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BMF-010203/0493-VI/6/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage KöSt/UmgrStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0493-VI/6/201303.10.2013

…aufgedeckten stillen Reserven der KöSt. Zudem stellt dieser Vorgang ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar und wird die anlässlich der Einbringung aufgeschobene ESt zum Einbringungsstichtag festgesetzt. 3. Einbringung: Verzicht auf vorbehaltene Entnahme nach Anteilsabtretung 3.1. Bezughabende Norm § 18 Abs. 2 Z 1 UmgrStG…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

…der Liquiditätslage vereinbar ist. Als kurzfristig liquide Mittel verfügt das Einzelunternehmen über folgende Vermögenswerte: Wertpapiere des Anlagevermögens: 10.000 Kassa u. Guthaben bei Kreditinstituten: 200.000 Fragen: 1. Löst das Zurückbehalten einer unbaren (vorbehaltenen) Entnahme Gebührenpflicht gemäß § 33 TP 19 iVm § 33 TP 8 Abs…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…wesentlichen Betriebsgrundlagen die Befreiung gemäß § 15a ErbStG 1955 zu? Lösung: 1. Auf Grund des vereinbarten Vorbehaltsfruchtgenusses sind die Einkünfte dem Fruchtnießer (Übergeber) zuzurechnen. Wenn der Schwerpunkt der unternehmerischen Tätigkeit weiterhin beim Übergeber (Fruchtgenussberechtigten) verbleibt, liegt keine Übergabe des Betriebes vor. Für die Übertragung des "nudum…

2025-1.063.873Wohnbauförderungsbeitrag 2026
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.063.87329.12.2025

Im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes 2017 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag von einer Bundes- zu einer Landesabgabe. Die Festlegung der Tarifhöhe ist ab 1.1.2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Unterjährige oder rückwirkende Änderungen sind unzulässig. Die Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung wurde…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 3/4

…Anwendung kommen. Bei diesem besteht die Entscheidung der Schiedsrichter darin, zwischen den von den zuständigen Behörden vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten einen Vorschlag auszuwählen. Staaten können sich jedoch auch vorbehalten, das Independent Opinion-Verfahren anzuwenden, bei welchem die Schiedsrichter den Fall anhand der vorliegenden Informationen selbst entscheiden. Für…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 4/4

Gemäß Art. 28 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens bringt die Republik Österreich den nachstehenden Vorbehalt in Bezug auf die Art der Fälle an, die nach Teil VI einem Schiedsverfahren unterworfen werden können. "Die Republik Österreich behält sich vor, Fälle, die die Anwendung ihrer in…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…dritter Satz ErbStG 1955 - Widerruf einer Privatstiftung vor dem 27.06.2008, Ausfolgung des Vermögens erst nach dem 26.06.2008 Sachverhalt: Der Stifter einer Privatstiftung widerruft diese Anfang 2008 auf Grund eines vorbehaltenen Widerrufsrechtes und der Stiftungsvorstand fasst unmittelbar darauf den Auflösungsbeschluss. Da gemäß …

BMF-010313/0635-III/10/2019Auslegung des Art. 169 Abs. 2 UZK-DA
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0635-III/10/201931.10.2019

…werden Ziele, Inhalt, Geltungsbereich und Dauer der Befugnisübertragung ausdrücklich festgelegt. Die wesentlichen Aspekte eines Bereichs sind dem Gesetzgebungsakt vorbehalten und eine Befugnisübertragung ist für die deshalb ausgeschlossen. Der UZK enthält zahlreiche dieser Befugnisübertragungen, auch im Hinblick auf die Befugnis, bestimmte Fälle gemäß Art. 223 Abs…

BMF-010203/0444-VI/6/2012Salzburger Steuerdialog 2012 Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und zum Umgründungssteuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0444-VI/6/201221.09.2012Teil 2/2

…Gesellschaftsvermögens beteiligt. Diese Gesellschaft hat schon bisher nennenswerte Gewinne erzielt, deren Verteilung dem Gesellschaftsvertrag folgend einzelnen Beschlussfassungen vorbehalten war; negative Kapitalkonten werden nicht ausgewiesen. Mit Notariatsakt vom 09.07.2009 treten die vier Kommanditisten Teile ihrer Anteile an einen neu eintretenden Gesellschafter ab, sodass im…

BMF-010221/3364-IV/4/2008Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/3364-IV/4/200815.12.2008Teil 2/2

…III Nr. 204/2001 und BGBl. III Nr. 22/2007, ebenfalls der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat vorbehalten sind (vgl. EAS 1365). 4.2. Besteuerung von Leistungen aus einer deutschen Direktversicherung 4.2.1. Sachverhalt Die am 11. Juni 1940 geborene Abgabepflichtige war während der Zeit ihrer…

BMF-010102/0001-IV/2/2007Information zur Barbewegungsverordnung und ergänzende Ausführungen zum Durchführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010102/0001-IV/2/200703.08.2007

…1 Z 2 BAO und der Barbewegungsverordnung auf die genannten Abgabepflichtigen begrenzt, denen eine Einzelerfassung aufgrund Betriebsgröße oder Umstände der Geschäftsabwicklung nicht zumutbar erscheint. Bei Vorliegen von Einzelaufzeichnungspflicht bleibt jedem Steuerpflichtigen die Auswahl der Art der Erfassung (Grundlagensicherung) selbst vorbehalten[2]. Mindesterfordernis nach § 131 Abs…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 2/4

…das MLI auf das Abkommen anwenden, für die Anwendung des Teils VI des MLI auf das Abkommen optiert haben, und die Optionen und Vorbehalte die Anwendung nicht ausschließen. Im Anlage 3 sind die Abkommen angeführt, auf welche Teil VI tatsächlich Anwendung findet oder finden wird…

2025-1.045.496Rechtliche Grundlagen für die internationale Vollstreckungsamtshilfe
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2025-1.045.49619.12.2025

…Abgaben soll innerhalb von 4 Jahren ab dem 1. Jänner nach der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls analysiert werden. 4. Amtshilfe-Übereinkommen Aufgrund des österreichischen Vorbehaltes zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl…

2024-0.317.354Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Russland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.317.35430.05.2024

…der Einnahmen (Betriebseinnahmen) sowie der Werbungskosten (Betriebsausgaben) nach österreichischem Recht dargestellt ist Höhe der anrechenbaren ausländischen Steuer und Darstellung der Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages Angabe über die zeitliche Zuordnung (Zeitpunkt oder Zeitraum des Zuflusses oder der gewinnerhöhenden Erfassung in der Buchhaltung) Der Behörde bleibt es vorbehalten…

2022-0.812.135Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.812.13515.11.2022Teil 1/2

…Außenprüfung sind im Rahmen des Veranlagungsverfahrens nur zulässig, wenn dies im Rahmen einer Innenprüfung als erforderlich angesehen wird (§ 4 Abs. 5 KontRegG). Zunächst ist im Vorhalteverfahren zu klären ob alle Angaben vollständig sind (§ 161 Abs. 1 BAO). Allfällige Auskünfte sind zu würdigen und aktenkundig zu…

2022-0.300.851Verständigungs- und Schiedsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen, dem EU-Schiedsübereinkommen und dem EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.300.85105.05.2022Teil 1/4

…Abs. 4 Z. 7 BAO davon ausgenommen und daher weiterhin dem Bundesminister für Finanzen vorbehalten. In weiterer Folge wird in dieser Information der Begriff "zuständige Behörde" verwendet, der je nach Anwendung und zu erfüllender Aufgabe fallweise den Bundesminister für Finanzen oder seinen bevollmächtigten Vertreter, also…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

…dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderwerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter…

2021-0.840.042Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 4 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.840.04230.11.2021

…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

…dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu wenden. Der AMA bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderwerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht, jedoch unter…

2021-0.530.816Richtlinie zur Regelung der Auszahlungsphase 3 im Rahmen des Härtefallfonds für Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.530.81629.07.2021

…sich für alle aus dieser Förderung bzw. dem Förderungsvertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten an das sachlich zuständige Gericht in Wien zu verwenden. Der WKÖ bleibt es vorbehalten auch den allgemeinen Gerichtsstand des Förderungswerbers bzw. des Förderungsnehmers bei auftretenden Rechtsstreitigkeiten anzurufen. Zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich…