…Einleitung eines behördlichen Verfahrens durch eine andere Behörde anregen sollen, können eine Akteneinsicht nicht begründen. Ein Verfahren, welches der Behörde Sachverhaltsgrundlagen zur Prüfung der Frage liefern soll, ob bescheidförmige Maßnahmen zu setzen sind oder ob solche zu unterbleiben haben, etwa die Durchführung von Aufsichtsmaßnahmen nach …
…1 zweiter Satz BAO). Die Bestimmung des § 209a Abs. 1 BAO setzt nicht voraus, dass die Beschwerde vor Eintritt der Verjährung eingebracht wurde. Sie gilt auch dann, wenn sich die Beschwerde gegen einen zulässigerweise nach Verjährungseintritt erlassenen Bescheid richtet. Dies kann etwa nach § 209a Abs…
…Haftungsbescheiden (§ 224 BAO) und aus "Gutschriftsbescheiden" (§ 202 BAO) sich ergebende Differenzbeträge sind somit nicht zu verzinsen. 4. Zum Begriff der Nachforderungen und Gutschriften Zinsenrelevante Differenzbeträge (Nachforderungen oder Gutschriften) ergeben sich bei der veranlagten Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) vor allem aus folgenden Bescheiden (bzw. Höchstgerichtserkenntnissen): erstmalige Veranlagungen bzw…
…gehen nicht nur die am Todestag des Verstorbenen rechtsbeständigen Abgabenverbindlichkeiten des Verstorbenen über. Auch die erst nach dem Tod des Verstorbenen festgesetzten Abgaben, die auf vom Verstorbenen zu seinen Lebenszeiten verwirklichten Tatbeständen beruhen, treffen den Erben (vgl. VwGH 4.10.1983, 83/14/0096). Bescheide…
…sich insbesondere aus § 209a Abs. 2 BAO ergeben. Danach steht der Eintritt der Verjährung der auf § 299 BAO gestützten Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides nicht entgegen, wenn die Abgabenfestsetzung mittelbar abhängt von der Erledigung einer gegen den Grundlagenbescheid (zB Feststellungsbescheid nach § 188 BAO, bzw…
…4. Lösung Weder die erstmalig erfasste Sozialversicherungsnummer noch die Anlegung einer anderen Steuernummer können bewirken, dass über die gegenständliche "Sache" (Angelegenheit, die den Spruch des Bescheides bildet) nicht bereits abgesprochen worden wäre. Aus § 68 Abs. 1 AVG ist das im Verwaltungsverfahren geltende Prinzip abzuleiten, dass…
…12.2015 eingebracht. Bei der Beteiligung ist noch ein Beschwerdeverfahren für 2009 anhängig. 30.3. Fragestellung Wurde der Antrag rechtzeitig gestellt? Welche Folgen ergeben sich, wenn der angefochtene Feststellungsbescheid als Nichtbescheid angesehen wird, für den während des Verfahrens gestellten Antrag gemäß § 295 Abs. 4 BAO? …
…der Veranlagungsfreibetrag gewährt wird. 20.3. Frage Ist die Berufung zurückzuweisen? 20.4. Lösung Mit Berufung anfechtbar ist lediglich der Spruch eines Bescheides, nicht jedoch seine Begründung. Gemäß § 198 Abs. 2 BAO sind Bestandteile des Spruches ua. Höhe und Art der Abgabe und die Grundlagen…
…Zusammenhang stehen, im Nachhinein die Rechtsgrundlage entzogen wird. Es ist daher nicht nur das (ordentliche) Rechtsmittelverfahren wiederum offen, sondern es lebt auch eine gemäß § 212a Abs. 5 BAO ablaufverfügte Aussetzung der Einhebung wiederum auf, ohne dass dazu eine neuerliche Antragstellung und bescheidmäßige Erledigung nach § 212a…
…Abs. 1 BAO unwirksam und unbeachtlich. Zustellungen sind unmittelbar an den Abgabepflichtigen vorzunehmen. Einzelne eingebrachte Eingaben von einem solchen nicht befugten Vertreter (sofern noch nicht seine bescheidmäßige Ablehnung iSd § 84 BAO erfolgte) sind nach der Rechtsprechung als vom Machthaber selbst (als Einschreiter) eingebracht anzusehen. Mangels…
…ergibt. Der Antrag auf Aufhebung ist ein Antrag iSd § 209a Abs. 2 BAO. Daher steht der Eintritt der Verjährung der Abgabenfestsetzung (im den aufgehobenen Bescheid ersetzenden Bescheid) nicht entgegen, wenn der Antrag vor Eintritt der Bemessungsverjährung eingebracht ist. 6. Ermessen Die Aufhebung nach § 299 Abs…
… 270 BAO). 3.6. Zahlungsfristen (Fälligkeit, Nachfristen) Beschwerdevorentscheidungen treten zwar an die Stelle der angefochtenen Bescheide; dies ändert jedoch nichts an der Fälligkeit der festgesetzt gewesenen Abgaben (zB VwGH 16.9.1992, 88/13/0224). Bei Abgabenbescheiden (§ 198 BAO) sind sowohl Fälligkeitszeitpunkte (und die Höhe…
…13/0071), ebenso etwa der Umstand, dass die Partei die Unrichtigkeit nicht in einer Berufung gegen den betreffenden Bescheid geltend gemacht hat. Der Grundsatz von Treu und Glauben ist bei der Ermessensübung zu berücksichtigen (UFS 24.04.2006, RV/0399-K/05). 4. Antrag 4…
…Behörde (VwGH 20.09.1989, 89/03/0202), die Rechtsmittelbelehrung (VwGH 24.04.2003, 2003/07/0008). Unzulässig (wirkungslos, ins Leere gehend) ist es, einen nicht mehr im Rechtsbestand befindlichen Bescheid zu berichtigen (vgl. zB VwGH 13.02.1974, 1841/73; VwGH 28.02.1989…
…an die Abgabenbehörde erster Instanz weiterzuleiten. Gemäß § 4 AVOG 2010 berührt der Übergang der Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide. 15. Feststellung der Einkünfte - Bindungswirkung vom Feststellungsverfahren …
… 10 Abs. 6 KommStG 1993). Die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Zerlegungsbescheiden unterliegt nicht der Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung; §§ 207 bis 209a BAO). Hingegen befristet die Bemessungsverjährung das Recht, Kommunalsteuerbescheide (erstmals) zu erlassen bzw. solche Bescheide abzuändern (zB gemäß § 295 Abs. 2 BAO) oder aufzuheben. Die Höhe der…
…die zu Grunde liegende Forderung die Insolvenzmasse in keiner Weise betrifft, sondern dem konkursfreien Bereich zuzuordnen ist, sind solche Bescheide auch nicht mehr an den Masseverwalter, sondern unmittelbar an den Haftungspflichtigen selbst zu richten und ihm zuzustellen (vergleichbar Erledigungen betreffend Finanzstrafen, die zu den gemäß …
…ist stets mit Bescheid abzusprechen. Devolutionsanträge (§ 311 Abs. 2 BAO) an den UFS sowie Säumnisbeschwerden an den VwGH kommen in Betracht. 5.2. Formelle Prüfung des Antrags Der Antrag ist insbesondere zurückzuweisen wegen Nichtlegitimation des Antragstellers, wenn er nur Rechtsfragen stellt, die nicht vom Anwendungsbereich…
…dass die Voraussetzungen für seine Zuständigkeit nicht mehr gegeben sind, hierüber das Finanzamt B zu informieren. Hat das Finanzamt B von seiner Zuständigkeit Kenntnis erlangt, so ist es für alle ab diesem Zeitpunkt erfolgende Amtshandlungen (insbesondere für die Erlassung von Bescheiden) zuständig. Hatte das Finanzamt…
…so wäre das im § 135 BAO eingeräumte Ermessen nicht dem Gesetz entsprechend ausgeübt. 5. Errechnung der Höhe des Verspätungszuschlages Die Bemessungsgrundlage für den Verspätungszuschlag ist der bescheidmäßig festgesetzte bzw. der selbstberechnete Abgabenbetrag. Zur Berücksichtigung des durch die verspätete Einreichung einer Abgabenerklärung erreichten finanziellen Vorteiles könnte…