…Abs. 2 WiEReG aufzubewahren. Dies gilt in gleichem Ausmaß für Informationen über die Identität von Dienstleistern und reglementierten Beauftragten des Trusts oder der trustähnlichen Vereinbarung, die eine wesentliche Funktion in Bezug auf das Management bzw. in der Administration des Trusts wahrnehmen, wie beispielsweise Vermögensverwaltern, Wirtschaftsprüfern…
…geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen Berufungsvorentscheidungen. Wesentliche Änderungen sind die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung ist idR zwingend (kein Ermessen); sie unterliegt daher der Entscheidungspflicht (§ 85a BAO)…
…Personen, die zum Unternehmen in einem Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 stehen. An Kapitalgesellschaften wesentlich beteiligte Personen iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988. Personen, die von einer inländischen Betriebsstätte eines Unternehmens zur Arbeitsleistung im Inland oder Ausland überlassen werden. Personen, die…
…100-prozentiger Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur das Vorliegen eines Mantelkaufs bewirken (UFS 23.02.2007, RV/0161-G/03 ). Es ist auch unmaßgeblich, in welcher Reihenfolge die Strukturelemente wesentlich geändert werden. Erstrecken sich die Änderungen über einen längeren Zeitraum (mehr als ein KJ)…
…Gruppenmitglieds den Ausgangspunkt für die Ergebnisumrechnung auf österreichisches Abgabenrecht dar (vgl. KStR 2013 Rz 1081 ). Diese Information des BMF stellt die wesentlichen Unterschiede in der Bilanzierung von IAS/IFRS und den österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften für die bedeutendsten Bilanzpositionen dar und erläutert einen sich daraus ergebenden Korrekturbedarf…
…Garantierichtlinie 2019) in der Fassung vom 19. Juni 2019 wird wie folgt ergänzt: VII. Schwerpunkt Coronavirus-Krise (80% De-minimis Garantien) Es gelten die allgemeinen Bestimmungen der gegenständlichen Richtlinie mit folgenden Abweichungen bzw. Ergänzungen der folgenden Unterpunkte: 1.2. Unionsrechtliche Grundlagen Dieser Schwerpunkt stützt sich…
…die für diesen Zeitraum zu erheben sind, in Schilling oder in Euro oder die wahlweise unbare Entrichtung von Abgaben in Schilling oder in Euro. Im Folgenden werden die wesentlichen formellen und materiellen abgabenrechtlichen Aspekte, die im Zusammenhang mit der Währungsumstellung auf den Euro zu beachten…
…mit einem fixen Programm an. Dieselbe Tour wird wiederholt angeboten und durchgeführt. Jede Tour hat denselben Ablauf. Obwohl die Tour-Teilnehmer verschiedene Fragen stellen und minimale Abweichungen im Ablauf entstehen können, handelt es sich um keine persönliche Dienstleistung iSd § 3 Abs. 1 Z 2 DPMG…
1. Anwendungsbereich Der wesentlichste Teil des Spruches des Auskunftsbescheides besteht in der die Abgabenbehörde bindenden abgabenrechtlichen Beurteilung eines im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verwirklichten Sachverhaltes. Der Auskunftsbescheid ist eine Zusage. Gegenstand von Auskunftsbescheiden sind nach § 118 Abs. 2 BAO Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen…
…sind bei AG und SE ein Nachweis über für das wirtschaftliche Eigentum relevante Anteilsrechte und Aktien sowie die Satzung, soweit sich aus dieser abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse ergeben, zu übermitteln. Der Nachweis über für das wirtschaftliche Eigentum relevante Anteilsrechte und Aktien kann insbesondere durch folgende…
…5. Stellung des Abkommensberechtigten im Schiedsverfahren Die Ausführungen in B.4.4. gelten sinngemäß und mit den C.3.1. - C.3.4. erläuterten Abweichungen. C.4. Abschluss des Schiedsverfahrens und Umsetzung C.4.1. Abschluss des Schiedsverfahrens nach OECD-MA (Art. 25 Abs. 5…
…2 KStG 1988 angeführte Verdachtsmerkmal, eine nicht mit der österreichischen Körperschaftsteuer vergleichbare Steuer, besonders stark ausgeprägt ist (Abweichung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung im wesentlichen Ausmaß [mehr als 25%] von der Belastung durch die österreichische Körperschaftsteuer) und das Verdachtsmerkmal des § 10 Abs. 4 Z 1 KStG 1988…
…Zum anderen muss auch aus einer Reihe objektiver Anhaltspunkte ersichtlich sein, dass mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt wird. Das gegenständliche Bestandverhältnis wird von der Abgabenbehörde somit nur anerkannt werden können, wenn von der Ehegattengemeinschaft für die gewählte Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe…
…vor. Es können auch zusätzliche Bedingungen für die Antragstellung oder Abweichungen hinsichtlich des Schiedsverfahrens vorgesehen werden. Weiters sind auch die bilateralen Schiedsvereinbarungen Österreichs zu beachten, die detailliertere Regelungen zur Berechnung der Frist für die Antragstellung, zum Inhalt des Antrags und anderen wesentlichen Verfahrensgrundsätzen enthalten (s…
…Gesetzeskonformität und Verwaltungsökonomie grundsätzlich beibehalten. Die inzwischen eingetretenen Änderungen der Rechtslage und das Bestreben nach möglichst weitgehender Vereinfachung des Verfahrens bewirken im Wesentlichen die Unterschiede zum Wiener Verfahren 1989. Das Schätzungsverfahren wird im Folgenden dargestellt und kann in der Regel als Richtlinie zur Schätzung dienen…
…einzelnen schwebenden Vertrages ist grundsätzlich unabhängig vom Umsatz oder der Größe des Auftrages unschädlich. Im Einzelfall kann allerdings eine davon abweichende rechtliche Beurteilung geboten sein, wenn der Großauftrag beispielsweise die wesentliche Betriebsgrundlage der freiberuflichen Tätigkeit des A darstellt und es ansonsten keine wesentlichen Betriebsgrundlagen gibt…
…kumulativ erfüllt sein müssen, ist bei einer Kapitalgesellschaft, die die Marktchancen selbst nutzen kann, das Kriterium der Beschäftigung weiterer Mitarbeiter nicht mehr erforderlich. Es kommt daher in diesem Fall zu keiner abweichenden Zurechnung (vgl. Ginthör/Haselberger, zur Zurechnung von höchstpersönlichen Einkünften, SWK 2010, 445 (450…
…Erbanfall oder Vermächtnis grundsätzlich am Todestag des Erblassers (§ 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955). Abweichend davon entstand die Steuerschuld für Erwerbe auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches im Zeitpunkt der Geltendmachung (§ 12 Abs. 1 Z 1 lit. b ErbStG 1955) aufschiebend bedingte oder befristete…
…Vollstreckungsverfahrens, bei einem Erwerb aus einer Konkursmasse, im Weg des Ausgleichsverfahrens (auch des fortgesetzten Verfahrens) oder der Überwachung des Schuldners durch Sachwalter der Gläubiger." Abweichend von der Stammfassung des § 14 BAO ist nunmehr die Haftung, um der Rechtsansicht des VfGH Rechnung zu tragen, auf…
…1973, 0090/72). Rz 151 Über den Antrag auf Zerlegung ist vom Finanzamt mit Bescheid abzusprechen, nämlich mit Zurückweisungsbescheid (zB bei mangelnder Rechtzeitigkeit des Antrages, bei fehlender Antragsbefugnis), Abweisungsbescheid (zB wegen fehlenden berechtigten Interesses des Antragstellers), Zurücknahmebescheid (im Mängelbehebungsverfahren gemäß § 85 Abs. 2 BAO, insbesondere…