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50 0501/4-IV/03FinanzOnline: Übermittlung der UVA für Arbeitsgemeinschaften
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/4-IV/0304.06.2003

  Arbeitsgemeinschaften (ARGEN) sind hinsichtlich der Umsatzsteuer Steuersubjekt ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die steuerliche Vertretungsregelung richtet sich primär nach § 81 BAO (insbesondere Vertretung durch einen ARGE-Partner). Im Baugewerbe ist es üblich, eine ARGE durch eine vertraglich bestimmte kaufmännische Geschäftsführung, die einer der ARGE-Partnerfirmen übertragen…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

… 188 Abs. 1 BAO bzw. Teilhaber im Sinn des § 188 Abs. 3 BAO sind nicht nur natürliche oder juristische Personen. Auch Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit können solche Beteiligte bzw. Teilhaber sein. Mehrere Beteiligte liegen beispielsweise vor bei einer OG, KG, GesBR, Miteigentumsgemeinschaft, unechten (atypischen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer unechten stillen Gesellschaft oder nach Auflösung einer GesBR). Nach § 190 Abs. 1 zweiter Satz BAO sind die für Feststellungsbescheide (§ 188 BAO…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…der Beurteilungsgrundlage des Auskunftsbescheids war, nicht oder nur unwesentlich abweicht. Diesen Rechtsanspruch haben auch: Gesamtrechtsnachfolger des Bescheidadressaten, Gesellschafter (Mitglieder) einer Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) bezüglich des an dieses Gebilde gerichteten Auskunftsbescheides, bei an Dritten gerichtetem Bescheid (Auskunft betrifft eine rechtlich noch…

BMF-010103/0023-VI/2006Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0023-VI/200606.04.2006

…die Nachsicht von Feststellungsbescheiden (§ 188 BAO) "abgeleiteter" Abgaben genügt es, wenn die Auskunft über für die Ermittlung der einheitlich und gesondert festzustellenden Einkünfte maßgebliche Fragen der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) von dem für die Feststellung zuständigen Finanzamt (§ 54 BAO) erteilt wurde…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…sich aus dem ABGB. Nach § 550 ABGB steht mehreren Erben ein gemeinschaftliches Erbrecht zu. Daher entsteht zwischen ihnen kraft Gesetzes, unabhängig von ihrem Willen eine Rechtsgemeinschaft hinsichtlich ihres Erbrechtes. Eine Erbengemeinschaft ist eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit (vgl. etwa Stoll, BAO-Kommentar Band 1, 799…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…2.3 Anteile an Kapitalgesellschaften Zu den Kapitalgesellschaften gehören vor allem die AG und die GmbH. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig vom Ausmaß der erworbenen Beteiligung. 2.4 Anteile von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit Darunter fallen insbesondere OG und KG. Die Anzeigepflicht setzt nicht voraus…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…wird daher auch nach der Einantwortung fortgesetzt. Die Erben erwerben Miteigentum an den körperlichen Verlassenschaftssachen im Verhältnis ihrer Erbquoten. Diese Miteigentümergemeinschaft ist keine juristische Person, es handelt sich daher um eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, auf welche § 81 BAO anzuwenden ist. Die Erbengemeinschaft besteht solange…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…4 Abs. 4 ASVG (vollversicherte und geringfügig Beschäftigte) Personen, die seitens einer Körperschaft öffentlichen Rechts zur Dienstleistung zugewiesen werden. 6.2. Personengesellschaften Rz 100 Bei Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind die Gesellschafter (Mitglieder) Gesamtschuldner (Mitschuldner zur ungeteilten Hand, § 891 ABGB) der KommSt. Dazu gehören…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

… 5.4. Lösung Gemäß § 21 AVOG 2010 ist Betriebsfinanzamt das Finanzamt, in dessen Bereich eine Körperschaft, Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Vermögensmasse ihren Ort der Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) hat oder hatte. Gemäß § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…Feststellungsbescheid ergeht gemäß § 191 Abs. 1 lit. c BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…3. Lösung Gemäß § 58 BAO ist das Finanzamt örtlich für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen und Vermögen juristischer Personen sowie der nach den Abgabenvorschriften selbständig abgabepflichtigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (und davon gemäß …

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…eines Bescheides gemäß § 295a BAO befugt ist die Partei im Sinn des § 78 BAO. Bezüglich Bescheiden über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) ist nicht nur die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB KG, GesBR) antragsbefugt, sondern auch jeder, der als Beteiligter…

BMF-010103/0076-VI/2006Zweifelsfragen zur Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0076-VI/200609.10.2006

…2004) ist für die Erhebung der Dienstgeberbeiträge das Finanzamt örtlich zuständig, dem die Erhebung der Abgaben vom Einkommen des Abgabepflichtigen oder, wenn dieser eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) obliegt. Hiefür sind vor allem…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

… 12 BAO) 5.1 Haftungstatbestand Nach § 12 BAO haften die Gesellschafter von als solche abgabepflichtigen und nach bürgerlichem Recht voll oder teilweise rechtsfähigen Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit persönlich für die Abgabenschulden der Personenvereinigung. Der Umfang ihrer Haftung richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes…

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

… 139 BAO trifft Abgabepflichtige (§ 77 BAO), Abfuhrpflichtige (dem § 140 BAO zufolge) Verrechnungspflichtige (dem § 140 BAO zufolge), Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit bezüglich Feststellungen gemäß § 186 oder gemäß § 188 BAO (analoge Anwendung). Die Anzeigepflicht setzt eine Verletzung der gemäß § 119 BAO bestehenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht voraus…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…erfolgen. Antragsbefugt sind Parteien iSd § 78 BAO, an die der aufzuhebende Bescheid ergeht bzw. denen gegenüber der aufzuhebende Bescheid wirkt. Beispiel 1: Ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wirkt (§§ 101 Abs. 3 und 191 BAO) gegenüber…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…2 verschiedenen Rechtspersonen vor (keine Betriebsausgabe, da die Prämie als Rücklage verbucht wird). Außerdem sind hier Versicherer und Versicherungsnehmer eine Person. Das gleiche gilt für so genannte Gefahrengemeinschaften, die keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. 2. § 1 Abs. 2 Z 4 lit. a VersStG Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…Zunächst ist auf UStR 2000 Rz 185 zu verweisen, wonach eine Ehegattengemeinschaft, die weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine eigenständige Handlungsbefugnis besitzt und neben der gemeinschaftlichen Errichtung eines Gebäudes tatsächlich keine weiteren Tätigkeiten ausübt, kein Unternehmer ist (EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…zweiten Person (dem Trustee) zuwendet, welche die übertragenen Vermögenswerte in Zukunft nach den vom Settlor aufgestellten Regeln für einen oder mehrere Dritte (die Begünstigten/Beneficiaries) mit Wirkung gegen jedermann verwaltet oder verwendet. Trusts verfügen (idR) über keine eigene Rechtspersönlichkeit, lediglich der Trustee ist als Eigentümer…