RIS AI
71 Treffer700 msnur geltende Fassungen
BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…dass sich der Lieferort für die Lieferung des RUS an NL iSd § 3 Abs. 9 UStG 1994 nach Österreich verlagert, maßgeblich hierfür ist jedoch - unabhängig von den Lieferkonditionen - wer nach den zollrechtlichen Vorschriften Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist (siehe UStR 2000 Rz 466 ). Zufolge UStR 2000…

BMF-010219/0225-VI/4/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - Zweifelsfragen zur Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0225-VI/4/201128.09.2011Teil 1/2

…dass sich der Lieferort für die Lieferung des T an Ö iSd § 3 Abs. 9 UStG 1994 nach Österreich verlagert, maßgeblich hierfür ist jedoch - unabhängig von den Lieferkonditionen -, wer nach den zollrechtlichen Vorschriften Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist (siehe UStR 2000 Rz 466 ). Es kommt daher…

BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…zur Befriedigung der Schulden im gleichen Verhältnis (anteilig) verpflichtet (Gleichbehandlungsgrundsatz); die Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger bezieht sich auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits (zB VwGH 29.1.2004, 2000/15/0168; VwGH 21.12.2005, 2004/14/0146). Der Vertreter darf…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…86/17/0194). Sie umfasst bei der Umsatzsteuer auch die auf die Geschäftsveräußerung im Sinn des § 4 Abs. 7 UStG 1972 entfallende Steuer (vgl. zB VwGH 5.3.1990, 89/15/0141); sie erstreckt sich jedoch nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer. Die Haftung betrifft weiters zB…

01 0219/38-IV/9/04Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2004 vom 14. bis 16. Juni 2004 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass01 0219/38-IV/9/0406.10.2004

…weiters Handbücher und Beschreibungen des Programms. Wenn ein Schüler dieses Mathematikprogramm erwerben möchte, muss er die Kopierlizenz bei S kaufen. Das Programm wird in Folge entweder von der Schule unentgeltlich auf CD gebrannt oder auf dem Computer installiert, wobei die Freischaltung über eine von S…

BMF-010313/0471-IV/6/2013Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren – EuGH 11.07.2013, Rs C-273/12
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010313/0471-IV/6/201314.08.2013

Der Europäische Gerichtshof hat mit Vorabentscheidung des EuGH vom 11. Juli 2013, Rs C-273/12, betreffend des Entstehens der Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerschuld beim Raub von in das Zolllagerverfahren übergeführten Waren nachfolgende Rechtssätze ausgesprochen: 1. Art. 203 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92…

09 4501/44-IV/9/02Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2002 am 25. und 26. April 2002 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/44-IV/9/0212.12.2002Teil 1/2

…im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung Ein Wiederverkäufer mit Wohnsitz im Inland handelt mit Gebrauchtgegenständen. Die Gebrauchtgegenstände werden an den Wiederverkäufer (ausschließlich im Inland) von (privaten) Nichtunternehmern geliefert, die für diese Lieferungen Umsatzsteuer nicht schulden. Für die (ebenso nur im Inland) ausgeführten Lieferungen der Gebrauchtgegenstände durch…

BMF-010219/0403-VI/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0403-VI/4/201402.10.2014

…die der Vergütungsberechtigte (als Leistender) auf Grund der Veräußerung des KFZ an den KFZ-Händler schuldet, sondern um eine Umsatzsteuer, die deswegen zu bezahlen ist, weil die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung bei der seinerzeitigen Lieferung des KFZ an den Vergütungsberechtigten (als Leistungsempfänger) nachträglich weggefallen sind…

BMF-010219/0001-VI/4/2011Auswirkungen der EuGH-Entscheidung vom 22.12.2010, Rs C-433/09, Kommission/Österreich - keine Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0001-VI/4/201110.01.2011

…22.12.2010 Unternehmer, die bisher beim Verkauf von Kraftfahrzeugen die NoVA in die Bemessungsgrundlage der USt einbezogen haben, schulden den auf die NoVA entfallenden Umsatzsteuerbetrag kraft Rechnungslegung gemäß § 11 Abs. 12 UStG 1994. Macht der Unternehmer von der Möglichkeit Gebrauch, solche Rechnungen hinsichtlich des…

BMF-010221/0627-IV/4/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - Zweifelsfragen zum Internationalen Steuerrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0627-IV/4/201218.10.2012Teil 1/2

…1988 qualifiziert. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen an eine in einer Steueroase ansässige natürliche Person unterliegen in Österreich gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht und der Schuldner der Kapitalerträge ist zum KESt-Abzug nach § 27a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2…

BMF-010219/0291-VI/4/2007Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung (Art. 6 Abs. 3 UStG 1994) - Voraussetzung der indirekten Vertretung bei Verwendung der "Sonder-UID"
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0291-VI/4/200720.07.2007

…von einer Nacherhebung der Einfuhrumsatzsteuer infolge Nichtvorliegens des indirekten Vertretungsverhältnisses Abstand genommen, wenn alle übrigen Voraussetzungen der Steuerbefreiung des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 in Verbindung mit den hiezu ergangenen Erlassregelungen erfüllt wurden. Für Zeiträume ab sofort wird die Einhaltung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz…

BMF-010103/0192-IV/2016Salzburger Steuerdialog 2016 - Ergebnisse BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0192-IV/201623.11.2016Teil 2/2

…1988. Der Schuldner der Kapitalerträge haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 1 EStG 1988. Die Inanspruchnahme des Abzugsverpflichteten (§ 95 Abs. 2 EStG 1988) erfolgt somit mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO). § 205 BAO findet daher im Verhältnis zum Abfuhrverpflichteten, der…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 3/5

…der überlassenen Person. Da der inländische beschäftigende Unternehmer Schuldner der KommSt ist, haben Doppelbesteuerungsabkommen im Verhältnis zum ausländischen Überlasser keine Auswirkung. 6.5.3.2. Beschäftiger als Dienstgeber Rz 107 Die überlassenen Arbeitskräfte stehen idR in einem Dienstverhältnis zum Arbeitskräfteüberlasser, somit nicht zu jenem, der…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 2/5

…Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Schuldner der Dienstnehmerbeiträge bleibt der Dienstnehmer, und es ist nur Voraussetzung für die Gewährung eines vom Arbeitgeber beantragten Altersteilzeitgeldes, dass er im Umfang des zuvor erwähnten, gemäß § 44 Abs. 1 Z 10 ASVG aus der Gewährung resultierenden Mehrbetrages die Entrichtung auch der…

BMF-010104/0365-IV/4/2014Salzburger Steuerdialog 2014 - Insolvenzen und Verfahrensrecht
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010104/0365-IV/4/201413.10.2014

…Steuerbescheides nach Ablauf des abgabenrechtlich geregelten Steuererhebungszeitraumes (von bis zu fünf Jahren) abgewartet werden. Gegen den Abgabenbescheid kann vom Insolvenzverwalter (oder Schuldner im Sanierungsverfahren oder Schuldenregulierungsverfahren ohne Bestellung eines Insolvenzverwalters) Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben werden. Das Rechtsmittelverfahren richtet sich sodann nach den Vorschriften der …

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Liegenschaft und der Erbe B das bewegliche Nachlassvermögen übernimmt. Eingeantwortet wird der Nachlass beiden Erben je zur Hälfte, die Eintragung in das Grundbuch kann auf Grund der Einantwortung iVm dem Erbteilungsübereinkommen nur vom Erben A begehrt werden. Dieser ist Schuldner der Grunderwerbsteuer; der Steuersatz richtet…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…möglich, da der Berechtigte das belastete Grundstück nicht innehaben kann, um darüber die Herrschaft gleich einem Eigentümer auszuüben, sondern er das Grundstück nur im Rahmen des Baurechtsvertrages zu nutzen berechtigt ist. Schuldner der Grundsteuer ist gemäß §§ 9 und 18 Grundsteuergesetz 1955 bei Baurechten der Baurechtsnehmer. …

BMF-010221/1897-IV/4/2007Zweifelsfragen zum Außensteuerrecht und Internationalen Steuerrecht 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/1897-IV/4/200722.11.2007

…kann von der Vorlage einer von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung Abstand genommen und die Abkommensberechtigung bei Vorlage einer Erklärung des Einkünfteempfängers im Sinn des Absatzes 2 dem Grunde nach als glaubhaft angesehen werden, sofern die vom Schuldner der Einkünfte an den einzelnen Einkünfteempfänger geleisteten…

BMF-010103/0198-VI/2012Salzburger Steuerdialog 2012 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0198-VI/201202.10.2012Teil 2/2

…stellen diese Forderungen der Abgabenbehörde weder Masseforderungen noch Insolvenzforderungen im Konkurs des Vertreters dar. Die Haftung nach § 9 BAO setzt nämlich eine schuldhafte, rechtswidrige Verletzung der Vertreterpflichten voraus und ist daher ebenso zu behandeln wie andere Ersatzansprüche gegen den Schuldner aus seinen persönlichen rechtswidrigen Handlungen…

BMF-010219/0417-VI/9/2006Einfuhrumsatzsteuerfreiheit bei anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung - Sonder-UID
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010219/0417-VI/9/200623.10.2006

…die UID-Nummer eines anderen Mitgliedstaates verwendet, muss sich der Unternehmer in Österreich steuerlich erfassen lassen und - sofern eine UID-Nummer nicht automatisch erteilt wird - eine UID-Nummer beim Finanzamt beantragen. Diese Regelung ist ab 1. Oktober 2006 anzuwenden. Die UStR werden entsprechend angepasst werden.