… 5 GrEStG 1987 - Schenkung oder entgeltlicher Erwerb; Berichtigung der Steuerfestsetzung Sachverhalt: Mit Übergabevertrag hat ein Übergeber seiner Ehegattin seinen Hälfteanteil an einer Liegenschaft (Einfamilienhaus) übertragen. Als Gegenleistung für die Übergabe hat er sich das persönliche Fruchtgenussrecht an diesem Hälfteanteil zurückbehalten. Der dreifache Einheitswert für den…
…Gegenzug zur Einräumung des Fruchtgenussrechtes - die Zahlung einer Substanzabgeltung in Höhe der AfA, liegen sowohl ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang (§ 1 Abs. 1 GrEStG 1987) als auch eine entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit (§ 33 TP 9 GebG) vor. a. Zur Grunderwerbsteuer: Die Einräumung des Fruchtgenussrechtes stellt die Gegenleistung…
…übertragen wird und die Restdauer des Baurechtes mindestens 50 Jahre beträgt. Übersicht über die Bewertung eines Baurechtes bei Erwerbsvorgängen außerhalb des Familienverbandes gemäß § 26a GGG: | | Entgeltlich/unentgeltlich | GrESt-Bemessungsgrundlage | Begründung eines BR | Bauzins, eventuell SL | Wert der BZV gemäß …
…Nun wird beabsichtigt, diese Liegenschaften unter Zurückbehaltung des lebenslangen Fruchtgenussrechtes sowie unter der Auflage eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes zu seinen Gunsten an die Tochter zu übertragen. Fall 2: Der Vater hat eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft 1996 an seinen Sohn übergeben. Der Verkehrswert der…
…bei der Bewertung eines Fruchtgenussrechtes - wie bei jeder anderen Ermittlung des gemeinen Wertes auch - von einer (fiktiven) Veräußerung des zu bewertenden Wirtschaftsgutes an eine fremde dritte Person auszugehen. Es ist daher zu unterstellen, dass eine solche dritte Person bei einem entgeltlichen Erwerb des Wirtschaftsgutes berücksichtigen…
…für 18 Jahre (gemäß § 15 Abs. 1 letzter Satz BewG 1955) als Gegenleistung heranzuziehen? Lösung: Es handelt sich um eine entgeltliche Baurechtseinräumung, für welche gemäß der Info des BMF vom 13.05.2016, BMF-010206/0058-VI/5/2016, als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer der…
…1 und 2 GrEStG 1.1.1. Übergeber hat weiterhin wirtschaftliche Verfügungsmacht Wie ist eine Grundstücksschenkung zu besteuern, wenn sich der Übergeber ein Fruchtgenussrecht in einem Umfang vorbehält, der dazu führt, dass der Übergeber auch nach der Übergabe die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück iSd…
…2f letzter Satz GrEStG 1987 entsteht bei Schenkungsverträgen auf den Todesfall, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind und bei denen die Steuerschuld für den entgeltlichen Teil vor dem 1.8.2008 entstanden ist, die Steuerschuld für den unentgeltlichen Teil im Zeitpunkt des Todes des…
…2%. In allen anderen Fällen beträgt der Satz 3,5%. Gemischte Schenkung:Bei einer gemischten Schenkung handelt es sich um einen teils entgeltlichen und teils unentgeltlichen Grundstückserwerb.Liegt der Wert der vereinbarten Gegenleistung (zB ein Wohnrecht oder ein Fruchtgenussrecht) unter dem dreifachen Einheitswert, ist die…
…des § 121a BAO unterliegen nur Vorgänge, die unter den Schenkungsbegriff des § 3 ErbStG 1955 fallen. "Scheinschenkungen" (das sind vorgetäuschte Schenkungen - tatsächlich liegen entgeltliche Vorgänge vor) sind nicht von der Anzeigepflicht des § 121a BAO erfasst. 1.2 Schenkungen im Sinn des bürgerlichen Rechts (§ 3 Abs. 1…
…ist. Das Wiener Verfahren berücksichtigt das Unternehmerrisiko - und andere Umstände wie geringere Mobilität udgl. - durch die Wahl eines Zinssatzes von 9%. Fragestellung: Kann bei der Kapitalisierung von Fruchtgenussrechten an Gesellschaften gemäß § 16 BewG 1955 ein Abzinsungsfaktor von zB 9% wie beim Wiener Verfahren angewendet werden…
…für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig. Der Freibetrag von bis zu fünf Millionen Schilling ist ein sachlicher Freibetrag für die Übertragung von im § 15a…
…1 Z 4 GebG Gebührenpflicht aus. Bemessungsgrundlage ist im vorliegenden Fall der gemeine Wert der Sache. 2. A räumt B gegen ein Entgelt in Höhe von 10.000 ein Fruchtgenussrecht im kapitalisierten Wert von 70.000 ein. Dieser Vertrag wird am 10. November 2008 beurkundet. …