… 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 Grunderwerbsteuer bei Scheidungsvergleich Fragestellung: Wann ist bei Scheidungsvergleichen der dreifache Einheitswert und wann die Gegenleistung als Bemessungsgrundlage anzusetzen? Lösung: Beim Scheidungsvergleich ist regelmäßig eine Gegenleistung für die Grundstücksübertragung nicht feststellbar, auch wenn im Vergleich selbst über die Übertragung…
…4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 - gemischte Schenkung Fragestellung: Ist bei Rechtsvorgängen, die sich auf Grundstücke beziehen, die zu zwei (oder mehreren) wirtschaftlichen Einheiten iSd § 2 BewG 1955 gehören, die Gegenleistung aliquot auf diese wirtschaftlichen Einheiten aufzuteilen und für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage gemäß §…
…die Ermittlung der Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage eine einheitliche Gegenleistung aufzuspalten ist, ist diese Berechnung im Verhältnis der gemeinen Werte der diesbezüglichen Wirtschaftsgüter vorzunehmen. Lediglich bei land- und forstwirtschaftlichen Übergabsverträgen, welche die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 erfüllen und bei denen der nach…
…denen ausschließlich Personen aus dem Familienkreis des § 7 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 n.F. beteiligt sind, oder an/von (transparenten) Privatstiftungen, bei denen ertragsteuerlich das Grundstück weiterhin den natürlichen Personen zuzurechnen ist, als begünstigte Erwerbsvorgänge im Familienverband beurteilt werden? Lösung: Die Tatbestände des…
…Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 - Erwerb durch Erbanfall und Anwachsung gemäß § 142 HGB (UGB) Sachverhalt: Vater und Sohn sind je zur Hälfte an einer KG, die Liegenschaftseigentümerin ist, beteiligt. Der Sohn ist Alleinerbe. Durch den Erbanfall kommt es bei der KG zur Anwachsung gemäß …
…Baurecht samt einem vom Baurechtsberechtigten errichteten Gebäude übertragen wird und die Restdauer des Baurechtes mindestens 50 Jahre beträgt. Übersicht über die Bewertung eines Baurechtes bei Erwerbsvorgängen außerhalb des Familienverbandes gemäß § 26a GGG: | | Entgeltlich/unentgeltlich | GrESt-Bemessungsgrundlage | Begründung eines BR | Bauzins…
…diese tatsächliche Nutzung. Wird sie tatsächlich daher nur fünf Wochen im Jahr genutzt und diese fünf Wochen ausschließlich vom Stifter/Begünstigten, sind auch die auf die Zeiten der Nichtnutzung entfallenden Kosten usw. bei der Bemessung der Zuwendung zu berücksichtigen, dh. der Zuwendungsbesteuerung gemäß § 27 Abs…
…1 oder 2 GrEStG 1987 verwirklicht, ist der zweifache Einheitswert des Baurechtes als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. 1.1.9. Gemeiner Wert - gering verzinsliches Darlehen Vereinbart werden ein Barkaufpreis und zusätzlich ein geringverzinsliches Darlehen; ein nomineller Kaufpreis wird nicht vereinbart. Ist bei der Bemessung eine Abzinsung gemäß…
…5 steuerfrei, 3/5 steuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich daher wie folgt: 500.000/2 * 3/5 = 150.000 € 2.5.2. Schenkung auf den Todesfall Greift die Befreiungsbestimmung des § 3 Abs. 1 Z 7a GrEStG 1987 auch bei Schenkungen auf den Todesfall?…
…1 Z 1 GrEStG 1987 nicht zum Tragen kommt? Lösung: Die Zusammenrechnungsbestimmung gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1987 bezieht sich (erst) auf die Frage des beim Stufentarif anzuwendenden Steuersatzes. Auf der vorgelagerten Ebene sind zunächst die Bemessungsgrundlagen - und zwar gesondert für…
…Bei demjenigen, der anstelle des Entschlagenden durch Einantwortung das Grundstück erwirbt, liegt ein Erwerb gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 vor, sofern der Erwerber Erbe ist. Ist der Erwerber nicht zugleich Erbe, liegt eine Erbschaftsschenkung bzw. ein Erbschaftskauf vor (zur Bemessungsgrundlage siehe Pkt…
…als Einkommen gelten, die Steuer des Quellenstaates insoweit von der Anrechnung ausgeschlossen, als sie auf diesen besonderen Einkommensteil entfällt. Beim Anrechnungsverfahren ist sodann die österreichische Einkommensteuer auf die Einkünfte, die im anderen Staat besteuert werden durften, und auf das restliche Einkommen verhältnismäßig aufzuteilen. Der auf…
…Wird nun die damals vorgeschriebene Bemessungsgrundlage vom errechneten Grundstückswert abgezogen? Lösung: Gemäß § 18 Abs. 2f letzter Satz GrEStG 1987 entsteht bei Schenkungsverträgen auf den Todesfall, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind und bei denen die Steuerschuld für den entgeltlichen Teil vor dem 1.8…
…1 Z 1 lit. a GrEStG 1987). Der Freibetrag kann im Ergebnis ganz oder gar nicht zustehen. Dass der Einheitswert bei Übergaben im Familienverband (§ 26a Abs. 1 Z 1 GGG) die Bemessungsgrundlage darstellt, ergibt sich aus § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987; ob die…
…anzusetzen und der Bilanzansatz (Buchwert) der Betriebsgrundstücke in Abzug zu bringen. Ebenso ist beim allfälligen Ansatz des nachgewiesenen gemeinen Wertes der Betriebsgrundstücke der Buchwert abzuziehen. 2) Die Kürzung erfolgt mit dem Bilanzansatz, die Zurechnung mit dem Bilanzansatz der mit der Anschaffung der Beteiligung zusammenhängenden Schulden…
…Genehmigung ausgegangen ist. Trotzdem wurde dieser Zusammenschluss am 21.05.2004 beim Kartellgericht "vorsorglich" angemeldet. Der A-AG wurde diese Übernahme des B-Konzerns durch die Kartellbehörde am 28.10.2004 und nach Bestätigung des Rekursgerichtes vom 14.02.2005 rechtskräftig untersagt. Erst nach erheblichen…
Inhalt: 1. Allgemeines 2. Verfolgung gemeinnütziger Zwecke 3. Einkommensermittlung bei Beginn und Ende einer Steuerbefreiung 3.1. Gewinnermittlung 3.2. Einnahmen 3.3. Berücksichtigung der Verluste und Aufwendungen 3.4. Ermittlung des Unterschiedsbetrages gemäß § 18 Abs. 1 KStG 1988 im Zusammenhang mit Grundstücken 1. Allgemeines…
…Bemessungsgrundlage beim Tausch ist der Verkehrswert der hingegebenen Sache (hier die anteilige Wertsteigerung). Das ist der Wert der anteiligen Investition (zuzüglich allfälliger weiterer Leistungen, wenn nicht Unentgeltlichkeit vereinbart war), mindestens das Dreifache des anteiligen Einheitswertes. 2.4 §§ 1 Abs. 1 Z 1, 5 GrEStG 1987…
…51 Abs. 3 BewG 1955 - Gebäude auf fremdem Grund und Boden bei Ehegatten Sachverhalt: Auf einem Grundstück befinden sich 2 Einfamilienhäuser. Nach verschiedenen Rechtsvorgängen liegt nun zum 1. Jänner 2006 folgender Sachverhalt vor: EWAZ 1Das alte Einfamilienhaus und der gesamte Grund und Boden gehören zu…
…nachdem die Beteiligung bereits veräußert war, bezahlte die X-GmbH nach einer Betriebsprüfung bei der R-GmbH deren KSt-Nachzahlung in Höhe von ATS 61.199.150 aufgrund einer Vereinbarung über die Leistung eines Gesellschafterzuschusses vom 31. März 2001 (Bilanzstichtag) und machte diesen Betrag als…