…An rechtlich nicht oder nicht mehr existente Bescheidadressaten gerichtete Erledigungen sind rechtsunwirksam (nichtig). Rechtsunwirksam sind somit beispielsweise nach Form und Inhalt von Bescheiden gestaltete Schriftstücke, die gerichtet sind an eine beendete GesBR (zB VwGH 19.12.2007, 2007/13/0142), beendete unechte stille Gesellschaft (VwGH…
…An eine nicht mehr existente Person ergangene Bescheide bedürfen keiner Aufhebung.) Gemäß § 14 Abs. 2 Spaltungsgesetz gehen mit der Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch, die bei allen Gesellschaften gleichzeitig zu erfolgen hat (vgl. dazu § 14 Abs. 1 Spaltungsgesetz), die Vermögensteile der übertragenden Gesellschaft entsprechend…
…101 Abs. 3 BAO). Ist die Einkünfteerzielungsgemeinschaft im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits (voll-)beendet, kommt sie als Bescheidadressatin nicht mehr in Betracht. An nicht (mehr) existente Personengemeinschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere. Sie können damit keine Wirksamkeit entfalten (zB VwGH 23.02.2005, 2002/14…
…ein Nichtbescheid vorliegt, weil die Erledigung nur an die an der AB GmbH beteiligten Personen gerichtet ist und die AB GmbH nicht genannt ist. 14.3. Frage Führt das Weglassen des Geschäftsherrn, der im Zeitpunkt der Bescheiderlassung gar nicht mehr existent war, zu einem Nichtbescheid…
…ohne eigene Rechtspersönlichkeit zugerechnet, die nicht mehr rechtlich existent sind (insbesondere infolge Todes, Beendigung der Gesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge) oder die nicht mehr handlungsfähig sind (zB infolge Sachwalterbestellung), so gilt dies als Feststellung (Abs. 1) und steht der Wirksamkeit als Feststellungsbescheid nicht entgegen. Ein solcher Bescheid wirkt…
…Umlaufvermögen sind nicht mehr vorhanden. b) Im zweiten Halbjahr 04 verkauft B seine Anteile an A. Der Geschäftsbetrieb in Form einer Buchhandlung wurde wieder aufgenommen. Umsatz 600.000 Euro. Es erfolgte ein Wechsel der Geschäftsführer, eigenes Personal ist nicht vorhanden. c) Die Gesellschaft wird gemäß…
…10 BAO an, der grundsätzlich von den beiden Legitimierten zu entrichten ist. Vom nicht legitimierten Antragsteller wird aus Ermessensgründen nicht mehr als der Verwaltungskostenbeitrag für die Zurückweisung (500 Euro) zu verlangen sein. 5. Advance Ruling - Anfrage eines ausländischen Unternehmens 5.1. Sachverhalt Das Unternehmen AB…
…wurde die seinerzeitige Nichtberücksichtigung eines Gesellschafters entdeckt. 9.2 Fragestellung Ist der ursprüngliche Feststellungsbescheid rechtswirksam ergangen? Ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich? Wie hat die Adressierung des Wiederaufnahmsbescheides zu lauten? 9.3 Lösung Die Rechtswirksamkeit eines Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) hängt nicht von seiner Rechtmäßigkeit ab…
…mit der Doppelaktivierung auf die Beteiligung der Großmutter an der Zwischengesellschaft und auf die Beteiligung der Zwischengesellschaft auf die Enkelgesellschaft eine Teilwertabschreibung auf beiden Ebenen grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Der Großmutterzuschuss erfolgte nach dem Verschmelzungsstichtag, also zu einem Zeitpunkt, als die Zwischengesellschaft steuerlich nicht mehr existierte…
…gemäß § 260 BAO dem UFS als Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die formelle Rechtskraft einer (zweitinstanzlichen) Berufungsentscheidung tritt mit ihrer Bekanntgabe (idR durch Zustellung) ein, da gegen sie ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Berufung zurückgenommen werden. § 276 Abs. 1…
…Rs. C-326/99 "Goed Wonen")? Auf Grund des zitierten VwGH-Erkenntnisses können die genannten Leistungen nicht mehr unter § 22 UStG 1994 subsumiert werden. Da nach der bisherigen Auslegung die Überlassungen von Grundstücken durch einen Land- oder Forstwirt zur Nutzung von Schipisten, Langlaufloipen und dergleichen…
…Stiftungen und vergleichbaren Rechtsträgern erhöht, bei denen einzelne Funktionen von Rechtsträgern wahrgenommen werden. Infolge der Regelung sind nicht mehr nur jene natürlichen Personen, welche Kontrolle auf die Funktionsträger ausüben, als wirtschaftliche Eigentümer mit "Ausübung von Kontrolle auf andere Weise" zu melden (siehe Abschnitt 2.7…
…zu melden, wodurch Person 2 und Person 5 zwar nicht als direkte wirtschaftliche Eigentümer, sehr wohl aber als Nominee und Nominator im Register einzutragen sind. [Grafik] Beispiel Nominee-Vereinbarung (Treuhandschaftsverhältnis) innerhalb der Beteiligungskette (1): GmbH B und C sind Gesellschafter der GmbH A. GmbH…
…einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, offizielle Identitätsdokumente einzuholen, da die potenziell Begünstigten möglicherweise noch keine Kenntnis von der Existenz des Trusts haben. Als risikobasierte Überprüfungsmaßnahmen kommen etwa die Einholung einer Erklärung des Settlors zur Bestätigung der Identitätsangaben des potenziell Begünstigten…
…4 UStG 1994 nur dann ausgegangen werden, wenn sich die Tätigkeit des A nicht auf die bloße Herstellung des Kontaktes und den Hinweis auf die Existenz des Reisebüros B beschränkt (Rz 882 UStR 2000), sondern A einen konkreten Beitrag zum Abschluss von Verträgen zwischen dem…
…Abs. 3 BAO gestützte Bescheid (vgl. zB VwGH 20.10.1992, 92/14/0026). Eine Änderung (§ 295 Abs. 3 BAO) eines rechtlich nicht mehr existenten Bescheides geht ins Leere (UFS 17.6.2004, RV/0625-W/03). 2. Unanwendbarkeit des § 295 BAO mangels Bindung …
…unzulässig, wenn der aufzuhebende Bescheid nicht (bzw nicht mehr) rechtlich existent ist, somit zB bei nicht erfolgter Zustellung oder bei zwischenzeitiger Aufhebung des Bescheides (zB gemäß § 303 BAO), wenn der Einschreiter zur Antragstellung nicht legitimiert ist (zB weil der betreffende Bescheid ihm gegenüber nicht wirkt). …
…ist eine zusätzliche Versandanzeige nicht mehr erforderlich. Die Beschreibung der Betankungsstelle(n) und die vorgesehene Ablaufbeschreibung sind in die Bewilligung aufzunehmen. Grundsätzlich dürfen die zur Betankung vorgesehenen Fahrzeuge ausschließlich Mineralöl für die steuerfreie Betankung von Schiffen mitführen. Nicht abgegebene Mengen müssen in das Steuerlager zurückgebracht…
…in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein, die Konten, Depots und Schließfächer zu melden bzw. als aufgelöst zu kennzeichnen. Das Kontenregister würde mit der Darstellung von aktiven Konten, Depots und Schließfächern die Existenz von tatsächlich nicht mehr vorhandenen Konten etc…
…Vereinfachungsgründen nach § 99 EStG 1988 dem Gesetz fremd ist. Zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind daher ab 1. Juli 2014 bisherige pauschale Abzugssteuermodelle nicht mehr anzuwenden. Die Steuererhebung hat nunmehr grundsätzlich nach den im jeweiligen Fall vorliegenden tatsächlichen Verhältnissen zu erfolgen. Danach ist zu…