RIS AI
32 632 Treffer208 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 1246–12743.11. Einbringung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Anteils ist unter Berücksichtigung dieser Überlegung durch die isolierte Bewertung (stand-alone-Betrachtung) zum Stichtag unter Beachtung der Ertragsaussichten festzustellen. Rz 1248: Ob die atypisch stille Beteiligung am Unternehmen des Einbringenden oder am Unternehmen der übernehmenden Körperschaft auf Grund der Einbringung beendet wird oder nicht…

UmgrStR 2002 Rz 355–3611.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien22.08.2007

1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…

UmgrStR 2002 Rz 623–6392.7. Umwandlung und atypisch stille Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

2.7. Umwandlung und atypisch stille Beteiligungen Rz 623: Eine (atypisch) stille Beteiligung am Unternehmen der übertragenden Kapitalgesellschaft gemäß § 179 UGB geht mit der Umwandlung auf einen neuen Rechtsträger ipso iure unter, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist (VwGH 19.9.1995, 95/14…

EAS 1334Stille Beteiligungen an niederländischen Investmentgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 3682/6-IV/4/9830.09.1998

Beteiligt sich eine österreichische Kapitalgesellschaft als (echter) stiller Gesellschafter an einer niederländischen Kapitalgesellschaft, dann sind die Niederlande berechtigt, die der österreichischen Kapitalgesellschaft zufließenden Gewinnanteile zu besteuern. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes an die Niederlande durch Art. 12 Abs. 1 des DBA-Niederlande führt aber gemäß Art…

EAS 1438Stille Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/4-IV/4/9922.04.1999

Bezieht eine österreichische Kapitalgesellschaft Gewinnanteile aus einer stillen Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft, dann dürfen diese Einkünfte einerseits gemäß Artikel 11 DBA-Ö/D in Deutschland einer Abzugsbesteuerung unterworfen werden und unterliegen andererseits in den Händen der österreichischen Kapitalgesellschaft der Körperschaftsbesteuerung. Die deutsche Quellensteuer ist…

EAS 206Echte stille Beteiligungen durch schweizerische Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1089/1/1-IV/4/9203.12.1992

…1977, 1881/76). Gewinnausschüttungen aus echten stillen Beteiligungsverhältnissen fallen sonach nicht unter Artikel 10 des DBA-Schweiz. Durch Artikel 22 Abs. 2 letzter Satz wird im Übrigen auch die Erfassung des Beteiligungswertes zur österreichischen Vermögensbesteuerung international abgesichert. 3. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…

EAS 2979Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1678-IV/4/200801.07.2008

…Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen. Bundesministerium für Finanzen, 1…

EAS 1291Gewinnanteil einer US-Gesellschaft aus einer stillen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4982/19-IV/4/9806.07.1998

…vom 25. Okt. 1956 noch das ab 1. April 1998 geltende Abkommen vom 31. Mai 1996 entziehen Österreich Quellenbesteuerungsrechte für aus Österreich abfließende Einkünfte aus einer echten stillen Beteiligung (siehe Z 14 AÖF Nr. 61/1961 betr. das Abkommen 1956 und Art. 7 Abs. 8…

UStR 2000 Rz 766–7726.1.8.7. Wertpapiere
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

… 1 Abs. 1 Z 15 BWG, BGBl. Nr. 532/1993) durch hierfür konzessionierte Unternehmer sowie die Veräußerung von Beteiligungen durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften iSd § 6b KStG 1988 idgF oder Kommanditgesellschaften, die als "Investitionsplattformen" genützt werden, sind steuerfrei. Zur Gesellschaftsgründung und Aufnahme neuer Gesellschafter siehe Rz 36. Die…

EStR 2000 Rz 2230–22626.4.3 Teilwert
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…Nimmt der stille Gesellschafter über seine Einlage hinaus am Verlust teil, so kann dies nicht zu einer Minusposition führen. Eine etwaige Nachschusspflicht führt zu nachträglichen Anschaffungskosten, ggf. mit anschließender Teilwertabschreibung. 6.4.3.2.5 Mitunternehmeranteil Rz 2249: Anders als die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft…

EStR 2000 Rz 2418–24416.9 Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…Geschäfte, schwebende Dauerschuldverhältnisse) können (noch) nicht passiviert werden. Echte stille Beteiligungen Rz 2435: Echte stille Beteiligungen sind idR ebenfalls Fremdkapital und daher wie Fremdkapital zu bewerten. Kapitalsparbücher Rz 2435a: Die eingegangene Zinsverpflichtung führt auch in der Differenz zwischen dem garantierten Zinssatz und den niedrigeren Zinsen…

EStR 2000 Rz 492–499Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

Beteiligungen Rz 492: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und (echte) stille Beteiligungen sind nichtabnutzbare Wirtschaftsgüter. Einer Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft kommt nicht der Charakter eines Wirtschaftsgutes zu. Stammanteile an einer GmbH oder Aktien weisen ihrer Art nach eindeutig weder in den privaten noch in den betrieblichen Bereich…

EStR 2000 Rz 6149–615320.2.2.4.2 Inländische und ausländische Beteiligungen
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

… 98 Abs. 1 EStG 1988 abgesehen von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften keine sonstigen Wirtschaftsgüter und Derivate erfasst. Als sonstige Wirtschaftsgüter und Derivate kommen insbesondere Anteilscheine an Investmentfonds, Anleihen, stille Beteiligungen, Index- und sonstige Zertifikate sowie Optionen in Betracht. 20.2.2.4.4 Stückzinsen Rz…

UFSW RV/3302-W/02Gesellschafterzuschüsse sind gemäß Art.27 § 2 StRefG 1993, als „Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften“ von der Gesellschaftsteuer befreit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.10.2006

…sie die Anschaffungskosten der jeweiligen Beteiligung nicht übersteigt. Ein Gesellschafterzuschuss ist allerdings nicht unter die in § 6 Abs. 2 Z. 1 lit. e bis f KStG ("hybride Finanzierungsformen" (stille Gesellschaft, Genussrechte) und Darlehen, Schuldverschreibungen, wirtschaftliche Zuzahlungen) aufgezählte Geldveranlagung zu subsumieren, sondern unter die "Beteiligung" selbst…

UFSW RV/4697-W/02Kein ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer unecht stillen Beteiligung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2003

…oder § 38, für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche 132.500,--" Die angeführte Beilage ./A Punkt B (AS 11/01) hat u.a. nachstehenden Inhalt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.) Atypisch stille Beteiligung an der I...Anlagenleasing .. GesmbH., 1060 Wien, mit einer Einlage von S 100.000…

UFSW RV/0929-W/02Treugeberdarlehen neben Einlage für stille Beteiligung über Treuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2003

…KVG) mit Gesellschaftsteuerbescheid vom 28. Februar 1994 ausgehend von der erklärten Gegenleistung gegenüber der Bw Gesellschaftsteuer in Höhe von S 225.000,00 fest. In der Folge wurde die atypisch stille Beteiligung von der RRVT GmbH in eine Aktiengesellschaft eingebracht. Unter § 1 Vertragsgegenstand des Einbringungsvertrages…

BFG RV/5100428/2018Steuerbefreiung gem. § 3 Abs. 1 Z 15 lit. b EStG 1988: stille Gesellschaft oder partiarisches Darlehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.12.2021Teil 1/2

…2013 bis 2016 statt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass Herr ***2*** ***3*** in den Jahren 2013 bis 2016 EUR 1.460,00 jährlich als Mitarbeiterbeteiligung (stille Beteiligung) steuerfrei erhielt. Auf die Nachfrage des Prüfers zum Gruppenmerkmal teilte die steuerliche Vertretung mit, dass die Voraussetzung…

EAS 2726Schenkung einer deutschen atypischen stillen Beteiligung mit österreichischer Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0222-IV/4/200627.04.2006

…auf Folgendes Bedacht zu nehmen sein: Die Übertragung der 100-prozentigen Beteiligung an der deutschen GmbH fällt nicht unter § 6 Abs. 2 ErbStG und löst daher keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich aus. Die atypische stille Beteiligung an der deutschen GmbH führt aber zum Entstehen einer "Mitunternehmerschaft"…

UFSW RV/2777-W/02Einbringung von stillen Mitunternehmeranteilen an einer real überschuldeten Adressmarketing-GmbH in eine AG als steuerpflichtiger Tausch gemäß §6 Z14 lit a EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2007Teil 1/2

…im Bescheidspruch namentlich angeführte) Anleger atypisch stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt ATS 16,9 Mio (Fragebogen anlässlich der Gründung, beantwortet samt Beilagen am 7. Mai 1991). Laut § 7 des Vertrages über die atypisch stille Gesellschaft (atypStillGes) waren die stillen Gesellschafter am Gewinn und Verlust …

EAS 3380Gewinnanteile eines echten stillen Gesellschafters nach dem DBA Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0092-VI/8/201701.06.2017

Erhält ein in Russland ansässiger Steuerpflichtiger Gewinnanteile aus der Beteiligung als echter stiller Gesellschafter an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, so sind die Einkünfte aufgrund von § 98 Abs. 1 Z 5 lit. c iVm § 27 Abs. 2 Z 4 EStG 1988 - somit als Einkünfte aus Kapitalvermögen - im…