…10.1965, 1604/64). Diese Wirtschaftsgüter müssen im zivilrechtlichen Eigentum des wesentlich Beteiligten stehen. Sie müssen im Zeitpunkt des Entstehens der betreffenden Abgabenansprüche dem Betrieb tatsächlich gedient haben, somit ausschließlich oder doch überwiegend für Betriebszwecke verwendet worden sein. Eine wesentliche Beteiligung liegt vor, wenn der…
…die dazu dienen, die aufgrund der eingeräumten Dienstbarkeit entstandenen Beeinträchtigungen bzw. Bewirtschaftungserschwernisse für den Pächter des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes auszugleichen (zB Düngungsmaßnahmen zur Beseitigung von Bodenverdichtungen und zur Wiederherstellung der Bodenqualität, Humusauffüllungen nach Setzungen oder Unkrautbekämpfung in der Nähe der Masten), stehen im Zusammenhang…
…Abs. 2 WiEReG aufzubewahren. Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw. in der Administration des Trusts wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern…
…wonach ein Mehrheitsgesellschafter ab ¾ des Nennkapitals wesentliche Entscheidungsbefugnisse über die organisatorische und wirtschaftliche Unternehmensstruktur ausüben kann (siehe Petritz/Ressler , ÖStZ 2006, S 195). Nach herrschender Lehre stellt der Mantelkauf daher auf das stimmberechtigte Kapital ab und lässt Sondervereinbarungen, wie zB Surrogatkapital, stille Beteiligungen usw.…
…Person 1 begründet. Als Anteil am obersten Rechtsträger sind 100% anzugeben. [Grafik] Beispiel oberster Rechtsträger (Variante 2a): Die vom wirtschaftlichen Eigentümer Person 1 an der GmbH B gehaltene direkte Beteiligung ist erforderlich, um das wirtschaftliche Eigentum der Person 1 zu begründen. Oberste Rechtsträger sind…
1. Umfang der wesentlichen Grundlagen eines (Teil)Betriebes bei freiberuflichen Zusammenschlüssen 1.1. Bezughabende Norm und Richtlinien § 23 Abs. 2 UmgrStG iVm § 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG; UmgrStR 2002 Rz 1355 ff; EStR 2000 Rz 5507 ff, 5594, 5605 1.2. Zurückbehaltung der Hausapotheke…
…ein Betrieb oder Teilbetrieb vorliegt, ist nach den Begriffsinhalten des Ertragsteuerrechtes (Tz 2.1.1) zu beurteilen. Es liegt auch dann insgesamt nur ein Betrieb vor, wenn im Betriebsvermögen Beteiligungen (Mitunternehmeranteile, Kapitalanteile) enthalten sind. Es steht also in diesem Fall der Freibetrag nicht mehrfach zu…
…ausgenutzt werden. Entscheidend ist, dass wesentliche Entscheidungen im Sinne des Kontrollierenden getroffen werden, der ebenfalls wirtschaftlicher Eigentümer ist. Bsp.: Die Anteile an einer GmbH werden um einen Euro (wesentlich unter dem Wert der Beteiligung) an eine nahestehende Person abgetreten, mit der mündlich vereinbart wird, dass…
…11.2003, 2001/13/0219). 2.2.2. Weisungsgebundene Person Rz 7 Eine wesentlich beteiligte Person (insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer), die auf Grund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung weisungsgebunden ist (Beteiligung mehr als 25% bis unter 50% ohne Vereinbarung einer Sperrminorität), erzielt aus der Beschäftigung Einkünfte nach § 22…
…abgewickelt worden. Die Sexdienstleisterinnen hatten Hausordnungen zu unterfertigen. | Beurteilung | Die Animiertätigkeit von Ausländerinnen unter Beteiligung am Umsatz bei allenfalls gleichzeitig auszuübender Sexdienstleistung ist aufgrund der wirtschaftlichen Gestaltung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses als Verwendung unter ähnlichen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen wie Arbeitnehmer zu beurteilen. Angesichts…
…werden, dass die Zwischenschaltung der GmbH steuerlich anerkannt werden kann und daher eine unmittelbare Zurechnung des gesamten Gewinns der GmbH an die Abgabepflichtige nicht in Betracht kommt. Vergütungen, die von einer Kapitalgesellschaft an wesentlich Beteiligte für ihre sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2…
…muss daher die Gesamttätigkeit des Unternehmens sein. In einem nächsten Schritt ist entscheidend, ob die Tätigkeit der festen Geschäftseinrichtung an sich einen wesentlichen und maßgeblichen Teil der Tätigkeit des Gesamtunternehmens ausmacht. Hierbei wäre jeder Fall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände gesondert zu beurteilen. Unschädlich wäre…
…Finanzamt Mitteilung zu machen (§ 25 ErbStG 1955) sowie von Versicherungsunternehmen, bevor sie Versicherungssummen oder Leibrenten an einen anderen als den Versicherungsnehmer auszahlen, dem Finanzamt den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrages und die Person des Empfangsberechtigten mitzuteilen (§ 26 ErbStG 1955). Die Mitteilungen gemäß §§ 25 und 26 ErbStG…
…elektronischen Aufzeichnungssystem einzeln zu erfassen. Ob betriebliche Einkünfte vorliegen, richtet sich nach einkommensteuer- und körperschaftsteuerrechtlichen Vorschriften (siehe zB EStR 2000). Diese Beurteilung ist wesentlich für die Registrierkassenpflicht, da unbeschadet einer bestehenden Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht die Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO nur für die betrieblichen Einkunftsarten gilt…
…den genannten Fällen nicht um Gestaltungen handelt, die entwickelt wurden, um potenzielle Marktineffizienzen auszunutzen: Erreichen von Mindestgrenzen iZm der Schachtelbeteiligung (§ 10 KStG 1988); Bezug von steuerfreien Beteiligungserträgen gemäß § 10 KStG 1988; Abwarten von gesetzlichen Fristen; Errichtung von Auslandsurkunden ohne Inlandsbezug im Sinne des § 16 Abs…
…gewerbliche Tätigkeit (funktionales Element) ausüben. Der Unternehmer muss eine gewisse, nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über diese Einrichtung haben (zeitliches Element einer Verfügungsmacht). Dieser Grundtatbestand entspricht im Wesentlichen dem aus § 29 BAO ableitbaren innerstaatlichen Begriff. Unternehmerische Einrichtungen von untergeordneter Bedeutung, die wohl nach dem Grundtatbestand (und…
…österreichische Besteuerungsrecht auf Grund der Bestimmung eines Doppelbesteuerungsabkommens (zB Art. 15 Abs. 4 DBA-Deutschland) von der Besteuerung im anderen Vertragsstaat ab, so ist die nachträgliche Besteuerung ebenso wie die Beseitigung dieser Besteuerung ein rückwirkendes Ereignis. 3.2. Einkommensteuer 3.2.1. Umrechnung gemäß …
… VwGH 13.4.2005, 2004/13/0027). Ermessensrelevant ist ua der Umfang der wirtschaftlichen Vorteile, die der Gesellschafter erzielt (somit das Beteiligungsverhältnis). Es ist nicht unsachlich, bei der Ermessensübung zu berücksichtigen, bei welchem der Gesellschafter die Einbringlichkeit der Abgabenforderung am ehesten erwartet werden kann (vgl…
…Umsatzsteuer ab und machen die Vorsteuerpauschalierung geltend; gleichzeitig wird ein Antrag auf Vergabe einer UID-Nummer gestellt. Die Begründung dafür lautet, dass bei einer wesentlichen Beteiligung keine Weisungsgebundenheit vorliegt und das Unternehmerrisiko getragen wird. 1. Sind Gesellschafter-Geschäftsführer Unternehmer im Sinne des § 2 UStG? 2…
…Sollbesteuerern im Zeitpunkt der Leistung (hier im Zeitpunkt der einzelnen Leistung an den Gast) die genaue Höhe des Entgeltes nicht fest, ist die Bemessungsgrundlage zu schätzen ( UStR 2000 Rz 2623 ). Bei Beseitigung der Ungewissheit ist eine allfällige Änderung rückwirkend zu berücksichtigen (Ruppe/Achatz, UStG 4 , …