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BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…S 195). Nach herrschender Lehre stellt der Mantelkauf daher auf das stimmberechtigte Kapital ab und lässt Sondervereinbarungen, wie zB Surrogatkapital, stille Beteiligungen usw., außer Betracht. Entscheidend dabei ist, dass der neue Gesellschafter allein durch die Änderung der Gesellschafterstruktur ohne Zustimmung der Mitgesellschafter auch die Änderungen…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…depotführende Stelle ( § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 sowie § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 ) ist. § 94 Z 11 EStG 1988 kommt im Fall der Auszahlung durch ein Kreditinstitut für Dividenden aus den Beteiligungen der PE KapGes zur Anwendung…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…Prüfungsauftrages wurden stille Beteiligungen an dieser Gesellschaft nicht als Mitunternehmerschaft anerkannt (keine atypische stille Gesellschaft). Im wiederaufgenommenen Feststellungsverfahren, in dem bisher auch die stillen Beteiligten einbezogen waren, wurde ein neuer Feststellungsbescheid an die KEG und deren Gesellschafter sowie ein Nichtfeststellungsbescheid an die stillen Gesellschafter erlassen…

BMF-010221/1313-IV/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1313-IV/4/201119.09.2011

…da hierdurch ein "Umstand" eintritt, der zum Verlust des österreichischen Besteuerungsrechtes an den stillen Reserven der Beteiligung führt. Denn weder nach innerstaatlichem Recht noch nach DBA-Recht dürfte ein Veräußerungsgewinn, den die deutsche Privatstiftung aus dem Beteiligungsverkauf erzielt, in Österreich besteuert werden. Die österreichische Wegzugsbesteuerung…

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

…die unechte stille Gesellschaft. Der Erblasser oder Geschenkgeber muss im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld (§ 12 ErbStG) mindestens zu einem Viertel am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sein. Bei der Ermittlung des Vermögens sind die Wirtschaftsgüter nach den Vorschriften des BewG zu bewerten. Die Beteiligung am…

BMF-010203/0464-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011, Einkommensteuer - Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0464-VI/6/201106.10.2011Teil 1/2

…für den Fall der Unterbeteiligung an einer mitunternehmerischen Beteiligung vor: Bei einer Unterbeteiligung beteiligt sich eine natürliche oder juristische Person am Mitunternehmeranteil eines Personengesellschafters (Hauptgesellschafters). Hat der Unterbeteiligte nicht nur Anteil am Gewinn/Verlust des Hauptgesellschafters, sondern auch an den stillen Reserven und dem Firmenwert…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…Eine Beteiligung eines stillen Gesellschafters ist mit dem Wert des Abfindungsanspruchs des Stillen zu bewerten, auf den dieser im Falle einer Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses zum Bewertungsstichtag Anspruch auf Abfindung hat. Der Abfindungsanspruch ergibt sich aus dem jeweiligen Gesellschaftsvertrag. Diese Bewertung gilt auf Ebene des Stillen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…atypisch stillen Gesellschaft sind dem Gesellschafter entgegen den rechtlichen Vorgaben zusätzlich umfangreiche Vermögens- und Kontrollrechte eingeräumt, wodurch der atypisch stille Gesellschafter nicht nur am Gewinn und Verlust, sondern auch am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. In solchen Fällen kann auch über eine atypisch stille Beteiligung…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…zB bei einer atypischen stillen Gesellschaft erfolgt abweichend von der Feststellungserklärung die Einkünftezurechnung nicht an alle dort genannten stillen Gesellschafter) oder einer Beteiligung mehrer Personen an Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist wie folgt vorzugehen (im Folgenden wird lediglich terminologisch auf die stille Gesellschaft abgestellt…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…vom Ausmaß der erworbenen Beteiligung. 2.4 Anteile von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit Darunter fallen insbesondere OG und KG. Die Anzeigepflicht setzt nicht voraus, dass aus der Personenvereinigung Einkünfte erzielt werden. Sie besteht somit auch bei Liebhaberei. 2.5 Beteiligungen als stiller Gesellschafter Für…

BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…echter stiller Beteiligungen, sowie Beteiligungen an Personengesellschaften führt jedoch zu "steuerschädlichen" Einkünften. Bei der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Personengesellschaften, bei denen auch nach ausländischem Steuerrecht eine Zurechnung der Einkünfte an die Beteiligten erfolgt, ist auf das zugrunde liegende Vermögen abzustellen. Werden daher Beteiligungen an…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

…Anleihen, Darlehensforderungen) Anteile an Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und an Personengesellschaften (OG, KG) Beteiligungen als stiller Gesellschafter Betriebe oder Teilbetriebe zur Erzielung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb Bewegliches körperliches Vermögen (zB Kraftfahrzeuge, Motor- und Segelboote, Schmuck, Edelsteine ...) und immaterielle Vermögensgegenstände (zB…

08 1037/1-IV/8/01Wiener Verfahren 1996 - Berechnung in Euro sowie Klarstellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/0105.02.2002

…Bei Abschlüssen in Euro ist allerdings an Stelle der bisherigen Bewertung im Ausmaß einer Beteiligung von 100 Schilling am Nennkapital eine Bewertung für einen Anteil in Höhe von einem Euro am Nennkapital vorzunehmen. 1. Die Bewertung einer Beteiligung im Ausmaß von einem Euro bedingt eine…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…TP 19 GebG.) Lösung: Zu 1) Der Beteiligungsvertrag ist als Kreditvertrag nach § 33 TP 19 GebG gebührenpflichtig, weil durch die Vereinbarung eines fixen Gewinnvorwegs - unabhängig davon, ob ein Gewinn erzielt wird - der Charakter als Kreditvertrag überwiegt und weil den stillen Gesellschafter kein Unternehmerrisiko trifft (vgl…

BMF-010203/0023-VI/6/2014Ergebnisumrechnung von IAS/IFRS-Einzelabschlüssen ausländischer Gruppenmitglieder
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0023-VI/6/201404.02.2014

…Wirtschaftsgüter mit den steuerlichen Buchwerten fortzuführen. Es ist daher eine Korrektur um die stillen Reserven nach IFRS erforderlich, sofern diese aufgedeckt wurden und die Posten wesentlich sind (zB bei unbeweglichem Vermögen, Beteiligungen). Ein umgründungsbedingter Firmenwert darf nicht angesetzt werden. Umgründungsbedingte Buchverluste und Buchgewinne sind hinzuzurechnen…

02 2261/4-IV/2/90Durchführungserlaß zu den §§ 126 ff der Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass02 2261/4-IV/2/9022.05.1990

…wenn und soweit sie steuerlich von Bedeutung sind. Dies ist bei Einkünften aus Spekulationsgeschäften (§ 30 EStG 1988) und bei Einkünften aus der Veräußerung bestimmter Beteiligungen (§ 31 EStG 1988) in der Regel nicht der Fall. Bei Funktionsgebühren und Einkünften aus Leistungen hingegen wird die Aufzeichnungsverpflichtung grundsätzlich…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…den Wohnsitz von Österreich in die Schweiz. Lösung 1. Auf Grund des Revisionsprotokolls wird in Wegzugsfällen ab 2004 das österreichische Besteuerungsrecht an den - bis zum Wegzug angewachsenen - stillen Reserven der Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft nicht mehr entzogen. MaW gehen jene stillen Reserven, die nach …

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eintritt. Es wirkt in die Vergangenheit, wenn nunmehr der veränderte Sachverhalt an die Stelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zu unterwerfen ist (vgl. zB BFH, BStBl 2005 II 865). (Rückwirkende) Ereignisse sind sachverhaltsändernde Geschehnisse (zB BFH, BStBl 2003 II 554…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…einer ausreichenden Beteiligung, ausreichender Stimmrechte oder sonstiger Kontrollrechte (entsprechende Herrschafts- und Verwaltungsrechte) direkter wirtschaftlicher Eigentümer. Die Kontrolle des Nominators (Treugebers) besteht immer im Hinblick auf die treuhändig gehaltenen Geschäfts- oder Kapitalanteile, Stimmrechte oder sonstigen Kontrollrechte. Der Nominator (Treugeber) ist gedanklich an die Stelle des Nominees…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…wenn festgestellt und überprüft werden konnte, dass kein direkter oder indirekter wirtschaftlicher Eigentümer vorhanden ist, beispielsweise, weil keine ausreichende Beteiligung vorliegt (kein wirtschaftlicher Eigentümer vorhanden gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 lit. b Variante 1 WiEReG). 5.1 Fristen für die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer…