Findok · Erlässe & Informationen
2022-0.812.135
Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlass2022-0.812.135vom 15.11.2022Teil 2 von 2
Wortlaut laut Findok
Das Kontenregister folgt dem Grundsatz, dass nur jene Daten abgebildet werden, die von Kredit- oder Finanzinstituten gemeldet werden. Mit Beendigung der Konzession (zB durch Konkurs, Rechtsübergang, Sanktion,....) bzw. Aufgabe des Geschäftsbetriebes wird es in der Regel für die betreffenden Kreditinstitute faktisch nicht mehr möglich sein, die Konten, Depots und Schließfächer zu melden bzw. als aufgelöst zu kennzeichnen.
Das Kontenregister würde mit der Darstellung von aktiven Konten, Depots und Schließfächern die Existenz von tatsächlich nicht mehr vorhandenen Konten etc. bzw. eines operativen Kreditinstitutes suggerieren.
Seit dem 19. Juli 2022 (BGBl. I Nr. 108/2022) ist der Bundesminister für Finanzen berechtigt (§ 5 Abs. 5 KontRegG) im Kontenregister Konten, Depots oder Schließfächer von Kredit- oder Finanzinstituten, deren Konzession beendet bzw. Geschäftsbetrieb eingestellt ist, als aufgelöst zu kennzeichnen.
Beispiele:
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Kreditinstitut
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BLZ/BIC
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bis/aufgelöst
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Ansprechpartner
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Commerzialbank Mattersburg
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19620
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28.11.2020
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Kosch & Partner RÄ GmbH
Niederlassung Eisenstadt
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Autobank AG
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19370
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02.12.2021
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ABEL Rechtsanwälte GmbH
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Raiffeisenbank Weitra eGen
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32936
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20.05.2016
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Raiffeisenbank Oberes Waldviertel
In der Regel sollte der "Ansprechpartner" über die aufgelösten Konten/Depots oder Schließfächer Auskunft geben können.
Bundesministerium für Finanzen, 15. November 2022
Normen und Schlagworte
- KontRegG, Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, BGBl. I Nr. 116/2015
- KontReg-DV, Kontenregister-Durchführungsverordnung, BGBl. II Nr. 92/2016
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 2022-0.812.135
- Stammnummer
- 81530
- Gültig
- 15.11.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF