…um die Begünstigtenstellung entstehen zu lassen. Eine solche Konkretisierung ist dabei spätestens bei der erstmaligen Zuwendung an eine bestimmte Person anzunehmen. Beispiel 1: In der Stiftungszusatzurkunde der Privatstiftung X sind die beiden Kinder des Stifters mit dem Erreichen des 30. Lebensjahres als Begünstigte vorgesehen. Da…
…aus Vermietung und Verpachtung die Absetzung für Abnutzung (AfA) des Rechtsvorgängers fortzusetzen (keine Aufwertung auf die fiktiven Anschaffungskosten mehr möglich), für Stiftungen halbiert sich der Eingangssteuersatz grundsätzlich auf 2,5%, eine steuerneutrale Substanzauszahlung ist möglich. Welche Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen unter Lebenden unterliegen…
…der mit einem Trustee vergleichbare Gewalthaber (Treuhänder) seinen Wohnsitz bzw. Sitz im Inland hat. meldepflichtige ausländische Rechtsträger; das sind Gesellschaften, Stiftungen und vergleichbare juristische Personen, deren Sitz sich nicht im Inland oder einem anderen Mitgliedstaat befindet, sofern sie sich nach dem 1. April 2021 verpflichten…
…Organe) von juristischen Personen des privaten Rechts (zB Mitglieder des Vorstandes bei Vereinen, Genossenschaften, Sparkassen, Stiftungen) erzielen idR sonstige selbständige Einkünfte iSd § 22 Z 2 Teilstrich 1 EStG 1988 und erfüllen damit nicht den Dienstnehmerbegriff des KommStG 1993, sofern nicht ein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs…
… Können die gesamten Investitionskosten als Zuwendung angesehen werden (Unterstellung des wirtschaftlichen Eigentums des Begünstigten)? Zusatzfrage: Ist auch bei Stiftungen - wie bei Kapitalgesellschaften - eine Ergebniskorrektur auf Ebene der Privatstiftung erforderlich? Lösung Zur Höhe der Zuwendung: Tatsächlich wird die Villa nur fünf Wochen von einer bestimmten Person…
…daher Übertragungen an juristische Personen wie z.B. GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Handelsrechtes. Der Erwerb kann entweder von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erfolgen. Liegt ein Erwerb von Todes wegen vor, sind seitens des Erblassers keine weiteren Voraussetzungen…
…führen, wenn letztlich wesentliche geschäftliche Entscheidungen (zB im Hinblick auf die Bestimmung von Begünstigten oder die Festsetzung der Art und Höhe der Zuwendungen an Begünstigte) im Sinne des Kontrollierenden getroffen werden. Der Stiftungsprüfer wird hingegen grundsätzlich nicht unter § 2 Z 3 lit a sublit. dd…
…Es handelt sich dabei um natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig die Aufgaben eines Angehörigen der Führungsebene (zB eines Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Stiftungsvorstands/-rats bei einem Rechtsträger gemäß § 2 Z 2 oder 3 WiEReG) in einem Unternehmen auf direkte oder indirekte…
…Herstellung von Kontrolle durch Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisse)). 5.4.3 Meldung von Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) an das Register Zusätzlich zu den oben unter den Abschnitten 5.4.1 (Angabe, ob Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnisseen) bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern bestehen) und 5.4.2 (Angabe…
…ist. Der Privatstiftung wird von dem Stifter Vermögen gewidmet, das zur Erfüllung eines erlaubten, vom Stifter bestimmten Zwecks dient. Die Privatstiftung hat keine rechtlichen Eigentümer und ist daher eine Stiftung im Sinne des Art. 3 Z. 6 lit. c der Richtlinie (EU) 2015/849 bzw…
…besonders hohes Maß der Geheimhaltung aus anderen Gründen als der Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentums dem Wesen der Urkunde immanent ist, weil beispielsweise bei Stiftungszusatzurkunden: testamentarische Verfügungen oder andere Informationen enthalten sind, die den höchstpersönlichen Lebensbereich der genannten Personen betreffen. Begünstigte in einer Art genannt werden…
…muss eine natürliche Person sein. Nicht befreit sind daher Übertragungen an juristische Personen wie zB GesmbH, AG, Stiftungen und Anstalten, weiters an Personengesellschaften des Unternehmensrechtes. Darüber hinaus sind beim Erwerb von Todes wegen keine weiteren persönlichen Voraussetzungen erforderlich. 1.2.1.2. Gegenstand der Zuwendung …
…Z 8 GrEStG 1987 Im Zusammenhang mit Zuwendungen unter Lebenden an Stiftungen stehende Grundstückserwerbe, die dem Stiftungseingangssteuergesetz unterliegen, sind von der Grunderwerbsteuer befreit. Mit dieser Befreiung wird eine Doppelbesteuerung eines Grundstückserwerbes einerseits mit Grunderwerbsteuer aufgrund der Tatbestandsverwirklichung gemäß § 1 GrEStG 1987, andererseits mit Stiftungseingangssteuer vermieden…
…eine missbräuchliche Gestaltung iSd § 22 BAO vorliegen (UFSL 24.08.2007, RV/0540-L/04 sowie UFSW 18.01.2008, RV/0743-W/07, beide zu Stiftungen). Nach dem Urteil des EuGH 21.02.2006, Rs C-255/02, Halifax, steht einem Steuerpflichtigen kein Vorsteuerabzug…
…Zahlungen an Stiftungen, Trusts, Investmentfonds (33) Angesichts der derzeitigen Ungewissheit über die Abkommensberechtigung ausländischer Trusts und Investmentfonds sieht die Verordnung in § 5 Abs. 1 Z. 5 hier ebenfalls eine Sperre für die Quellenentlastung vor und dehnt diese auf die teilweise funktional trustähnlichen Stiftungen aus. 2…