…04.06.2008, 2004/13/0124). Wurde die Haftung bereits vor Erlassung des Umsatzsteuerjahresbescheides geltend gemacht, wird sie bloß deshalb, weil durch den zwischenzeitlich ergangenen Umsatzsteuerjahresbescheid ein in ihm inkludierter Umsatzsteuermonatsbescheid formalrechtlich aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde, nicht hinfällig. Die Haftungs- bzw. Gesamtschuld setzt bloß…
…definierte Abgabepflichtige Anwendung finden. Gleiches gilt für inländische Auskunftsbescheide nach § 118 BAO. Österreich hat gegenwärtig keine unilateralen Safe Harbor Regelungen im Rechtsbestand. i) § 5 Z 8 EU-MPfG - Übertragung schwer bewertbarer immaterieller Vermögenswerte Die Frage, wann ein schwer bewertbarer immaterieller Vermögenswert vorliegt, ist nach den…
…und dem EU-BStbG. Besteht die Möglichkeit der Anrufung eines Schiedsgerichts, so darf in diesen Fällen ein Bescheid gem. § 48 Abs. 3 BAO trotz Rechtsbestand eines Bescheides gem. § 48 Abs. 1 erst ergehen, wenn innerhalb von 50 Tagen nach der Verständigung kein Antrag auf Einsetzung…
…Bescheide haben aber insofern einen zeitlich begrenzten Wirkungsbereich, als sie durch Erlassung von diese Zeiträume umfassenden Umsatzsteuerjahresbescheiden außer Kraft gesetzt werden. Durch die Erlassung eines Umsatzsteuerjahresbescheides scheiden Bescheide betreffend Festsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungen aus dem Rechtsbestand aus (vgl. VwGH 20.02.2008, 2006/15/0339). Erfolgte…
…Satz BAO). Bei schriftlichen Erledigungen erfolgt die Bekanntgabe in der Regel durch Zustellung. Die Bekanntgabe mündlicher Erledigungen erfolgt durch Verkündung. Schriftliche Bescheide gehören daher erst mit ihrer Zustellung an den (die) Bescheidadressaten dem Rechtsbestand an. Vorher sind sie rechtlich nicht existent. 2.1.2.5…
…Vorlageantrages Durch einen zulässigen (wirksamen) und fristgerechten Vorlageantrag wird die Beschwerde wieder unerledigt. Der Vorlageantrag beseitigt jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters…
… 274 BAO (Weitergelten von Berufungen, wenn ein Bescheid an die Stelle eines anderen Bescheides tritt) erfasst. Der Umsatzsteuer-Jahresbescheid 2009, durch den der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid für September 2009 aus dem Rechtsbestand beseitigt wurde, ist somit im Sinn des § 274 erster Satz BAO an dessen Stelle getreten…
…Fragestellung 1. Sind nach Aufhebung des im wiederaufgenommenen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheides 1998 vom 12.12.2005 die ab 1999 abzugsfähigen Verluste nach dem wieder im Rechtsbestand befindlichen Erstbescheid zu bemessen oder hat eine fiktive Verrechnung der Verluste 1998 (im Sinne des aufgehobenen Bescheides) zu erfolgen?…
…Abgabenbehörde. Dies gilt sowohl für amtswegige Berichtigungen als auch für Berichtigungen auf Antrag der Partei. Bei der Ermessensübung wird primär maßgebend sein, dass dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) gegenüber dem der Rechtsbeständigkeit der Vorzug einzuräumen ist (vgl. zB VwGH 21.01.2004, 2002…
…einen Nachversteuerungstatbestand des ErbStG 1955 verwirklichen würden, begründen keine Steuerpflicht, weil die Steuerschuld für die jeweilige Nachversteuerung im Zeitpunkt der Erfüllung des Nachversteuerungstatbestandes entstehen würde, in diesem Zeitpunkt jedoch der Grundtatbestand nicht mehr dem Rechtsbestand angehört. 1.2. Option der Jahresbesteuerung von Renten (§ 29 Abs…
…den Umständen des Einzelfalles und nicht davon ab, ob sie zu Gunsten oder zu Lasten des Abgabepflichtigen ausfällt. Geringfügige Rechtswidrigkeiten rechtfertigen insbesondere keine wiederholten Eingriffe in die Rechtsbeständigkeit (Rechtssicherheit) durch nachträgliche Abänderungen von bereits in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheiden. Zur Ermessensübung siehe auch Wiederaufnahme des Verfahrens (§…
…Behörde (VwGH 20.09.1989, 89/03/0202), die Rechtsmittelbelehrung (VwGH 24.04.2003, 2003/07/0008). Unzulässig (wirkungslos, ins Leere gehend) ist es, einen nicht mehr im Rechtsbestand befindlichen Bescheid zu berichtigen (vgl. zB VwGH 13.02.1974, 1841/73; VwGH 28.02.1989…
…gemäß § 276 Abs. 3 zweiter Satz zweiter Halbsatz BAO durch alle), bleibt die Berufungsvorentscheidung in ihrem Rechtsbestand unverändert erhalten. Die Berufungsvorentscheidung bleibt auch dann erhalten (erwächst in Rechtskraft), wenn in offener Frist kein Vorlageantrag gestellt oder der Vorlageantrag verspätet eingebracht wird und daher gemäß § 273…
…4 BAO) hat die Ermessensübung insbesondere den Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Gegen eine Aufhebung können beispielsweise folgende Umstände sprechen: Geringfügigkeit der (vor allem abgabenrechtlichen) Auswirkungen der Rechtswidrigkeit des Bescheides, Grundsatz von Treu und Glauben (vgl…
…Abgabeneinhebung bzw. Rückzahlung 5.1. Zur Haftung für Verlassenschaftsverbindlichkeiten Auf den Erben gehen nicht nur die am Todestag des Verstorbenen rechtsbeständigen Abgabenverbindlichkeiten des Verstorbenen über. Auch die erst nach dem Tod des Verstorbenen festgesetzten Abgaben, die auf vom Verstorbenen zu seinen Lebenszeiten verwirklichten Tatbeständen beruhen…
…Durchführung allenfalls erforderlicher Ermittlungen zu prüfen, ob eine Wiederaufnahme des Körperschaftsteuerverfahrens von Amts wegen zu erfolgen hat, wofür im Allgemeinen der Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Vorrang der Rechtsrichtigkeit) vor dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit spricht. Der Umstand, dass die Berufung nicht rechtzeitig eingebracht…
…des Ermessens (§ 20 BAO) ist vor allem der Vorrang des Grundsatzes der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (der Rechtsrichtigkeit) vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu beachten. Bedeutsam können weiters beispielsweise sein: der Grundsatz von Treu und Glauben (siehe Richtlinien zum Grundsatz von Treu und Glauben, Erlass des BMF…
…Außer bei Geringfügigkeit der Auswirkungen wird bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Grundsatz der Rechtsrichtigkeit) Vorrang vor dem Grundsatz der Rechtsbeständigkeit zukommen. Bei der Ermessensübung sind jedoch überdies zu berücksichtigen, wenn die aus der Abänderung resultierende Nachforderung uneinbringlich (im Sinn des…
…ein Finanzamt entgegen § 97 BAO als E-Mail oder Fax erteilt. 3.2 Andere Amtshandlungen Der Grundsatz von Treu und Glauben schützt nicht ganz allgemein das Vertrauen des Abgabepflichtigen auf die Rechtsbeständigkeit einer allenfalls auch unrichtigen abgabenrechtlichen Beurteilung für die Vergangenheit. Die Behörde ist vielmehr…