… 121a BAO zur Folge hat. Als Schenkung im Sinn des § 3 ErbStG 1955 gilt vor allem jede Schenkung im Sinn des bürgerlichen Rechts, jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Bereicherung des Geschenknehmers bei…
…2.2.1.1. Persönliche Voraussetzungen Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie zB GmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Unternehmensrechtes. Schenkungen unter Lebenden sind nur dann befreit, wenn der Geschenkgeber…
…derzeit unklar. Nach dem Gesetzeszweck erstreckt sich die Befreiung gemäß § 1 Abs. 6 Z 1 StiftEG auf folgende Zuwendungen: Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und…
…Kommanditisten Teile ihrer Anteile an einen neu eintretenden Gesellschafter ab, sodass im Ergebnis alle fünf Gesellschafter am Vermögen zu jeweils 20% beteiligt sind. Diese Abtretungen werden ausdrücklich als "Schenkungen unter Lebenden" bezeichnet. Alle Schenkungen wurden auch nach § 121a BAO angezeigt und mit einem Gesamtwert von…
…Selbstberechnung für die in § 3 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden) - mit Ausnahme der in § 3 Abs. 5 ErbStG (unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Schenkung geltende Zuwendung einer Heiratsausstattung) - und die in § 4 Z 2 ErbStG (Zweckzuwendung unter Lebenden) ErbStG bezeichneten Rechtsvorgänge, wenn die Selbstberechnung innerhalb der…
…Scheidung im Jahr 12 der Grunderwerbsteuer. 2.2.3. § 3 Abs. 1 Z 8 GrEStG 1987 Im Zusammenhang mit Zuwendungen unter Lebenden an Stiftungen stehende Grundstückserwerbe, die dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegen, sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Mit dieser Befreiung wird eine Doppelbesteuerung eines Grundstückserwerbes einerseits mit…
…von 29.000 stellt bei der Erbin keinen Erwerb von Todes wegen dar. Diesen Betrag hat sie als Gegenleistung für das Rechtsgeschäft unter Lebenden erhalten. b) Wird die Differenz von 29.000 nicht durch Barzahlung, sondern durch Übernahme von auf der Liegenschaft lastenden Verbindlichkeiten erbracht…
…Erwerbers Der Empfänger der Zuwendung muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie z.B. GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Handelsrechtes. Der Erwerb kann entweder von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erfolgen. Liegt…
…zur Kontrolle dieser Person führen, wenn letztlich wesentliche geschäftliche Entscheidungen (zB im Hinblick auf die Bestimmung von Begünstigten oder die Festsetzung der Art und Höhe der Zuwendungen an Begünstigte) im Sinne des Kontrollierenden getroffen werden. Der Stiftungsprüfer wird hingegen grundsätzlich nicht unter § 2 Z 3…
…1 ErbStG 1955, durch andere Personen (Dritte) ein Rechtsgeschäft unter Lebenden dar. Wenn bei einer derartigen Vereinbarung der gesamte Mindestanteil (also auch jener des überlebenden Eigentumspartners) übertragen wird, stellt der Erwerb des halben Mindestanteils des überlebenden Partners ein Rechtsgeschäft unter Lebenden dar, das bei Entgeltlichkeit…
…Sie auf der Webseite des BMF: Spenden und gemeinnützige Vereine (bmf.gv.at). Geld- und Sachzuwendungen (letztere unter Einschluss der Zuwendungen aus dem Waren- und Produktsortiment von Unternehmen) sind auf Seiten des Zuwendenden somit unter den dargelegten Voraussetzungen als Betriebs- oder Sonderausgaben abzugsfähig. 4.2…
…werden, die die unter Punkt 1. genannten Zwecke verfolgen, oder 3. wenn bewegliche Sachen generell außerhalb Ungarns (also zB in Österreich) übergeben werden, von der Schenkungssteuer befreit. Somit besteht auf der Grundlage dieser ungarischen Rechtslage bei Zuwendungen unter Lebenden nach Ungarn Gegenseitigkeit im Sinn des …
…Entstehen der Steuerschuld ist abschließend in § 8 GrEStG 1987 geregelt. Ein Erwerbsvorgang unter Lebenden ist grundsätzlich mit Vertragsabschluss verwirklicht (dh. wenn die Beteiligten im Verhältnis zueinander gebunden sind). Beispiele für das spätere Entstehen eines Erhebungsgrundes sind die Nacherhebungen bei ursprünglich grunderwerbsteuerbefreiten Erwerbsvorgängen gemäß § 3 Abs…
…Sphäre haben können, werden Zuwendungen an diese in der Regel Betriebseinnahmen darstellen. Es erscheint aber nicht sachgerecht, jede objektiv bestehende Bereicherung einer § 7 Abs. 3-Körperschaft bei dieser sofort als Betriebseinnahme zu erfassen, da auch die Preisfindung unter Fremden von verschiedenen Faktoren, insbesondere dem Verhandlungsgeschick…
…natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist." Eine solche Ruhegehaltszahlung, die eine im anderen Staat ansässige Person erhalten hat und die nach Artikel 19 Absatz 2 des DBA im Ansässigkeitsstaat unter Progressionsvorbehalt steuerfrei ist, verliert diese Steuerfreiheit nicht dadurch…
…nicht in jenem Ausmaß, in dem sie aufgrund eines zwischen ihnen geschlossenen Abkommens das Nachlassvermögen aufteilen. 3.3 Die Berechnung (Tz 3.5.1, 3.5.2) ist unter Zugrundelegung der steuerlichen Werte der Vermögensgegenstände vorzunehmen. Es bestehen aber keine Bedenken, etwaige im Verlassenschaftsverfahren ermittelte…
…gewesen (und auch in keinem sonstigen Naheverhältnis zur ihr gestanden), hätte die unentgeltliche Zuwendung durch die H GmbH, an der sie gemeinsam zu 100% beteiligt sind, wohl kaum stattgefunden. Denn unter fremden Dritten ist es nicht üblich, eine Beteiligung und eine (werthaltige) Forderung unentgeltlich abzutreten…
…Betrag um weitere 10%. Eine weitere Verminderung kann sich ergeben, wenn der für den unterhaltsberechtigten Angehörigen verbleibende Betrag den Ausgleichszulagenrichtsatz für Alleinstehende (unter Berücksichtigung seines sonstigen Nettoeinkommens) nicht erreicht. 2.3. Aspekte aus dem Verbot des Pflegeregresses Durch die Einführung eines neuen § 330a ASVG als…
Ist bei einer Sachausschüttung einer GmbH (zB eines Grundstückes an den Alleingesellschafter) die Grunderwerbsteuer vom Grundstückswert (nicht vom Verkehrswert) zu berechnen? Welche Bemessungsgrundlage kommt zur Anwendung, wenn eine Stiftung eine Sachzuwendung (Zuwendung eines Grundstückes an einen Begünstigten) vornimmt? Lösung: Nach § 82 Abs. 2 GmbHG erfolgt…
…diese erfolgt (vgl. StiftR 2009 Rz 213). Als Empfänger von Zuwendungen kommen auch Personen in Betracht, die formell keine Begünstigtenstellung haben (vgl. StiftR 2009 Rz 223). Daher fallen auch etwa Geld- oder Sachspenden an eine gemeinnützige Organisation unter den Zuwendungsbegriff (vgl. StiftR 2009 Rz 223). …