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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…mangelnder Wirksamkeit des Bescheides, etwa weil er nicht zugestellt wurde oder weil er an eine rechtlich nicht (mehr) existente Person gerichtet ist, bei (gültigem und wirksamem) Rechtsmittelverzicht (§ 255 BAO). Gegen verfahrensleitende Verfügungen (§ 94 BAO) ist nach § 244 BAO ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Eine Bescheidbeschwerde…

BMF-010103/0177-VI/2009Richtlinien zur Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0177-VI/200907.12.2009

…Zustellung je einer Ausfertigung an jeden Gesellschafter). Zur Rechtswidrigkeit auf § 295 Abs. 1 BAO gestützter Bescheide mangels Wirksamkeit des Grundlagenbescheides siehe Abschnitt 1.1 der Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO, Erlass des BMF vom 30.01.2007, BMF-010103/0004-VI/2007, AÖF Nr…

BMF-010103/0004-VI/2007Richtlinien zur Änderung gemäß § 295 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0004-VI/200730.01.2007

…295 Abs. 1 BAO setzt die Wirksamkeit des Grundlagenbescheides gegenüber dem Adressaten des abgeleiteten Bescheides voraus (VwGH 6.4.1995, 93/15/0088). Erfolgt eine auf § 295 Abs. 1 BAO gestützte Änderung oder Aufhebung, obwohl kein wirksamer Grundlagenbescheid existiert, so ist dieser Bescheid gesetzwidrig. Diese…

BMF-010103/0180-IV/2013Salzburger Steuerdialog 2013 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0180-IV/201308.10.2013Teil 1/2

…ein Bescheid (unter anderem) an sie zu erlassen war. Dass die AB GmbH zu diesem Zeitpunkt mangels organschaftlicher Vertretung nicht mehr handlungsfähig gewesen wäre, berührt im Hinblick auf § 188 Abs. 5 , § 191 Abs. 5 und § 290 Abs. 3 BAO idgF nicht die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…Abs. 4 vorletzter Satz BAO erlischt die Wirksamkeit des Feststellungsbescheides, wenn sich die für seine Erlassung maßgeblichen tatsächlichen (für die Erlassung des Feststellungsbescheides unbedingt erforderlichen Sachverhaltselemente für die bescheidmäßige Feststellung der Manipulationssicherheit des geschlossenen Gesamtsystems) Verhältnisse geändert haben. Dieses Erlöschen tritt ex lege ein. Zeigt…

BMF-010103/0188-VI/2010Salzburger Steuerdialog 2010 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0188-VI/201019.10.2010

…der die weiteren Beteiligten (auch im Fall der Nichtfeststellung) namentlich aufgezählt sind. Es darf jedenfalls kein Widerspruch zwischen dem Adressfeld und dem Bescheidspruch nach § 188 Abs. 3 BAO bestehen. (Während des aufrechten Bestands der Gesellschaft bildet sie als Adressatin das Band der Zusammengehörigkeit ihrer Gesellschafter…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…keine neu hervorgekommene Tatsache) darstellt. Dagegen ist für eine Aufhebung eines Bescheides gemäß § 299 BAO grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Aufhebung entscheidend. Soweit die Jahresfrist des § 302 Abs. 1 BAO noch nicht abgelaufen ist, wird in derartigen Fällen die Aufhebung des Bescheides…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…Oktober des Folgejahres, auf das sich der Bescheid bezieht, so fallen keine Anspruchszinsen an. Gegenstand der Anspruchszinsen sind Nachforderungen (Nachforderungszinsen) Gutschriften (Gutschriftszinsen). Nachforderungen Nachforderungen ergeben sich vor allem aus erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen festgesetzter Abgabe und allfälligen Vorauszahlungen) Bescheidänderungen, aus denen sich eine höhere…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…Herabsetzung der österreichischen Steuerschuld im Schiedsverfahren nach dem Datum des Bescheids festgelegt werden, unabhängig davon, wann das Schiedsverfahren tatsächlich endet. Das Verständigungsverfahren endet durch Zeitablauf, wenn: im jeweiligen Rechtsinstrument ein Schiedsverfahren vorgesehen ist; die zuständigen Behörden innerhalb der dafür vorgesehenen Frist keine Einigung erzielt haben…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…nicht ein Rechtsmittelverfahren im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren ohnehin anhängig ist - auch in diesem Verfahren wird sich die Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit (Bescheidqualität) des von der Berufungsentscheidung angesprochenen Feststellungsbescheides durch das für das Feststellungsverfahren zuständige Finanzamt zweckmäßig. 4…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…der Streitfrage treffen (§ 58 EU-BStbG). Haben die zuständigen Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb der Frist von sechs Monaten keine Einigung darüber erzielt, wie die Streitfrage abschließend gelöst werden soll, sind sie an die Stellungnahme des Schiedsgerichts gebunden, d.h. die abschließende Entscheidung folgt der…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 1/2

…BAO namhaft zu machen. Erfolgt dies nicht, ist die Abgabenbehörde berechtigt, mit Bescheid eine nach § 81 Abs. 1 BAO in Betracht kommende Person als Vertreter zu bestellen. Der im Insolvenzverfahren des Miteigentümers bestellte Masseverwalter ist keine Person iSd § 81 Abs. 1 BAO. Dem Masseverwalter obliegen…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Berufung bis zur Bekanntgabe der Entscheidung über die Berufung zurückgenommen werden kann. Lediglich die Wirksamkeit der Berufungsvorentscheidung wird durch die Einbringung des Vorlageantrages nicht berührt, weshalb bis auf Weiteres keine Änderung der Gebarung, die sich auf Grund einer teilweise stattgebenden oder verbösernden Berufungsvorentscheidung ergeben hat…

BMF-010102/0004-IV/2/2006Durchführungserlass zur Barbewegungsverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0004-IV/2/200627.12.2006

…441/2006) ergeht der nachstehende Durchführungserlass. Dieser Erlass ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2007 anzuwenden, insoweit Regelungen in anderen Erlässen zu diesem Erlass in Widerspruch stehen, gelten diese als aufgehoben. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. Die Bestimmungen des …

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Verständigungsverfahren zu vermeiden und auch deren Wirksamkeit zu erhöhen, enthält das OECD-MA seit 2008 in Art. 25 Abs. 5 eine Bestimmung für ein verbindliches Schiedsverfahren. Wurde innerhalb von 2 Jahren nach Unterbreitung des Streitfalles mit dem anderen Vertragsstaat keine vollständige Lösung im Verständigungsverfahren erzielt…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…Umsätze bestanden hätte (vgl. EuGH vom 21.2.2006, Rs C-255/02, "Halifax ua." ). Im Ergebnis würde dies bedeuten: Keine Anerkennung des Mietverhältnisses zwischen der Ehegattenpersonengemeinschaft und dem als Zahntechniker tätigen Ehegatten, der als direkter Leistungsempfänger gemäß § 12 Abs. 3 UStG 1994 vom Vorsteuerabzug…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…2002 dürfen Bücher und Aufzeichnungen nicht mehr in Schilling geführt werden, weil der Schilling ab diesem Zeitpunkt keine Währung(sunterheit) mehr ist. Sonstiges: Eine Meldung an das Finanzamt (oder das Firmenbuch) über den Zeitpunkt der Umstellung ist nicht erforderlich. Beilagen im Sinne des § 44 Abs…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…wenn kein grundsteuerbegünstigter Zweck vorliegt und der Wert mehr als 400 Euro beträgt. Aufgrund der Flächenwidmung als Verkehrsfläche (faktisch unbebaubar, nur beschränkt nutzbar) kommt für die Bewertung in Anlehnung an Pkt 4 der Bodenwertrichtlinien ein Wertansatz mit mindestens 20% des ortsüblichen Baulandbodenwertes zum 1.1…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…Wirksamkeit des Gruppen-Feststellungsbescheides, nicht das Bescheiddatum. Dies bedeutet, dass bei Variante 1 die GrESt-Pflicht gegeben ist, da die Unternehmensgruppe rückwirkend mit 1.1.2016 wirksam ist, und bei Variante 2 die Gruppenbildung in 2017 keine Grunderwerbsteuer auslöst, da die Unternehmensgruppe im Zeitpunkt des…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…aus privaten bzw. beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen und/oder künftige der Höhe nach abschätzbaren Versicherungsleistungen im jeweils beantragten Betrachtungszeitraum den Betrag von EUR 2.000, steht keine Förderung zur Abgeltung des Nettoeinkommensentganges zu. b)Trifft lit. a) nicht zu, gilt: Übersteigt…