen müsse. Aufwendungen, die mit…
…0084). Diese abgabenrechtliche Beurteilung schließt - entgegen dem Berufungsvorbringen - auch aus, in diesem Zusammenhang von einer Betätigung mit unwiderlegbarer Einkunftsquellen-eigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 LVO 1993 idF BGBl. II 1997/358 zu sprechen. Schließlich wird in der Berufung auch argumentiert, dass die Bw…
…geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 2 LVO BGBl. Nr. 33/1993…
…nur annähernd positiven Gesamtüberschuss. Hinsichtlich der strittigen Tätigkeit liegt daher eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 Z 3 L-VO BGBl II 1997/358 vor; die Bescheide betreffend Aufhebung des erklärungsgemäß ergangenen Erstbescheides sowie betreffend Einkommensteuer 2005 erscheinen rechtmäßig, sodass über die Berufungen…
… 1 Abs. 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Gemäß § 3 Abs. 2 LVO 1993 ist unter Gesamtüberschuss der Gesamtbetrag der Überschüsse der Einnahmen über…
…des § 1 Abs. 1, längstens jedoch innerhalb der ersten fünf Kalenderjahre (Wirtschaftsjahre) ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben) für diese Betätigung jedenfalls Einkünfte vor (Anlaufzeitraum). Abs. 2 gilt gemäß § 2 Abs. 3 LVO nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden…
…würden solche Schlösser, in denen regelmäßig Ausstellungen etc. abgehalten werden, sogar nach § 1 Abs. 3 LVO der unwiderlegbaren Einkunftsquellenvermutung unterliegen. Im Übrigen fallen sämtliche Wohnungen unter die gesetzlichen Mietzinsbeschränkungen, die es dem Eigentümer verbiete, mehr als die vom Gesetz vorgegebenen Höchstsätze zu verlangen; damit sei…
…nicht zu den Einkunftsarten des § 2 Abs. 3 EStG sondern sind ertragsteuerlich unbeachtlich. Damit erübrigt sich bezüglich dieser "Mietverhältnisse" auch die Beurteilung nach der LVO. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG kann ein Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11) an ihn…
…Die Prognoserechnung hatte für einen Beobachtungszeitraum gemäß § 2 Abs. 3 LVO von 27 Jahren (2 Jahre Umbau + 25 Jahre Vermietung) einen Gesamtwerbungskostenüberschuss von 1.195.605,- S/ 86.888,- € ergeben. Die Bw. hat diesem Ansatz neuerlich zunächst die gemeinsame Betrachtung ihrer sämtlichen Mietverhältnisse als…
…erzielen, und die nicht unter § 1 Abs. 2 LVO fällt. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3 LVO) nachvollziehbar ist. Dagegen ist gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 LVO Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung…
…zu beantworten. Gemäß § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO ist Liebhaberei bei einer Tätigkeit anzunehmen, wenn Verluste aus der Bewirtschaftung von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohngrundstücken mit qualifizierten Nutzungsrechten entstehen. Liebhaberei liegt nach § 2 Abs. 4 LVO dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder…
…nicht im Bericht über die Umsatzsteuersonderprüfung vom 16. März 2005. Ergänzend sei auf § 1 Abs. 3 LVO verwiesen, gemäß dem Liebhaberei nicht vorliegt, wenn eine Betätigung bei einer einzelnen Einheit aus Gründen (...) der wirtschaftlichen Verflechtung aufrecht erhalten wird. Eine solche wirtschaftliche Verknüpfung kann auch bei…
…die Auffassung, dass das vorliegendenfalls nebengeschäftlich betriebene Organisieren von Fremdleistungen ohne eigenes know-how und ohne (eigene) technische Grundlagen (dem äußeren Erscheinungsbild nach) keiner Betätigung iSd § 1 Abs. 1 LVO entsprach. Im aufhebenden Erkenntnis vom 3. Juli 2003 vertrat der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsansicht, dass die…
…2005 in Verbindung mit der mit 13. April datierten Begründung zu diesen Bescheiden wertete das Finanzamt die Betätigung als Liebhaberei gem. § 1 Abs. 2 Z 3 LVO im Wesentlichen mit der Begründung, dass die Bw. trotz mehrmaliger Aufforderung, eine Prognose vorzulegen und mit dieser die…
…Einnahmenüberschüsse erzielt wurden, ist ein Verhältnis zu den Werbungskostenüberschüssen (§ 2 Abs. 1 Z 2 LVO) nicht feststellbar. Als Ursachen, auf Grund deren im Gegensatz zu vergleichbaren Betrieben kein Überschuss erzielt wird (§ 2 Abs. 1 Z 3 LVO), ist auf die Aussage des Bw. im Erörterungstermin…
…ist die Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO hinsichtlich Einkommensteuer und Umsatzsteuer als Liebhaberei zu beurteilen und die Verluste und Überschüsse steuerlich nicht zu erfassen bzw. die Umsatzsteuer und die Vorsteuern nicht festzustellen." Im Zuge der am 3. März 2005 durchgeführten Schlussbesprechung gab der steuerliche…
…Rahmen aufweist. Nach der für Betätigungen iSd § 1 Abs. 2 Z 2 LVO anzuwendenden typisierenden Betrachtung, bei der der Regelfall des Lebens, dh. eine Normal- oder Durchschnittseinschätzung, als Ausgangspunkt dient (vgl. Margreiter, ÖStZ 1984, S. 3), ist es nach der Verkehrsauffassung nicht üblich, für ein…
…ein § 1 Abs 2 Z 2 LVO Rechtsverhältnis außer Streit gestellt. Der 20 bzw 23 jährige Zeitraum für die Erzielung eines Gesamtüberschusses wäre gem § 2 Abs 4 LVO nur bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung iSd § 1 Abs 2 Z 3 LVO gegeben. Die Bw…
…Z. 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23 Jahren ab dem erstmaligen Anfallen von Aufwendungen (Ausgaben). Die zu beurteilende Vermietungstätigkeit stellt ohne Zweifel eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z. 3 LVO dar…
… 1 Abs. 1 LVO vor, ist das Vorliegen von Einkünften zu vermuten. Die Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn das subjektive Element der Absicht der Erzielung eines Gesamtgewinnes oder Gesamtüberschusses nicht an Hand objektiver Umstände (§ 2 Abs. 1 und 3 LVO) nachvollziehbar ist. Das Ertragsstreben…