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BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 1/2

…unentgeltliche Anteilsübertragung und die Abtretung der (wertlosen) Forderung des A gegenüber der Gesellschaft an die Neugesellschafter gleichzeitig erfolgten, legt eine einheitliche Betrachtung dieser beiden Rechtsgeschäfte nahe; daraus ergibt sich, dass infolge des Entgelts für die Forderungszession iHv EUR 1 bei einheitlicher Betrachtung insgesamt ein entgeltliches…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 1/2

…1 Mio. € = 5.000 € In diesem Fall greift die niedrigere Deckelung von 0,5%. Die gesamte Grunderwerbsteuer (für den unentgeltlichen und den entgeltlichen Teil) beträgt daher 40.000 €. Die Grunderwerbsteuer für Y berechnet sich wie folgt: Bemessungsgrundlage: 3 Mio. € minus…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…geringer als der Wert des Grundstücks, daher wurde für den entgeltlichen Teil die Grunderwerbsteuer und für den unentgeltlichen Teil die Schenkungssteuer festgesetzt. Nach dem 01.08.2008 wurde der Vertrag aufgehoben (Dissolutionsvertrag) und für die Verträge der Antrag auf Erstattung bzw. Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer gemäß …

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…der grundsätzlichen Maßgeblichkeit der zivilrechtlichen Vereinbarung auszugehen. Kein Zusammenschluss iSd Art. IV UmgrStG liegt bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Übertragung von Anteilen einer Mitunternehmerschaft vor. Die mittels Notariatsaktes durchgeführte "Schenkung" von Mitunternehmeranteilen stellt daher eine faktische Veränderung und damit keinen Anwendungsfall des Art. IV UmgrStG dar…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…Grundstückes, die teils entgeltlich, teils unentgeltlich sind (gemischte Schenkung) und bei denen der Anspruch auf Übereignung vor dem 1. August 2008 begründet wird und für den entgeltlichen Teil die Grunderwerbsteuerschuld bereits entstanden ist, entsteht die Grunderwerbsteuerschuld für den unentgeltlichen Teil im Zeitpunkt der Übergabe. Eine…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…§ 295a BAO - Bewertung des Fruchtgenussrechtes an GmbH-Anteilen Sachverhalt: Ein voll und bar eingezahlter 50%-Anteil an einer GmbH wird zu 20% auf eine andere Person (Sohn) übertragen, der restliche 30%ige Anteil wird unentgeltlich einer Stiftung zugewendet. In der Vergangenheit wurden nicht alle Gewinne…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

…entgeltlichen Teil vor dem 1.8.2008 entstanden ist, die Steuerschuld für den unentgeltlichen Teil im Zeitpunkt des Todes des Geschenkgebers. Bei Todesfällen ab 1.1.2016 bedeutet dies, dass der zum Zeitpunkt des Todes ermittelte Grundstückswert um die bereits versteuerte Gegenleistung zu kürzen und…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…Allgemeines Schenkungen (im Sinn des § 3 ErbStG 1955) sind Zuwendungen, die unentgeltlich und freigebig erfolgen, zu einer Bereicherung des Erwerbers führen, wenn ein Bereicherungswille vorliegt. Erfolgt die Zuwendung in Erfüllung einer Rechtspflicht, so liegt keine Schenkung vor (zB VwGH 17.09.1992, 91/16/0086…

BMF-010219/0163-VI/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0163-VI/4/201228.09.2012Teil 1/2

…Personalgestellung unter Rahmenbedingungen erfolgt, denen private Wirtschaftsteilnehmer (hier: Personalleasingunternehmer) nicht unterliegen. Entgeltliche Überlassungen von Personal eines bestehenden BgA sind diesem BgA zuzuordnen und daher stets unternehmerisch (zB aushilfsweise Überlassung von Personal des Entsorgungs-BgA einer Gemeinde an den Entsorgungs-BgA einer anderen Gemeinde). § 3 Abs…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…Zurückbehaltung des Fruchtgenussrechtes. Die sonstigen betriebswesentlichen Vermögensgegenstände bleiben im Eigentum des Übergebers. Einige Jahre später verzichtet der Vater auf das Fruchtgenussrecht und überträgt unentgeltlich das zurückbehaltene Betriebsvermögen. Fragen: 1. Steht für die Betriebsübertragung oder für den Verzicht auf das Fruchtgenussrecht die Befreiung gemäß § 15a ErbStG…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung entgeltlich oder unentgeltlich übertragen, löst dies keine Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG 1987 für die Verlassenschaft, sondern lediglich die Steuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 für den Übertragungsvorgang aus. Steuerschuldner sind der Erwerber und die Verlassenschaft bzw…

BMF-010206/0094-IV/9/2017Ergänzung der Information des BMF vom 13. Mai 2016 zum Grunderwerbsteuergesetz, BMF-010206/0058-VI/5/2016
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0094-IV/9/201704.12.2017Teil 2/2

…Baurechtes führt. In diesem Fall unterliegt nur der Erwerb des Grund und Bodens der Grunderwerbsteuer. Die in der Information vom 13.5.2016 enthaltene Tabelle wird wie folgt ergänzt (grau unterlegt): | | Entgeltlich/unentgeltlich | GrESt-Bemessungsgrundlage | Begründung eines BR | Bauzins, eventuell…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…Ist auf den entgeltlichen Teil des Grundstückserwerbes auf Grund der qualifizierten Erbsentschlagung die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 GrEStG 1987 anzuwenden? Lösung: Die Kinder können sich nur hinsichtlich ihrer gesamten Erbquote (hier je 1/3) entschlagen. Daher wird der Witwe und den beiden…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…Erblassers durch den Erwerb seines Erbrechtes von Todes wegen bereichert ist (vgl. VwGH 2.7.1992, 90/16/0167). Ob der berufene Erbe die ihm angefallene Erbschaft entgeltlich oder unentgeltlich veräußert, ändert nichts daran, dass er von seinem Erbrecht Gebrauch gemacht hat. Somit ist dem…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren und Gesellschaftsteuer) nachträglich (rückwirkend), wenn die Betriebsinhabervoraussetzung im Sinn des § 5a Abs. 1 Z 2 NeuFöG nicht erfüllt wird oder der Betriebsinhaber innerhalb von fünf Jahren nach der Übergabe den übernommenen Betrieb oder wesentliche Grundlagen davon entgeltlich oder unentgeltlich überträgt, betriebsfremden Zwecken…

BMF-010206/0101-VI/5/2014Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 36/2014
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0101-VI/5/201411.11.2014Teil 1/2

…vom Baurechtsberechtigten errichteten Gebäude übertragen und beträgt die Restdauer des Baurechtes mindestens 50 Jahre, entspricht der gemeine Wert des übertragenen Vermögens (Baurecht und Gebäude als Zugehör) der Summe der gemeinen Werte des Grund und Bodens und des Gebäudes. | | Entgeltlich/unentgeltlich | GrESt-Bemessungsgrundlage…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

…kirchliche Steuern, Abgaben im engeren Sinn (tributa) und Gebühren (taxae) sowie die Gebühren, die nach Zusatzprotokoll zu Art. XIII § 2 des Konkordates vom 5. Juni 1933 für die von den Diözesanordinarien auf Urkunden über intabulationspflichtige Rechtsgeschäfte beizusetzenden Klauseln zu leisten sind. 1.3. Wie bereits…

BMF-010219/0369-VI/4/2016Salzburger Steuerdialog 2016 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0369-VI/4/201628.10.2016

…es sich um einen unentgeltlichen Vorgang, der bei Vorliegen der Voraussetzungen der Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 3a Abs. 1a UStG 1994 unterliegt.   Zu Fall d) Beträgt der Anschaffungswert des PKWs mehr als 80.000 Euro, besteht das Recht auf Vorsteuerabzug nicht und ist daher auch der…

2022-0.335.782Info des BMF zu steuerrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.335.78206.05.2022

…unentgeltlichen Abgabe von Gegenständen, die eine eingeschränkte Verkehrsfähigkeit haben, liegt eine verminderte Bemessungsgrundlage vor, da der Wiederbeschaffungspreis eines derartigen Gegenstandes unter dem eines neuen Gegenstandes liegt. 1.4. Hilfsgüterlieferungen in der Umsatzsteuer Die Verordnung BGBl. Nr. 787/1992 idgF sieht vor, dass entgeltliche und unentgeltliche…

BMF-010203/0563-VI/6/2006Salzburger Steuerdialog 2006, Protokoll Einkommensteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0563-VI/6/200630.11.2006

…liegen, die Umsätze beider (Erblasser und Erbe) im laufenden Jahr diese Grenze jedoch überschreiten? Wie wäre die Beurteilung, wenn der Betrieb nicht im Erbweg, sondern im Schenkungsweg oder entgeltlich (Kauf) übergeht? Bei einer unterjährigen entgeltlichen und unentgeltlichen Betriebsübertragung kann der Übernehmer die Gewinnermittlungsart frei wählen…