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BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 1/2

…oder den Vertreter erfolgen. Auch wenn nach der Vollmachtsurkunde alle Verfahren vor Abgabenbehörden des Bundes umfasst sind, ist sie dennoch von der Abgabenbehörde nur in dem Verfahren, in dem darauf hingewiesen wird, zu beachten. Das Familienbeihilfenverfahren stellt ein eigenes Verfahren dar, in dem die Bevollmächtigung…

BMF-010219/0247-VI/4/2010Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2010
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0247-VI/4/201007.10.2010Teil 2/2

…BGBl. Nr. 279/1995 idgF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, das Vorsteuererstattungsverfahren nicht zur Anwendung. Die Umsätze des bayrischen Unternehmers sind im Veranlagungsverfahren zu erfassen, in dem auch allfällige Vorsteuern geltend zu machen sind…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…T2]). Die Zulässigkeit eines Rekurses setzt auch im Verfahren zur amtswegigen Löschung einer Gesellschaft einen Eingriff in rechtlich geschützte Interessen des Einschreiters voraus (RIS Justiz RS0059158 [T10]). Für den Fall, dass die Steuerbehörde selbst als Antragssteller auftritt, kommt ihr kraft eigener gesetzlicher Bestimmung des § 40…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…die Verwendung eines eigenen Ertragswertgutachtens nicht ausgeschlossen. Es ist allerdings zu überprüfen, ob diesem Gutachten Umstände zugrunde liegen, welche im Gegensatz zu der in § 10 BewG 1955 normierten Definition des gemeinen Wertes stehen. Aus diesem Grunde ist das Abgehen vom Wiener Verfahren zu einer anderen…

BMF-010103/0160-IV/2015Salzburger Steuerdialog 2015 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0160-IV/201523.10.2015

… 5.4. Lösung Gemäß § 21 AVOG 2010 ist Betriebsfinanzamt das Finanzamt, in dessen Bereich eine Körperschaft, Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit oder Vermögensmasse ihren Ort der Geschäftsleitung (§ 27 Abs. 2 BAO) hat oder hatte. Gemäß § 27 Abs. 2 BAO ist als Ort der Geschäftsleitung der Ort…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Abgabenschuldner mehrere Vollstreckungsakten (zB eigene Steuernummer und Haftung für Rückstände einer GmbH, ein oder weitere § 213 Abs. 2-Konten zusätzlich zum Hauptkonto), bestehen keine Bedenken, die geschuldeten Abgabenbeträge zusammenzurechnen. Die Kontenregistereinsicht ist ausschließlich der aktenführenden Dienststelle vorbehalten. 6.1.1. Verfahren nach erstmaliger Ausstellung eines…

BMF-010103/0035-VI/2011Richtlinien zu Advance Ruling (Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0035-VI/201102.03.2011

…der Beurteilungsgrundlage des Auskunftsbescheids war, nicht oder nur unwesentlich abweicht. Diesen Rechtsanspruch haben auch: Gesamtrechtsnachfolger des Bescheidadressaten, Gesellschafter (Mitglieder) einer Personenvereinigung (Personengesellschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB OG, KG) bezüglich des an dieses Gebilde gerichteten Auskunftsbescheides, bei an Dritten gerichtetem Bescheid (Auskunft betrifft eine rechtlich noch…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…Förderwerber bzw. -empfänger sind, sowie von Bewerbern und Bietern bei Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen, Einsicht in das Register nehmen. 8.1.4 Weitergabe von Auszügen aus dem Register Aus den Einschränkungen bei der Einsicht in das Register ergibt sich auch, dass…

BMF-010219/0373-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0373-VI/4/201522.10.2015Teil 1/2

…entfallende Umsatzsteuer einzubehalten und im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers (C-GmbH) an das für diesen zuständige Finanzamt abzuführen. Mangels einer (eigenen) BAO-Betriebsstätte der C-GmbH in Österreich ist das Finanzamt Graz-Stadt für die C-GmbH zuständig (vgl. § 17 AVOG 2010 )…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…Berufungsentscheidung für die abgeleiteten Verfahren anderer an dem zugrunde liegenden Feststellungsverfahren Beteiligter eine Bindungswirkung entfalten. Sofern nicht ein Rechtsmittelverfahren im zugrunde liegenden Feststellungsverfahren ohnehin anhängig ist - auch in diesem Verfahren wird sich die Frage eines Nichtbescheides stellen - erscheint ein Überprüfung (und eigene Beurteilung) der Wirksamkeit…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 4/5

…Körperschaft diese Zwecke selbst erfüllt oder wenn dies durch Dritte (zB Arbeitnehmer oder andere juristische Person) erfolgt, sofern deren Wirken wie eigenes Wirken der Körperschaft anzusehen ist und ein Weisungsverhältnis vorliegt. Das Erfordernis der unmittelbaren Förderung der begünstigten Zwecke ist daher nicht eng zu beurteilen…

BMF-010219/0431-VI/4/2007Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0431-VI/4/200715.10.2007

…Zunächst ist auf UStR 2000 Rz 185 zu verweisen, wonach eine Ehegattengemeinschaft, die weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine eigenständige Handlungsbefugnis besitzt und neben der gemeinschaftlichen Errichtung eines Gebäudes tatsächlich keine weiteren Tätigkeiten ausübt, kein Unternehmer ist (EuGH 21.4.2005, Rs C-25/03…

BMF-010103/0155-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0155-IV/4/201408.10.2014

…Abgabenbehörden angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen unter bestimmten Voraussetzungen aufheben. Im Spruch des Aufhebungsbescheides ist daher eine allfällige BVE ebenfalls aufzuheben. § 300 BAO stellt einen eigenen Verfahrenstitel dar. Das BFG hat in weiterer Folge abschließend über die Beschwerde zu entscheiden (zB Gegenstandloserklärung mit Beschluss). 33…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…dem der steuerbare Tatbestand verwirklicht wurde, heranzuziehen (= Zeitpunkt der seinerzeitigen Übertragung). 1.2.1.4.1. Verfahrenshinweise Der Nacherhebungstatbestand, der im Zeitpunkt seiner Verwirklichung die Steuerschuld auslöst, stellt einen eigenen verfahrensrechtlichen Titel für die Steuerfestsetzung dar. Die Verjährungsfrist zur Festsetzung der Abgabe beginnt gemäß …

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

…Position 3 Gebrauch gemacht wird. Die gegenüber dem "Wiener Verfahren 1989" geringere pauschale Kürzung ist durch die weitgehende Berücksichtigung der Handelsbilanzansätze begründet. (4) Dieser (pauschal gekürzte) Vermögensbetrag ist mit 100 zu multiplizieren und durch das Nennkapital N (Abschnitt 3) zu dividieren. Der der Ableitung des…

SZK-010313/0054-ZV/2009NCTS-TIR; Vorgangsweise bei Teilentladungen
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB ZVSZK-010313/0054-ZV/200921.01.2009

…Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt wurde…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Bewertung 1.1 §§ 10 und 13 Abs. 2 BewG 1955 - Gemeiner Wert (Wiener Verfahren) Sachverhalt: Eine Holding GmbH hält als einzige Vermögenswerte Beteiligungen an anderen Firmen. Vorwiegend sind dies Aktien an einer börsenotierten AG, welche durch Fremdfinanzierung (Fremdwährungskredit) erworben wurden. Der Gesellschafter der Holding GmbH…

05 2601/2-IV/5/02Richtlinien zur Aufhebung gemäß § 299 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 2601/2-IV/5/0203.02.2003

…erfolgen. Antragsbefugt sind Parteien iSd § 78 BAO, an die der aufzuhebende Bescheid ergeht bzw. denen gegenüber der aufzuhebende Bescheid wirkt. Beispiel 1: Ein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte einer Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit wirkt (§§ 101 Abs. 3 und 191 BAO) gegenüber…

BMF-010203/0542-VI/6/2009Salzburger Steuerdialog 2009, Einkommensteuer - Ergebnisunterlage
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0542-VI/6/200905.10.2009

…wenn der überhöht bewertete Grund und Boden veräußert oder eine Teilwertabschreibung durchgeführt wird. Bis es zu einer steuerlichen Auswirkung kommt, können viele Jahre vergehen. Ist es rechtlich möglich und zielführend für die richtige Wertermittlung einen eigenen Feststellungsbescheid (§ 92 Abs. 1 lit. b BAO) zu erlassen…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…nicht oder nur gelegentlich im landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigt sind (zB berufstätige Tochter), ist sie im Grundvermögen als eigene wirtschaftliche Einheit als sonstig bebautes Grundstück zu erfassen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen bestehen jedoch keine Bedenken, die Garage beim übersteigenden Wohnungswert als Nebengebäude (Einstufung im Regelfall Bauklasse 3…