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2026-0.639.447Durchführungserlass zu § 30a FinStrG - Verkürzungszuschlag
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.639.44729.07.2026

…begründen. Ein Verdacht wird nur dann nicht vorliegen, wenn eindeutig kein Verschulden vorliegt. Beispiele für Umstände, die auf ein Finanzvergehen schließen lassen: Nichterfassen von Einnahmen Privataufwendungen wurden als Betriebsausgaben/Werbungskosten geltend gemacht Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen Zu niedrige Umsatzsteuervorauszahlungen Abfuhrdifferenzen hinsichtlich Lohnabgaben Kalkulationsdifferenzen Beispiele für Umstände, die…

BMF-010103/0096-VI/2008Salzburger Steuerdialog 2008 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0096-VI/200828.10.2008

…Diese Strafe ist im Zeitpunkt der Außenprüfung noch nicht getilgt und es wurde wegen Vermögenslosigkeit bzw. geringen Einkommens eine Ratenbewilligung erreicht. Weiters ist zum Zeitpunkt der Außenprüfung Herr K neuerlich wegen Begehung eines weiteren Finanzstrafverfahrens (das in keiner Weise mit der Firma M AG in…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…vereinfachtes, schematisches Schätzungsverfahren, das aus Vereinfachungsgründen bewusst auf Aufwertungen verzichtet. Lediglich bei Grundbesitz wird davon eine Ausnahme gemacht. Wenn der ohnehin geringe dreifache Einheitswert höher als der Buchwert ist, kommt dieser zum Ansatz. Die Verwendung des dreifachen Einheitswertes ist selbst nur eine vereinfachte Methode, die…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…erzielt. Die ungarischen Umsatzerlöse betragen etwa eine halbe Mio. Euro pro Jahr. In Österreich erzielt das Unternehmen geringe Erlöse in der Höhe von 25.000 Euro im Jahr. Das Unternehmen plant die Gründung einer Betriebsstätte in Österreich. 5.2. Frage Wie hoch ist der Verwaltungskostenbeitrag…

BMF-010221/0626-IV/4/2006Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0626-IV/4/200601.12.2006Teil 1/2

…Beteiligung im Jahre 1989 einen Verlust iHv € 150.000,- erzielt. Trotz eines in Deutschland erzielten Gewinnes iHv € 360.000,- hat das deutsche Finanzamt den in Österreich erzielten Verlust nicht verrechnet. In Deutschland gelangte daher im Jahre 1989 ein steuerlicher Gewinn iHv € 360…

05 2001/2-IV/5/01Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2001/2-IV/5/0118.09.2001

…besteht ein Weisungsrecht, dh. die Verrechnung der Zahlung erfolgt auf die Anzahlung. Gutschriften Gutschriften können sich zB ergeben aus: erstmaligen Veranlagungen (Zinsenbemessungsgrundlage: Differenz zwischen Vorauszahlungen und festgesetzter Abgabe) Bescheidänderungen, aus denen sich eine geringere Festsetzung gegenüber dem bisherigen Bescheid ergibt, zB Änderung gemäß § 295 BAO…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…auftritt. 2.7.12 Besondere Privatstiftungen Bei speziell geregelten Privatstiftungen, bei denen einerseits dem Wesen nach nur ein geringes Risiko der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung besteht und die andererseits üblicher Weise eine Vielzahl von Begünstigten haben, soll keine Meldung der einzelnen Begünstigten an das Register vorgenommen…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…umfasst. 1.3 Gemischte Schenkungen Eine gemischte Schenkung ist ein Rechtsgeschäft, bei dem die Leistung des einen Teils ungefähr 20% bis 25% geringer ist als die des anderen (jeweils bewertet zum gemeinen Wert) und die Bereicherung des anderen von dem, der die höherwertige Leistung erbringt…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…2 GrEStG 1987. 1.1.2. Anwachsung - Von wem wird erworben? In der Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014 " (BMF 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014 ) wird…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…des § 26a GGG die allgemeine Bemessungsgrundlage "Gegenleistung, mindestens Grundstückswert"; innerhalb des Familienverbandes ist immer der Grundstückswert heranzuziehen. Die Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014" (BMF 11.11.2014, BMF-010206…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach § 16 BewG 1955 ermittelte Wert der Gegenleistung beträgt 50.000 (geringer als der dreifache Einheitswert). Fragestellung: Von welcher Bemessungsgrundlage ist die Grunderwerbsteuer zu berechnen, wenn der Geschenkgeber im Jahr 2020 verstirbt und die bis dahin erbrachten Leistungen tatsächlich 70…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu 5/8 der Ehegattin und zu 3/8 dem Ehegatten. EWAZ 2Das neue, bisher als Gebäude auf…

BMF-010219/0498-VI/4/2008Mehrwertsteuersatzsenkung für Arzneimittel
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0498-VI/4/200817.12.2008

…Kräutertees oder verschiedene Lebensmittelzubereitungen nach Z 20 und Z 28 der Anlage weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 10%. Bei der Einfuhr von Arzneimitteln ist jedenfalls aus zollrechtlicher Sicht Kapitel 30 der KN (Pharmazeutische Erzeugnisse) zu beachten, das sowohl Arzneimittel als auch im geringen Umfang Medizinprodukte…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

… 2; 12 UStG 1994 (Rz 274 UStR 2000) Vermietung und Verpachtung durch Gemeinde-KEG In letzter Zeit werden verstärkt so genannte Gemeinde KEGs mit der Gemeinde als Komplementär und dem Bürgermeister als Kommanditisten (mit einer geringen Einlage) gegründet. Diese KEGs errichten meist ein Gebäude und…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Juli 2008 entstünde, keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuerpflicht auslösen. Die Steuerschuld entstand gemäß § 12 ErbStG 1955 für die einzelnen Erwerbe zu verschiedenen Zeitpunkten. Die Steuerschuld entstand beim Erwerb durch Erbanfall oder Vermächtnis grundsätzlich am Todestag des Erblassers (§ 12 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955). Abweichend davon…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…die Privatstiftung nur die Person 1/der Stifter wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A. Da die Personen im Stiftungsvorstand und die Begünstigten durch die zu geringe Beteiligung der Privatstiftung keine wirtschaftlichen Eigentümer sind, ist lediglich Person 1 als indirekter wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH A zu melden…

2024-0.041.719Abgabenverfahrensrechtliche Fragen im Bereich Sozialhilfe sowie zur Vorgangsweise im Zusammenhang mit Verlassenschaften
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2024-0.041.71917.01.2024

…Aneignung durch die Republik Österreich (§ 750 ABGB iVm § 184 Abs. 1 AußStrG) wird ein Verlassenschaftsverfahren beendet durch: Verlassenschaftsinsolvenz (nach der IO) Unterbleiben der Abhandlung aufgrund des geringen Werts der Verlassenschaft (§ 153 Abs. 1 AußStrG) Überlassung an Zahlungs statt (wenn keine Insolvenzeröffnung erfolgt, aber Überschuldung vorliegt) (…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…des Fruchtgenussberechtigten zu vermindern. Dazu zählen vor allem die Substanzabgeltung, aber auch vom Fruchtgenussberechtigten (nur) auf Grund vertraglicher Verpflichtungen zu übernehmende Leistungen. Ist die so ermittelte Gegenleistung für den Grundstückserwerb geringer als der Grundstückswert, ist dieser der Besteuerung zu unterziehen. b. Zu § 33 TP 9…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Kraftfahrzeug-Abstellplatz In der Information des BMF vom 13.05.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016 (Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015) wird unter Punkt 4.6.2 Folgendes ausgeführt…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

…AVOG 2010 dem Wohnsitzfinanzamt. Wohnsitzfinanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich der Abgabepflichtige überwiegend aufhält (§ 20 Abs…