…die aufgrund der Verschmelzung rechtlich nicht mehr existente Gesellschaft (die Y Handelgesellschaft m.b.H.) gerichteten Erledigung des Finanzamtes vom 4. Februar 2009 kommt damit keine Bescheidqualität zu und war die dagegen (überdies auch im Namen der nicht mehr existierenden Gesellschaft) erhobene Berufung sohin gemäß…
…der angefochtenen als Bescheide bezeichneten Schriftstücke die Gesellschaft bürgerlichen Rechts angenommen wurde, die jedoch im Zeitpunkt des Verfassens dieser Schriftstücke nicht mehr in Existenz war. Gleiches gilt für das Berufungsschreiben, welches im Namen einer zu diesem Zeitpunkt nicht mehr existenten Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingebracht wurde. …
…Bezirk eingelangt am 26.11.1997, in dem der Abgabenbehörde erster Instanz zur Kenntnis gebracht wird, dass die o.g. Hausgemeinschaft seit 1.6.1997 nicht mehr besteht, da der halbe Liegenschaftsanteil von T. mittels Schenkung an H.T. übertragen wurde. Die von der Bw…
…die Existenz einer solchen wird von diesen vielmehr im gesamten Verfahren bestritten. Auf Grund der sachverhaltsmäßigen Feststellungen musste aber davon ausgegangen werden, dass das "unternommene Geschäft" durch die Einstellung des Bordellbetriebes vollendet bzw. nicht mehr fortgeführt wurde; die Mietverträge wurden aufgekündigt und von den Gesellschaftern…
…nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997, 96/15/0118, sowie Ritz, BAO Kommentar Auflage 5, § 97 Tz 2). Für den hier vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Beschwerde vom 19.01.2015 in Ermangelung eines Bescheidadressaten nicht mehr…
…zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung im Oktober 2002 bereits seit mehr als 10 Jahren nicht mehr existent gewesen sei, hätte daher rein rechtlich nur die Möglichkeit bestanden, die Gesellschaftsteuer der Komplementär-GmbH vorzuschreiben. Die Finanzlandesdirektion habe aber bereits entschieden, dass die Komplementär-GmbH nicht gesellschaftsteuerpflichtig sei…
…sie demjenigen bekannt gegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Bei schriftlichen Erledigungen erfolgt diese Bekanntgabe durch Zustellung. An nicht mehr existente Gesellschaften (etwa an eine Kapitalgesellschaft nach deren Beendigung) kann keine Erledigung wirksam erlassen werden (vgl Ritz, BAO6, § 97 Tz 2…
…79 BAO; UFSaktuell 2005, 305 und 341). Der Verwaltungsgerichtshof hat mehrfach ausgesprochen, dass an eine nicht mehr existente Person oder Gesellschaft nicht mehr wirksam zugestellt werden kann (vgl. VwGH 21.2.1984, 82/14/0165 und 83/14/0238; VwGH 19.6.1989, 88/15…
…die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (vgl. VwGH 27.8.2002, 99/14/0298). Werden Bescheide an rechtlich nicht mehr existente Gesellschaften gerichtet, wie etwa eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft der Miteigentümer, gehen die Bescheide ins Leere (siehe dazu Ritz, Kommentar zur BAO 5 , …
…gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (VwGH 21.10.1999, 99/15/0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997, 96/15/0118, sowie…
…nicht mehr existente Gesellschaften gerichtete Bescheide (vgl. Ritz, BAO3, § 97 Tz 2). Der Begriff der Beendigung ist ein zivilrechtlicher (vgl. Ritz, BAO3, § 19 Tz 14). Das Finanzamt hat fallbezogen übersehen, dass seine Auffassung (vgl. Begründung zum Erstbescheid und zur Berufungsvorentscheidung), dass gegenständlich eine Mitunternehmerschaft (Gesellschaftsverhältnis…
…die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages nicht in Zweifel gezogen. Wenn die Bf. in ihrer Beschwerde gegen den abweislichen Bescheid über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch vorbringt, dass der angefochtene Bescheid ein Nichtbescheid sei, weil dieser an eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtet worden sei…
…2000 zurück, weil die Kommanditgesellschaft im Zeitpunkt der Erlassung dieses gemäß § 200 BAO engültigen Einkünftefeststellungsbescheides bereits vollbeendet - im Firmenbuch gelöscht und vermögenslos - war und der Einschreiter daher für eine nicht mehr existente Gesellschaft, die keine rechtsgültige Vollmacht mehr erteilen konnte, einschritt. Am 23. Dezember 2005…
…0385). Ebenso entfaltet ein Bescheid keine Rechtswirkungen, der nicht an die Person ergeht, für die er bestimmt ist. Ein solcher Bescheid geht ins Leere. Dies trifft etwa zu, wenn ein Bescheid an eine nicht mehr existente Gesellschaft ergeht (VwGH 31.3.1998, 98/13/0016…
…0121). An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (VwGH 13.03. 1997, 96/15/0118, sowie Ritz, BAO5, § 97 Tz 2). Für den hier vorliegenden Fall bedeutet das, dass die Beschwerden vom 8. April 2016 in Ermangelung eines Bescheidadressaten nicht mehr erledigt…
…VwGH vom 28. Oktober 2014, Ro 2014/13/0035). Im gegenständlichen Beschwerdefall trifft dies zu. Die beschwerdeführende Gesellschaft verfügt über kein Vermögen mehr. Die Rechtspersönlichkeit der Bf. ist demnach erloschen. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…13/0035; sowie OGH vom 20. Mai 1999, 6Ob 330/98t). Da die beschwerdeführende Gesellschaft über kein Vermögen mehr verfügt, steht zweifelsfrei fest, dass die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft untergegangen ist. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…13/0035; sowie OGH vom 20. Mai 1999, 6Ob 330/98t). Da die beschwerdeführende Gesellschaft über kein Vermögen mehr verfüge, steht zweifelsfrei fest, dass die Rechtsfähigkeit dieser Gesellschaft untergegangen sei. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar, 5…
…März 2021 als beendet anzusehen. Die Gesellschaft ist nicht mehr Subjekt abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten und können ihr gegenüber keine rechtswirksamen Erledigungen mehr erlassen werden. An nicht (mehr) existente Gesellschaften gerichtete Bescheide gehen ins Leere (vgl. die oben angeführte VwGH Judikatur und auch VwGH 13…
…0035; OGH vom 20. Mai 1999, 6 Ob 330/98t). Das ist im gegenständlichen Fall zu bejahen; die Rechtspersönlichkeit der Bf. ist somit erloschen. Gegen eine nicht mehr existente Gesellschaft gerichtete Rechtshandlungen sind absolut unwirksam (Ritz, BAO, Kommentar5, Tz 1 und 4 zu § 79). An…