RIS AI
142 Treffer516 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…erster Linie sollten Auszüge aus mit dem österreichischen Firmenbuch oder Register der wirtschaftlichen Eigentümer vergleichbaren, öffentlich zugänglichen Registern verwendet werden. Insbesondere kann zum Nachweis der Existenz ausländischer Rechtsträger mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland, in dem der 5. Geldwäscherichtlinie gleichwertige Anforderungen gelten…

BMF-010219/0428-VI/4/2015Salzburger Steuerdialog 2015 Ergebnisunterlage Workshop USt LSt IStR BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0428-VI/4/201525.11.2015

1. EU-Ausländer mit Hauptwohnsitz im EU-Ausland gründen ein Einzelunternehmen 1.1. Sachverhalt Ausländische Dienstleister sind im Bereich des Baugewerbes, im Kosmetikbereich (Pediküre, Massage, Friseur) sowie in anderen Bereichen (zB Haushaltshilfen, Reinigungskräfte) in Österreich tätig. Bei Erhebungen des Finanzamtes wurde Folgendes festgestellt: Bei den…

BMF-010221/2415-IV/4/2009Salzburger Steuerdialog 2009 - Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2415-IV/4/200924.09.2009Teil 2/2

…Z 22 des OECD-Kommentars zu Art. 1 OECD-MA und BFH 04.04.2007, I R 110/05). Bei (beschränkt steuerpflichtigen) ausländischen Schriftstellern oder Vortragenden deckt sich die Zurechnungsregel im Wesentlichen mit dem ausdrücklich in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 festgelegten Grundsatz…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…inländischen Grundstücks keine Verpflichtung im Sinne der oben genannten Bestimmungen dar. Definitionsgemäß nicht in den Anwendungsbereich des WiEReG fallen: Im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, da diese ein rechtlich unselbständiger Teil eines Rechtsträgers mit Sitz im Ausland sind Wohnungseigentümergemeinschaften Agrargemeinschaften Gesellschaften nach bürgerlichem Recht Einzelunternehmer…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

… 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG beurteilt werden, wenn die ausländische Rechtsform mit einer bestimmten inländischen Rechtsform vergleichbar ist. Des Weiteren finden sich auch länderspezifische Informationen und Hinweise zu den landesüblichen Nachweisen (jeweils für spezielle, lokal verfügbare Rechtsträgertypen) auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…Fact-Set Research Systems, Morningstar oder ähnlichen zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer herangezogen werden (siehe auch Abschnitt 7.2.3.2 (Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften)). Sollte der oberste Rechtsträger des meldepflichtigen Rechtsträgers eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Ausland sein, so ist diese gemäß…

BMF-010206/0069-VI/5/2008Beantwortung von Zweifelsfragen zur Versicherungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0069-VI/5/200807.07.2008Teil 1/2

…2 Z 4 lit. a VersStG Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt Sachverhalt: Ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in München (Familie) und weiterem Wohnsitz in Österreich (berufsbedingt von Montag bis Freitag) zahlt monatlich Versicherungsentgelt an einen Versicherer mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Prämienvorschreibungen werden nach Deutschland zugestellt…

BMF-010219/0408-VI/4/2007Auslegungsfragen zur Schrott-Umsatzsteuerverordnung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0408-VI/4/200705.11.2007

…Unternehmer, der weder Sitz noch Betriebsstätte in Österreich hat, demontiert und zerschneidet maschinelle Anlagen für ein österreichisches Industrieunternehmen. Die Leistung fällt unter § 2 Z 2 der Verordnung (Übergang der Steuerschuld auf das Industrieunternehmen). Allfällige Vorsteuern sind vom ausländischen Unternehmer im Erstattungsverfahren (gemäß der Verordnung BGBl…

50 0501/3-IV/03FinanzOnline: Durchführung der verpflichtenden elektronischen Übermittlung von Voranmeldungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass50 0501/3-IV/0306.05.2003

…I Nr. 10/2003 sind auch "ausländische" Unternehmer zur elektronischen Übermittlung der Voranmeldung verpflichtet. Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards bei der Identifizierung von Unternehmern, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber weder Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben, noch beschränkt einkommensteuerpflichtige oder beschränkt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) der Stammzahlenregisterbehörde (Bundeskanzleramt) vgl. die Ausführungen oben in Abschnitt 2.9 zu Trusts und trustähnlichen Vereinbarungen. Meldepflichtige ausländische Rechtsträger haben gemäß § 3 Abs. 7 WiEReG einen berufsmäßigen Parteienvertreter mit Sitz im Inland, der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss…

BMF-220400/0004-V/8/2015FinanzOnline: Anmeldung von Unternehmern
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-220400/0004-V/8/201524.02.2015

…an die "ausländische" organschaftliche Vertretung (ausländische Adresse laut Anmeldeformular); Zur Zustellung im Ausland siehe unten. 3. Anmeldung von "ausländischen" Unternehmern (1) Zur Gewährleistung eines einheitlichen Sicherheitsstandards bei der Identifizierung von Unternehmerinnen/Unternehmern, die im Inland zur Umsatzsteuer erfasst sind, aber weder Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung…

2023-0.619.815Update Informationsschreiben zur Anwendung des EU-Meldepflichtgesetzes (EU-MPfG)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2023-0.619.81512.09.2023Teil 1/2

…Staaten die steuerliche Ansässigkeit des Empfängers nach unterschiedlichen Regelungen bestimmen und dies dazu führt, dass weder im Staat, in dem sich der Ort der Gründung (Sitz) noch im Staat, in dem sich der Ort der Geschäftsleitung befindet, eine steuerliche Ansässigkeit begründet wird (sog "ghost company").…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…gem. Art. 25 Abs. 3 1. Satz OECD-MA zur Herbeiführung einer einheitlichen DBA-Auslegung (Bedeutung der Abkommensbestimmungen aus ihrem Zusammenhang heraus) oder zur Einigung über Durchführungsfragen (z.B. über die aufzulegenden Formulare, über den Ablauf des Rückzahlungsverfahrens, über die Erteilung von Ansässigkeitsbescheinigungen etc.). Allgemeine…

BMF-010216/0040-VI/6/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Ergebnisunterlage Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0040-VI/6/201106.10.2011

…aufgenommenen. An Verlusten beim am ausländischen Gruppenmitglied ausreichend beteiligten inländischen Gruppenmitglied werden geltend gemacht: | 2006 | 4.000.000 Euro | 2007 | 600.000 Euro Im Jahr 2008 wurde vom FA weder eine Verlustberücksichtigung noch eine Nachverrechnung von Verlusten festgestellt. Die fehlende Nachverrechnung…

BMF-010103/0112-VI/2009Salzburger Steuerdialog 2009; BAO-Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0112-VI/200917.07.2009

…vorwiegend um GmbHs) zuständigen Finanzämter nunmehr die Akten an das Finanzamt Graz-Stadt übermittelten mit der Begründung, dass in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Firma vorhanden ist und sich die Geschäftsleitung durch die ausländischen Geschäftsführer im Ausland befände. Durch diese Tatsache sei das Finanzamt Graz-Stadt nach …

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…91/16/0086, zB bei gesetzlicher Unterhaltspflicht). Dies gilt auch bei Erfüllung einer Naturalobligation (zB Bezahlung einer verjährten Schuld). Auch satzungsgemäßen Zuwendungen von Privatstiftungen mangelt es an Freigebigkeit und sie stellen somit keine Schenkungen dar. Da § 121a Abs. 1 BAO nur von Schenkungen unter Lebenden…

BMF-010219/0416-VI/4/2008Umsatzsteuerprotokoll über den Salzburger Steuerdialog 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0416-VI/4/200818.11.2008Teil 1/2

…1994 und § 3a Abs. 12 UStG 1994 (UStR 2000 Rz 580 ff) Tätigkeit eines Fiskalvertreters, Leistungsort Ein österreichischer Unternehmer ist als Fiskalvertreter für ausländische Unternehmer tätig. Stellt die Tätigkeit als Fiskalvertreter eine sonstige Leistung gemäß § 3a Abs. 10 Z 3 UStG 1994 oder gemäß § 3a…

BMF-010103/0073-VI/2007Zweifelsfragen Salzburger Steuerdialog 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0073-VI/200709.01.2008

…Sachverhalt Ausländische Unternehmer, welche im Inland weder Sitz noch Betriebsstätte haben, werden gemäß § 12 AVOG beim Finanzamt Graz-Stadt zur Umsatzsteuer veranlagt bzw. stellen beim FA Graz-Stadt Vorsteuererstattungsanträge. Wenn ein ausländischer Unternehmer (zB Bauunternehmer) aufgrund einer länger als sechs Monate dauernden Bauausführung eine Betriebsstätte…

09 4501/34-IV/9/03Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2003 vom 5. bis 7. Mai 2003 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/34-IV/9/0307.07.2003

…dass es aufgrund der Art der steuerlichen Behandlung der Umsätze zu keinen Steuerausfällen kommen kann? Die Frage des Leistungsortes ergibt sich nur, wenn der Leistungserbringer (Hotline-Betreiber) oder der Netzbetreiber ausländischer Unternehmer ist. Es wird unterstellt, dass sämtliche Unternehmer im eigenen Namen die Leistungen erbringen…

14 0607/1-IV/14/00Durchführungserlass zur Werbeabgabe
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0607/1-IV/14/0015.06.2000

…im Sinne des Gesetzes hat. 6.2 Hat der Werbeleister seinen Sitz im Ausland, haftet der inländische Auftraggeber, also im Regelfall die inländische Werbeagentur für die Abfuhr der Werbeabgabe. 6.3 Beauftragt ein ausländischer Unternehmer einen ausländischen Werbeleister mit der Durchführung von Schaltungen im Inland…