…a.O., Rz 15). Grundsätzlich kann der Fruchtgenuss entgeltlich (in wirtschaftlichem Leistungsaustausch) auch gegen Renten begründet sein. Diesfalls sind die als Entgelt vereinbarten Renten sowohl beim Rentenberechtigten wie auch beim Rentenverpflichteten nach den allgemeinen Grundsätzen für Kaufpreis-(Gegenleistungs-) Renten zu behandeln (siehe Stoll, a.a…
Regelbedarfssätze für Kinder im Alter zwischen 7 und 10 Jahren betrugen 1999 3.250,-- S; für Kinder zwischen 11 und 15 beliefen sie sich monatlich auf 3.740,-- S. Ihre tatsächlichen Unterhaltszahlungen für Ihre Kinder entsprachen sohin im Jahr 1999 nur 8 bzw. 9 Monaten…
…und des gegenständlichen Lagers seiner Ehegattin den entgeltlichen Fruchtgenuss übergeben habe. Nach einer bei der Ehegattin des Bf. durchgeführten Nachschau gemäß § 144 BAO (auf die diesbezügliche Niederschrift wird an dieser Stelle verwiesen) anerkannte die Abgabenbehörde - den Feststellungen des Prüfers folgend - diese Fruchtgenussvereinbarung steuerlich nicht an…
…Herr ***Verkäufer 1*** verkaufen die Liegenschaft 1 zur Hälfte an die ***Bf1***, gleichzeitig wird den beiden Verkäufern seitens der ***Bf1*** ein entgeltliches Fruchtgenussrecht betreffend die Liegenschaft 1 eingeräumt (Dauer 20 Jahre, iHV EUR 979,69 als monatliches Entgelt). Es sei somit völlig klar und logisch…
…dass er der Bf. mit Wirkung vom 1. Jänner 2013 einen entgeltlichen Fruchtgenuss an seinem Hälfteanteiles an der obig bezeichneten Eigentumswohnung sowie an seinem in seinem Alleineigentum stehenden obig bezeichneten Lager eingeräumt habe. Mit Bescheid vom 27. Mai 2014 wurde die Bf. für das Streitjahr…
…einer Einräumung des Fruchtgenusses gegen eine laufende Rente in Höhe der kontinuierlichen Substanzabgeltung. Aufgrund des persönlichen oder familiären Naheverhältnisses ist ein steuerlich anerkannter entgeltlicher Fruchtgenuss von Fällen der Einräumung gegen Vereinbarung eines unangemessen hohen oder niedrigen Entgelts abzugrenzen. Bei Einräumung eines Fruchtgenusses gegen Rente ist…
…Verschmelzungsstichtag bestehenden (schuldrechtlichen) Ansprüchen und Verpflichtungen liegt nach Ansicht des Berufungssenates nach den oben dargestellten Ausführungen nicht vor. Die in der Berufung vorgebrachte Argumentation der Bw., dass es sich bei dem Fruchtgenussrecht um ein entgeltlich erworbenes Wirtschaftsgut, welches mit Übertragbarkeit und selbständiger Bewertbarkeit ausgestattet sei…
…sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. Der berufungsgegenständliche Schenkungsvertrag ist auf Grund des im Punkt V. vereinbarten Wohn-und Fruchtgenussrechts als entgeltlicher Erwerbsvorgang nach § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG zu qualifizieren, welcher bereits durch das Verpflichtungsgeschäft und nicht erst durch ein…
…werden alle Wirtschaftsgüter einschließlich Firmenwert mit dem Teilwert bewertet. Sodann wird die Gegenleistung nach dem Verhältnis der Teilwerte auf die Wirtschaftsgüter verteilt. 6.14.3.2 Negativer Firmenwert Rz 2526: Erfolgt der entgeltliche Erwerb zu einem Kaufpreis, der unter der Summe der Teilwerte der einzelnen…
…beide Stifter, dann liegt insofern ein entgeltlicher Erwerbsvorgang im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor (vgl. VwGH 18.7.2002, 2002/16/0100). Damit ist es zu keiner Übertragung eines "nackten" Eigentumsrechtes gekommen, wie es der Bw. darstellt, weil ein Fruchtgenussrecht gemäß §…
…siehe dazu auch Rz 6611). Das Entgelt für den Verzicht auf das Fruchtgenussrecht ist somit Veräußerungserlös (bzw. Teil des Veräußerungserlöses) für das übertragene Wirtschaftsgut (siehe VwGH 4.9.2014, 2011/15/0039, zum entgeltlichen Verzicht auf ein Vorbehaltsfruchtgenussrecht an Gesellschaftsanteilen). Die Veräußerung unterliegt in diesen…
…wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer ein Wohnrecht am Wohnhaus der Adresse1 entgeltlich in Höhe von € 637.000,00 abgegolten wurde. Im Prüfungsverfahren wurde bereits eingewendet, dass die Ablöse des Wohnrechtes vergleichbar der Ablöse eines Fruchtgenussrechtes sei und daher nicht einkommensteuerpflichtig wäre. Die EStR seien…
…Abgabenerklärung das "Fruchtgenussrecht gemäß Punkt VII. für A" zutreffend als "Gegenleistung" deklariert wurde, übersteigt aber der Wert des Nutzungsrechtes, sohin die Gegenleistung, den steuerlichen Wert der erworbenen Miteigentumsanteile (= dreifacher anteiliger Einheitswert € 18.568) bei Weitem, sodass insgesamt ein rein entgeltlicher und damit allein…
…an Mag. ***Bf*** ein unentgeltlicher Rechtsvorgang vorliegt. Da die belangte Behörde allerdings von einer Gegenleistung iHv des kapitalisierten anteiligen Fruchtgenussrechtes und damit von einem entgeltlichen Rechtsvorgang ausging, war der gegenständliche Bescheid mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes belastet. Der Beschwerdeführer führt in seiner Beschwerde aus, dass die…
…gewesen, dass es sich beim Wohnungsgebrauchsrecht um ein unübertragbares, höchstpersönliches Recht handle, dem kein Wirtschaftsgutcharakter zukomme. Der entgeltliche Verzicht auf das Wohnungsgebrauchsrecht sei nicht als Veräußerungsvorgang, sondern als Leistung im Sinn des § 29 Z 3 EStG 1988 zu beurteilen. Gehe man von einem Veräußerungsvorgang aus…
…des Rechts, weshalb dieses nicht unter § 28 EStG fallen kann. Die entgeltliche Ablöse eines Fruchtgenussrechts durch den Eigentümer kann nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung führen und ist nur im Rahmen des § 30 EStG idF vor 1. StabG 2012 steuerbar." Spekulationseinkünfte im Sinne des §…
…einem (teilweisen) Verzicht des Fruchtgenussberechtigten auf seine Dienstbarkeit (vgl. OGH 1.10.2002, 5 Ob 193/02x). Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits im Erkenntnis vom 12. Juni 1957, 644/55, VwSlg 1663/F, mit verstärktem Senat ausgesprochen hat, ist ein entgeltlicher Verzicht eines Vormieters auf das…
…stehende GMBH verkauft und sich zugleich ein entgeltliches Fruchtgenussrecht einräumen lassen. Es falle daher keine Rechtsgeschäftsgebühr an. Die aufschiebende Bedingung der Fruchtgenussverträge sei eingetreten; das Land habe am 21. November 2006 die Verträge zu AKTENZEICHEN genehmigt. Die beiden Fruchtgenussverträge wurden vom Finanzamt unter den Geschäftszahlen…
…Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt und dazu folgendes ergänzend angemerkt: "Festgehalten wird, dass im Rahmen der Betriebsprüfung die Existenz des gegenständlichen Fruchtgenussrechtes sowie der entgeltliche Erwerb dieses Fruchtgenussrechtes von der XY-S.A durch die XY-Holding-GmbH (Abtretungsvertrag 21. 7…
…eventuelle Substanzveränderung zum Beispiel durch die Versicherung gedeckt. Das Belastungs- und Veräußerungsverbot sei im Grundbuch nicht eingetragen worden, lediglich das Fruchtgenussrecht sei eingetragen worden. In diesem Zusammenhang bekräftigt die Vertreterin des Finanzamtes, dass der Bf. keine „AfA“, mangels entgeltlicher Abgeltung der Substanzveränderung, zustehe. Die Bf…