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BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…des Baurechtes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. 1.1.9. Gemeiner Wert - gering verzinsliches Darlehen Vereinbart werden ein Barkaufpreis und zusätzlich ein geringverzinsliches Darlehen; ein nomineller Kaufpreis wird nicht vereinbart. Ist bei der Bemessung eine Abzinsung gemäß BewG 1955 durchzuführen oder ist als Bemessungsgrundlage der gemeine Wert…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…die Gegenleistung als Bemessungsgrundlage herangezogen, weil sie entweder höher als der Grundstückswert ist ("Gegenleistung, mindestens Grundstückswert") oder dem geringeren gemeinen Wert entspricht. Gemäß § 15g WGG wird eine nachträgliche Leistung des Differenzbetrages zwischen der Bauvereinigung und dem Eigentümer (Miteigentum, Wohnungseigentum) bestimmt, die als nachträgliche Gegenleistung zu…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…heranzuziehen. Die Information zur "Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014" (BMF 11.11.2014, BMF-010206/0101-VI/5/2014) enthält unter Punkt 1.1.8 Ausführungen zum gemeinen Wert bei Baurechten…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…Abs. 10 BewG 1955 der niedrigere gemeine Wert nachgewiesen werden. Die Mindestbewertung gemäß § 53 Abs. 11 BewG 1955 ist zu berücksichtigen. Nach Abschluss der Reparaturarbeiten ist bei Erreichen der Wertgrenzen eine Fortschreibung durchzuführen. Bei "Ruinengrundstücken" (Gebäudecharakter ist nicht mehr gegeben) ist auf die Bestimmung des …

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…zum gemeinen Wert der Eigentätigkeit zu addieren. 1.2 § 5 GrEStG 1987 (§ 14 BewG 1955) - Abzinsung Wohnbauförderungsdarlehen Sachverhalt: Der Kaufpreis eines Anwartschaftsvertrages über den Erwerb von Wohnungseigentum ist als Fixpreis gestaltet. Die Berichtigung des Kaufpreises erfolgt unter anderem durch die Übernahme eines niedrig verzinslichen Landesdarlehens…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…auf den Grund und Boden und auf die Gebäude nach dem Verhältnis der gemeinen Werte zu verteilen. Die Zurechnung erfolgt gem. § 56 Abs. 3 Z. 1 BewG 1955. Die Berechnung zum 1.1.2005 ergibt: Bei der wirtschaftlichen Einheit des Baurechtsgebers werden die Wertfortschreibungsgrenzen des …

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…GrEStG 1987 nur für Grundstücke des Grundvermögens vorgesehen. Für land- und forstwirtschaftliche Flächen oder Betriebsgebäude (zB Ställe, Scheunen etc.) sind nach den beiden in dieser Gesetzesstelle vorgegebenen Wertermittlungsmethoden keine Werte vorgesehen (siehe dazu Punkt 3.9.). Ist der gemeine Wert für die Betriebsgebäude nicht auf…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…der gemeine Wert heranzuziehen ist: | Kürzungsbetrag = | 472 € * 180.000/200.000 = | 425 € | GrESt: | 472 € - 425 € = | 47 € Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei A ist nicht seine Gegenleistung, sondern der Grundstückswert des…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen (§ 10 Abs. 2 BewG 1955). Eine Anzeige ist, unbeschadet einer diesbezüglichen Verpflichtung, grundsätzlich immer möglich. Gemeine Werte sind…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 2/2

…Bauplan abweicht) kommt? Lösung: Als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich der gemeine Wert der verschobenen Anteile heranzuziehen. Bei Verschiebungen um maximal 15% der gesamten Wohnungseigentumsanteile bestehen keine Bedenken davon auszugehen, dass für die verschobenen Anteile der gemeine Wert mit Null anzusetzen ist, wenn ein …

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…der Gegenwert der ausgegebenen Anteile als Gegenleistung anzusehen ist, womit diese die Bemessungsgrundlage darstellt und nicht etwa der Verkehrswert des Grundstückes (das schließt nicht aus, dass der Wert der erhöhten Gesellschaftsrechte dem Verkehrswert der eingebrachten Grundstücke entspricht); der Grundstückswert als Mindestbemessungsgrundlage ist hierbei zu beachten…

06 0104/9-IV/6/03Einkommensteuerprotokoll 2003
geltende FassungErlässe & InformationenErlass06 0104/9-IV/6/0317.07.2003Teil 1/2

…für Bodenwertminderung (1,05 €/m2) und 0,45 Mio € (0,45 €/m2) für die Nutzungsüberlassung. Der gemeine Wert des nackten Grund und Bodens vor Bekanntwerden der Unterschutzstellung beträgt 0,50 €/m2 und nach Unterschutzstellung 0,20 €/m2 (Wertminderung 0,30…

BMF-010219/0424-VI/4/2006Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0424-VI/4/200602.11.2006

…5 erster Unterabsatz der 6. EG-Richtlinie gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Leistungen erbringen, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…des ausgegliederten Rechtsträgers. Ist diese Voraussetzung auch mit einem Baurechtsvertrag erfüllt? Ist die Rz 274 UStR 2000 auch bei der Auslagerung anderer Liegenschaften als Gebäude (z.B. Straßenbauten etc.) anzuwenden? Zusatzfragen: Ist Rz 274 UStR 2000 auch anzuwenden, wenn das Grundstück unmittelbar durch die Gemeinde…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…GmbH belastet ist? Lösung: Ein Baurecht kann nur an einem gesamten Grundbuchskörper begründet werden, also für die Einlage, die eröffnet worden ist. Es gilt die im Grundbuch eingetragene Fläche. Gebäude gelten als Zubehör des Baurechts. 2. Grundsteuer § 2 Grundsteuergesetz 1955 - Grundbesitz von Gemeinden, der in…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…das gesamte Nennkapital (Abschnitt 3) und Eig der Nennbetrag der Eigenanteile. Beispiel 10: Gemeiner Wert bei Besitz eigener Anteile Im Betriebsvermögen befinden sich Eigenaktien im Nennwert von 1,000.000 S, die bei Ermittlung des Vermögenswertes aber außer Ansatz bleiben: | V (Beispiel 1) | …

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…Euro, Gewinnvorzugsrecht des ausschüttungsfähigen Gewinns/Jahr von 90% für dieÜbergeberin. Es gab keine Vorschenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre. Frage 1: Wie wird der Verkehrswert von Anteilen an Kapitalgesellschaften geschätzt? Frage 2: Wie wird das Fruchtgenussrecht bewertet? Zu Frage 1: Kann der gemeine Wert der…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Schenkungssteuer unterlägen, wären die Tatbestände des § 1 Abs. 1 Z 1 und Z 2 ErbStG 1955 noch im Rechtsbestand. Beispiele: 1. A und B schließen und beurkunden am 15. Oktober 2008 einen Leibrentenvertrag über eine bewegliche Sache. Der gemeine Wert der Sache beträgt 80.000…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…der gemäß § 6 Abs. 1 lit. b GrEStG 1987 nachgewiesene geringere gemeine Wert. Der dreifache Einheitswert ist somit die Mindestbemessungsgrundlage (ausgenommen: land - und forstwirtschaftliche Übergabsverträge unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 sowie Vorgänge gemäß dem UmgrStG) Beispiele: 1. Schenkung eines…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…oder sind die historischen Anschaffungskosten nicht bekannt, ist aus Vereinfachungsgründen davon auszugehen, dass der Buchwert (historische Anschaffungskosten) dem Teilwert des Grund und Bodens entspricht und dieser sich mit dem gemeinen Wert deckt (Teilwertfiktion bei nicht abnutzbaren Anlagegütern; vgl. EStR 2000 Rz 2232 und Rz 436…