…Z 2 2. Satz zufolge fällt sohin der unentgeltliche Teil eines Rechtsgeschäftes unter die Schenkungssteuer und ist von der Grunderwerbsteuer befreit; die Schenkungssteuer wird vom dreifachen Einheitswert des Grundstückes abzüglich der Gegenleistung berechnet. Der entgeltliche Teil des Rechtsgeschäftes fällt unter die Grunderwerbsteuer, die Steuer wird…
…einer Auflage sowie Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich waren, waren nur insoweit von der Besteuerung (Grunderwerbsteuer) ausgenommen, als der Wert des Grundstückes den Wert der Auflage oder der Gegenleistung übersteigt. Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde mit…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft unter Lebenden (= gemischte Schenkung) falle auf Grund der vereinbarten Gegenleistung in Höhe des dreifachen Einheitswertes des übertragenen Grundstücksanteiles mangels verbleibender positiver Schenkungssteuer-Bemessungsgrundlage überhaupt keine Schenkungssteuer an (siehe bezüglich der eingewendeten gemischten Schenkung Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft unter Lebenden (= gemischte Schenkung) falle auf Grund der vereinbarten Gegenleistung in Höhe des dreifachen Einheitswertes des übertragenen Grundstücksanteiles mangels verbleibender positiver Schenkungssteuer-Bemessungsgrundlage überhaupt keine Schenkungssteuer an (siehe bezüglich der eingewendeten gemischten Schenkung Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…VwGH 25.6.1992, 91/16/0045 und VwGH 30.5.1994, 93/16/0093). Im berufungsgegenständlichen Fall liegt nun eine derartige gemischte Schenkung bzw. ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft vor. Dies ergibt sich nicht nur aus dem Missverhältnis zwischen den jeweils zu…
…Rechtsvorgang handelt es sich, wie nachstehend noch zu begründen sein wird, um ein teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft. Unstrittig beträgt der dreifache Einheitswert der Liegenschaft 321.300 € und der monatliche Wert des Wohnungsgebrauchswertes wurde mit 700 € angegeben. Der nach § 16 BewG auf…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft, weil der Wert der Gegenleistung (Einräumung des Fruchtgenussrechtes) den (dreifachen) Einheitswert übersteigt, ausschließlich der Grunderwerbsteuerpflicht unterlegen gewesen. Bei einer derartigen Sachverhaltskonstellation wäre somit nach der Rechtslage vor dem SchenkMG 2008 bei einer (einvernehmlich) vereinbarten Aufhebung des Rechtsgeschäftes eine…
…als teils entgeltliches und teils unentgeltliches Rechtsgeschäft, weil der Wert der Gegenleistung (Einräumung des Fruchtgenussrechtes) den (dreifachen) Einheitswert übersteigt, ausschließlich der Grunderwerbsteuerpflicht unterlegen gewesen. Bei einer derartigen Sachverhaltskonstellation wäre somit nach der Rechtslage vor dem SchenkMG 2008 bei einer (einvernehmlich) vereinbarten Aufhebung des Rechtsgeschäftes eine…
…beurteilende Rechtsgeschäfte die Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG zur Anwendung (vgl. UFS 5.2.2004, RV/0395-I/03). Bei einer gemischten Schenkung konnte der Inhalt des Geschäftes für Zwecke der Bemessung einer Rechtsgebühr nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgespalten und…
…UFS an Erlässe und Richtlinien des BMF nicht gebunden ist. Die in den Stiftungseingangssteuerrichtlinien propagierte "Überwiegensregelung", wonach dann, wenn bei gemischten Rechtsgeschäften die vereinbarte Gegenleistung 50 % des gemeinen Wertes der Liegenschaft über- oder unterschreitet entweder ein zur Gänze entgeltliches oder zur Gänze unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege…
…der es sich um die Wertunterschiede von Leistung und Gegenleistung geht." Die Klagsführung des J H und die an ihn erfolgte Vergleichszahlung von € 25.000,00 seien nicht aufgrund der Wertunterschiede zwischen den Gutachten erfolgt. Bei Beurteilung, ob ein entgeltliches oder unentgeltliches Rechtsgeschäft vorliege…
…ein überwiegend unentgeltliches Rechtsgeschäft – und zwar gleichgültig, ob der Wert der Dienstbarkeit oder der Wert der hingegebenen Sache (dem Parteiwillen entsprechend) überwiegt – so ist nach Fellner die Voraussetzung des § 33 TP 9 GebG, dass ein entgeltliches Rechtsgeschäft vorliegen muss, nicht erfüllt. Das Rechtsgeschäft unterliegt in…
…beurteilende Rechtsgeschäfte die Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 GebG zur Anwendung (vgl. UFS 5.2.2004, RV/0395-I/03). Bei einer gemischten Schenkung konnte der Inhalt des Geschäftes für Zwecke der Bemessung einer Rechtsgebühr nicht in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgespalten und…
…die Übereignung von Liegenschaften und stellen somit Erwerbsvorgänge iSd § 1 Abs. 1 Z 1 zweiter Fall GrEStG dar (VwGH 11.12.1986, 86/16/0020). Gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG sind ua. Rechtsgeschäfte unter Lebenden, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind (sog…
…dh. die betrieblichen Schulden sind diesfalls in keinster Weise als etwaige "Schuldübernahme" und damit als Gegenleistung im Hinblick auf die erworbenen Grundstücke zu qualifizieren. Nachdem in beiden abgeschlossenen Verträgen auch keinerlei Gegenleistung vereinbart wurde, kommt damit eine Beurteilung als teils unentgeltliches und teils entgeltliches Rechtsgeschäft…
…gelten, dass die zugewendeten Wirtschaftsgüter und sonstiges Vermögen bei der Ermittlung der Einkünfte als angeschafft gelten. Der Begriff der Zuwendung sei weder im EStG noch im KSTG legal definiert. Zwar liege nach herrschender Meinung aus Sicht der Privatstiftung ein unentgeltliches Rechtsgeschäft bei der Zuwendung vor…
…2 GebG]. - Unentgeltliche Glücksspiele: § 58 Abs. 3 GSpG sieht für Preisausschreiben die ermäßigten Glücksspielabgaben von 5% vor. Preisausschreiben waren nicht von § 33 TP 17 GebG erfasst, da dieser nur entgeltliche Glücksverträge zum Gegenstand hatte und hat, wie auch die Rechtsgeschäftsgebühren grundsätzlich nur entgeltliche Rechtsgeschäfte besteuern…