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Findok · Erlässe & Informationen

2022-0.812.135

Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass

geltende FassungErlass2022-0.812.135vom 15.11.2022Teil 2 von 2

Wortlaut laut Findok

Das Kontenregister folgt dem Grundsatz, dass nur jene Daten abgebildet werden, die von Kredit- oder Finanzinstituten gemeldet werden. Mit Beendigung der Konzession (zB durch Konkurs, Rechtsübergang, Sanktion,....) bzw. Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird es in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein, die Konten, Depots und Schließfächer zu melden bzw. als aufgelöst zu kennzeichnen. Das Kontenregister würde mit der Darstellung von aktiven Konten, Depots und Schließfächern die Existenz von tatsächlich nicht mehr vorhandenen Konten etc. bzw. eines operativen Kreditinstitutes suggerieren. Seit dem 19. Juli 2022 (BGBl. I Nr. 108/2022) ist der Bundesminister für Finanzen berechtigt (§ 5 Abs. 5 KontRegG) im Kontenregister Konten, Depots oder Schließfächer von Kredit- oder Finanzinstituten, deren Konzession beendet bzw. Geschäftsbetrieb eingestellt ist, als aufgelöst zu kennzeichnen. Beispiele: | Kreditinstitut | BLZ/BIC | bis/aufgelöst | Ansprechpartner | Commerzialbank Mattersburg | 19620 | 28.11.2020 | Kosch & Partner RÄ GmbH Niederlassung Eisenstadt | Autobank AG | 19370 | 02.12.2021 | ABEL Rechtsanwälte GmbH | Raiffeisenbank Weitra eGen | 32936 | 20.05.2016 | Raiffeisenbank Oberes Waldviertel In der Regel sollte der "Ansprechpartner" über die aufgelösten Konten/Depots oder Schließfächer Auskunft geben können. Bundesministerium für Finanzen, 15. November 2022

Normen und Schlagworte

BankenpaketKontenregisterKonteneinschauKontoBankKreditinstitutBankgeheimnisRechtsschutzbeauftragter

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
2022-0.812.135
Stammnummer
81530
Gültig
15.11.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF