Findok · Erlässe & Informationen
SZK-010313/0054-ZV/2009
NCTS-TIR; Vorgangsweise bei Teilentladungen
geltende FassungInfo FB ZVSZK-010313/0054-ZV/2009vom 21.01.2009
Wortlaut laut Findok
Bei
Teilentladungen im NCTS-TIR ist das vorgelegte AccDoc von der
Bestimmungszollstelle zu erledigen. Nach der Erfassung der Beendigung im
NCTS-TIR ist die Weiteranweisung als eigener Versandvorgang wiederum im NCTS-TIR
durchzuführen. Sofern von der Eingangszollstelle nicht bereits für
jede Teilentladung ein AccDoc ausgestellt wurde, so ist über die
verbleibende Menge ein neues AccDoc auszudrucken. Die in der Arbeitsrichtlinie
TIR, ZK-0911
Abschnitt 2.11.1., Absatz 5, enthaltene Regelung, wonach im NCTS-TIR
Teilentladungen als "En-Route-Ereignisse" zu erfassen sind, ist demnach
unzutreffend.
Der Abschnitt 2.11.1. der Arbeitsrichtlinie TIR wird bei
nächster Gelegenheit dahingehend geändert werden.
Bundesministerium für
Finanzen, 21. Jänner 2009
Normen und Schlagworte
- ZK-DVO, VO 2454/93, ABl. Nr. L 253 vom 11.10.1993 S. 1
- ZK, VO 2913/92, ABl. Nr. L 302 vom 19.10.1992 S. 1
- Internationaler Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Abkommen), BGBl. Nr. 92/1960
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info FB ZV
- Geschäftszahl
- SZK-010313/0054-ZV/2009
- Stammnummer
- 38797
- Gültig
- 21.01.2009 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF