…Bezug auf vZTA und alle nachfolgenden Ereignisse, die den ursprünglichen Antrag oder die ursprüngliche Entscheidung betreffen können, verwendet werden. 2. In den in Absatz 1 genannten Fällen gilt Folgendes: a)Bis zum Zeitpunkt der VerbesserungAnpassung der ersten Phase des elektronischen Systems i)werden vZTA-Entscheidungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, vertreten durch StB, gegen FA vertreten durch AB wegen behaupteter Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 11.06.2018 betreffend Säumniszuschlag zur EVZ 04-06/2018 zu Recht…
…den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 8. August 2022, GZ. ***1***, betreffend Widerruf von zwei vZTA-Entscheidungen zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…RV/6200039/2016). In der E 17.10.2019, RV/7200064/2016 verneinte das BFG eine Bindungswirkung der vZTA, weil in diesem konkreten Fall die Ware bereits am 28. Jänner 2013 zur Einfuhr angemeldet wurde und somit die Zollförmlichkeiten vor der Auskunftserteilung erfüllt wurden. Das…
…2005, GZ. zZz., teilte das Zollamt Wien der Bf. im Grund des Artikels 9 Zollkodex (ZK) den Widerruf dieser VZTA mit. Begründend führte das Zollamt aus, neue Erkenntnisse hätten ergeben, dass die Ware als alkoholhaltiges Getränk (Tonikum) einzureihen sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 17. Mai 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 11. April 2016 betreffend ersten Säumniszuschlag 2016 und zweiten Säumniszuschlag 2015 zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. April 2016 gegen den Bescheid des ***FA*** - nunmehr ***FA1a*** vom 9. März 2016 betreffend Säumniszuschlag 2016 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf. , gegen den Tarifbescheid (VZTA) des Zollamtes Wien vom 08.02.2012, Erledigungszahl: xyz, betreffend Einreihung einer Montageschiene, beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs.1 lit.a BAO als unzulässig zurückgewiesen. Eine…
…über die gemeinsamen Marktorganisationen vorgesehen ist, Abweichungen von Absatz 6 beschlossen werden. Den Bestimmungen des Artikels 12 ZK ist zu entnehmen, dass Voraussetzung für die Erteilung einer VZTA das Bestehen eines diesbezüglichen rechtlichen Interesses ist, welches allerdings dann nicht vorliegt, wenn die betreffende Ware vom…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Maria Daniel über die Beschwerde der Bf***, Bf-Adr*** vom 4. Juli 2022, vertreten durch Mag. Alexander Perl, Alois-Prager-Straße 39, 2283 Obersiebenbrunn, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 30. Mai 2022 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2022…
…über die gemeinsamen Marktorganisationen vorgesehen ist, Abweichungen von Absatz 6 beschlossen werden. Den Bestimmungen des Artikels 12 ZK ist zu entnehmen, dass Voraussetzung für die Erteilung einer VZTA das Bestehen eines diesbezüglichen rechtlichen Interesses ist, welches allerdings dann nicht vorliegt, wenn die betreffende Ware vom…
…nicht gegenständlichen Fall zur Auffassung, dass die in Rede stehenden Wasserhängematten unter dem Code 3926 9092 90 in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen sind. Das BFG verneinte eine Bindungswirkung der vZTA „AT****", weil in diesem konkreten Fall die Ware bereits am 28. Jänner 2013 zur Einfuhr…
…nicht gegenständlichen Fall zur Auffassung, dass die in Rede stehenden Wasserhängematten unter dem Code 3926 9092 90 in die Kombinierte Nomenklatur einzureihen sind. Das BFG verneinte eine Bindungswirkung der vZTA „AT****", weil in diesem konkreten Fall die Ware bereits am 28. Jänner 2013 zur Einfuhr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf (Beschwerdeführerin, Bf.), dztAdresseBf, über die Beschwerde der Bf. vom 15. März 2018 (Eingangsstempel 16. März 2018) I.) gegen den Einkommensteuerbescheid 2016 des Finanzamtes Wien (belangte Behörde) vom 12. Februar 2018…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für Jänner bis August 2003 entschieden: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Hans Blasina und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Sebastian Pfeiffer, LL.M., KR Gregor Ableidinger und Mag. pharm. Rene Fikisz im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache Bf., Adr._Bf., vertreten durch stV, Adr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Ges.m.b.H., vertreten durch RA, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2005 sowie Körperschaftsteuervorauszahlung 2008 im Beisein der Schriftführerin S nach der am 24. November 2011 in 1030 Wien, Vordere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des KL, L, vertreten durch BM X, Rechtsabteilung, vom 10. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 8. Februar 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 bis 2004 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse, über die beim Zollamt Wien als belangte Behörde am 17. Oktober 2018 eingelangte Beschwerde vom 15. Oktober 2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 17. September 2018 betreffend…
…mit Oberteil überwiegend aus Leder und Laufsohle aus Synthetik in die Unterposition 6403 99 begehrte, wies der Bundesminister für Finanzen in dieser VZTA die Ware als Schuh mit Oberteil aus Spinnstoffen und Laufsohle aus Kunststoff der Unterposition 6404 11 00 90 der Kombinierten Nomenklatur (andere…