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UZK-TDAAbschnitt 2 Entscheidungen über vZTA
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

…Bezug auf vZTA und alle nachfolgenden Ereignisse, die den ursprünglichen Antrag oder die ursprüngliche Entscheidung betreffen können, verwendet werden. 2. In den in Absatz 1 genannten Fällen gilt Folgendes: a)Bis zum Zeitpunkt der VerbesserungAnpassung der ersten Phase des elektronischen Systems i)werden vZTA-Entscheidungen…

UZK-IAArtikel 20 Überwachung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

Artikel 20 Überwachung von vZTA-Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex) Bei Erfüllung der Zollförmlichkeiten für unter eine vZTA-Entscheidung über verbindliche Auskünfte fallende Waren durch den Inhaber dieser Entscheidung oder für dessen Rechnung gibt der Inhaber diesenwird dieser Umstand in…

UZK-IAArtikel 17 Konsultation des elektronischen Systems für Anträge auf eine Entscheidung und für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte durch eine Zollbehörde (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 17 Kohärenz mit bestehenden vZTA-Konsultation des elektronischen Systems für Anträge auf eine Entscheidung und für Entscheidungen über verbindliche Auskünfte durch eine Zollbehörde (*) (Artikel 22 AbsatzAbsätze 1 und 3 des Zollkodex) (1) Gehen bei einer Zollbehörde ein Antrag auf eine Entscheidung über verbindliche Auskünfte…

UZK-IAArtikel 21 Elektronisches System für Anträge und Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Artikel 21 Elektronisches System für vZTAAnträge und Entscheidungen in Bezug auf verbindliche Auskünfte (*) (Artikel 16 Absatz 1 und , Artikel 23 Absatz 5 des Zollkodex und Artikel 56 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Für den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit Anträgen auf…

UZKArtikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.01.2020

Artikel 34 Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (1) Eine vZTA-Entscheidung verliert vor Ablauf der Frist gemäß Artikel 33 Absatz 3 ihre Gültigkeit, wenn sie aufgrund eines der folgenden Umstände nicht mehr rechtmäßig sind: a)der Annahme einer Änderung der Nomenklaturen gemäß Artikel 56…

UZK-DAArtikel 20a Verwaltung von Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…die für diese Entscheidung benötigt werden, eingegangen sind. (7) Die Kommission unterrichtet die Zollbehörden, wenn a)der Erlass von vZWA-Entscheidungen für Waren, bei denen eine korrekte und einheitliche Zollwertermittlung nicht sichergestellt ist, ausgesetzt wird oder b)die unter Buchstabe a genannte Aussetzung aufgehoben wird…

UZKArtikel 33 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 33 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (1) Die Zollbehörden treffen auf Antrag Entscheidungen über verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA-Entscheidungen) und Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte (vUA-Entscheidungen). Ein solcher Antrag wird in den folgenden Fällen nicht angenommen: a)Der Antrag wird - oder wurde bereits - bei derselben oder…

UZKArtikel 37 Übertragung von Durchführungsbefugnissen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 37 Übertragung von Durchführungsbefugnissen (1) Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Verfahrensregeln für Folgendes fest: a)für die Verwendung einer vZTA- oder vUA-Entscheidung, nachdem sie gemäß Artikel 34 Absatz 9 ihre Gültigkeit verloren hat oder widerrufen wurde, b)für die zur…

UZK-DAUnterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Unterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte Artikel 18a Entscheidung über verbindliche Zollwertauskünfte (*) (Artikel 35 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden treffen auf Antrag Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte (vZWA-Entscheidungen), in denen die geeignete Methode für die Zollwertermittlung oder die geeigneten Kriterien und deren Anwendung, die für…

UZK-DAArtikel 20 Fristen
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…1) Unterrichtet die Kommission die Zollbehörden über die Aussetzung einer Entscheidung über verbindliche Auskünfte gemäß Artikel 34 Absatz 10 Buchstabe a des Zollkodex im Falle von vZTA- und vUA-Entscheidungen oder gemäß Artikel 3420a Absatz 107 Buchstabe a des Zollkodex im Falle von vZWA-Entscheidungen…

UZK-IAArtikel 23 Maßnahmen zur Gewährleistung einer korrekten und einheitlichen zolltariflichen Einreihung, Ursprungsbestimmung oder Zollwertermittlung (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…den Besitz oder das Fehlen der Ursprungseigenschaft gewonnen wurden. (5) Für die Zwecke der Absätze 1, 2 und 3 gelten vZWA-Entscheidungen als nicht einheitlich, wenn darin unter gleichen oder ähnlichen Umständen unterschiedliche Methoden für die Zollwertermittlung oder unterschiedliche Kriterien für die Ermittlung des Zollwerts…

UZKArtikel 36 Befugnisübertragung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…die bestimmten Fälle gemäß Artikel 34 Absatz 7 Buchstabe b und Artikel 34 Absatz 8 Buchstabe b, in denen vZTA- und vUA-Entscheidungen zu widerrufen sind, b)die Fälle gemäß Artikel 35, in denen Entscheidungen über verbindliche Auskünfte in Bezug auf andere Faktoren erlassen werden…

ZK-2030Anhang 8B: Kurznummern für Einfuhrabgabenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Verkehr des Verfahrens 40** können Waren in der Anmeldung durch eine in der folgenden Liste angeführte Kurzcodierung zusammengefasst werden, sofern die dabei angeführten Bestimmungen eingehalten wurden. | Kurznummer | Bezeichnung | nur zulässig bei VZC | 9905 0000 00 | Übersiedlungsgut nach Art. 2 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…ob ein Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 NoVAG 1991 vorliegt. Bei Zollsachverhalten führt sie die Zollbehörde primär mittels Annahme der (in der Regel einen Tarifierungsvorschlag des Anmelders enthaltenden) Zollanmeldung oder mittels Erteilung einer (beantragten) verbindlichen Zolltarifauskunft (kurz: vZTA, EN: binding tariff information, BTI) durch. Diese…

UZK-TDAKapitel 8 Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien12.07.2023

…1 gilt Spalte 1a des Anhangs A bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ersten Phase der Anpassung des Systems für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) und des Überwachungs-2-Systems gemäß dem Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/255/EU nicht und gelten die jeweiligen Datenanforderungen der Anhänge 2…

UZK-DAAbschnitt 3 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…Bezeichnung | Status | II/1. | Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung | A [*] | II/2. | Zollnomenklatur | A [*] | II/3. | Handelsbezeichnung und zusätzliche Angaben | C [*]A [+] | II/4. | Begründung für die Einreihung der Waren | A [+] | II…

UZK-DAAbschnitt 4 Datenanforderungstabellen und Anmerkungen zur Datengruppe 42-63
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…010 001 | II/1 | | | Referenznummer | A* | 42 01 020 000 | II/1 | | Geltungsdauer der vZTA-Entscheidung | | A* | 42 01 020 207 | II/1 | | | Datum | A* | 42 01…

UZK-IAUnterabschnitt 3 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…bei der der Antrag gestellt wurde, so bald wie möglich und spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag der Unterrichtung. (2) Ein Antrag auf eine Entscheidung über eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) darf sich nur auf Waren beziehen, die ähnliche Eigenschaften aufweisen und zwischen denen…

UZK-IAArtikel 22 Verlängerte Verwendungsdauer von Entscheidungen über verbindliche Auskünfte (*)
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

…welchem Datum die verlängerte Verwendungsdauer der betreffenden Entscheidung gilt.Folgendes an: (2) Entscheiden die Zollbehörden, nach Artikel 34 Absatz 9 Unterabsatz 3 des Zollkodex eine verlängerte Verwendungsdauer einer vZTA-Entscheidung zu gewähren, geben sie zusätzlich zu dem in Absatz 1 genannten Datum die Warenmengen an…

ZK-20301.5. Verfahrenshinweise
geltende FassungRichtlinien12.05.2021

…Der Verfahrenszusatzcode lautet 301 für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden bzw135 Abs. 355 im Grenzverkehr (zu VZC1 Buchstabe a) UZK-DA und Form des Antrags siehe durch schriftliche Zollanmeldung erfolgenAbschnitt 0.3.2. und Anhang 8.). Bei mündlicher Zollanmeldung ist keine Niederschrift auf dem…