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BMF-010311/0031-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0031-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Forstliches Vermehrungsgut (VB-0302) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016  

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

1. Abschnitt Betriebe mit mehr als 100 Hektar Forstbetriebsfläche Hektarsätze im Wirtschaftswald-Hochwald § 1. (1) Die Hektarsätze für die Holzbodenfläche im Wirtschaftswald-Hochwald eines Betriebes mit überwiegend regelmäßigen Holznutzungen und mit regelmäßigem Altersklassenverhältnis (Normalwaldbetrieb) sind in der Anlage 1 getrennt nach Baumarten und Ertragsklassen (EKL…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…bei Vorlage eines Nachweises auf Antrag um 30% zu kürzen. Dabei sind nur zusammenhängende Flächen von mindestens 0,3 Hektar oder von mehr als 80% der gesamten forstwirtschaftlich genutzten Fläche der wirtschaftlichen Einheit zu berücksichtigen, bei denen das Schadensereignis nicht länger als vier Jahre zurückliegt…

09 1201/6-IV/9/02Nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte - UID-Nummernvergabe; Rechnungslegung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 1201/6-IV/9/0223.10.2002

…der Rechnung an einen anderen Unternehmer darauf hin, dass der Umsatz nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 dem Durchschnittssteuersatz von 12% unterliegt (Vermerk: Durchschnittssteuersatz 12%). Benötigt ein Land- oder Forstwirt, dessen Umsätze der Besteuerung nach § 22 UStG 1994 unterliegen, aus anderen Gründen eine UID-Nummer …

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 1/2

…und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt IV der Ausfallsbonus III für…

2021-0.868.491Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 4 und des Ausfallsbonus III
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.868.49113.01.2022Teil 2/2

Die Förderung ist mit EUR 15.000 pro Betrachtungszeitraum gedeckelt. Die bei Vorliegen der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen zu gewährende Mindesthöhe für den Ausfallsbonus III beträgt EUR 100 pro Betrachtungszeitraum. Im Falle der Überschreitung der beihilferechtlichen Obergrenze nach Abschnitt 3.1 des Befristeten Beihilferahmens) ist der Ausfallsbonus…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 1/2

…und Zweck der Förderung Ziel dieser Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und bei der Privatzimmervermietung im Sinne des Härtefallfondsgesetzes durch Zuschüsse abzufedern. Weiters wird in Abschnitt IV der Ausfallsbonus II für…

2021-0.490.794Richtlinie gemäß § 1 Abs. 4 Härtefallfondsgesetz für Einkommensausfälle bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen zur Regelung der Auszahlungsphase 3 und des Ausfallsbonus II
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.490.79413.10.2021Teil 2/2

a.die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Förderungsvertrages anfallenden personenbezogenen Daten, deren Verarbeitung für die Wahrnehmung einer der AMA (gesetzlich) übertragenen Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO), zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs…

08 1616/1-IV/8/02Änderung des § 40 BewG ab dem 1. Jänner 2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1616/1-IV/8/0220.02.2002

…BewG iVm § 46 Abs. 5 BewG für forstwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe ab dem Stichtag 1. Jänner 2002. Bei den Einheitswerten mit derartigen Zuschlägen sind amtswegig die erforderlichen Wertfortschreibungen nach Rücksprache mit dem zuständigen Forstsachverständigen umgehend vorzunehmen. Außerdem ist im Einvernehmen mit der Veranlagung zu prüfen, ob bei…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 3/3

… 295 Abs. 1 BAO zu führen. 4.17.4. Pauschalwertmodell für Stallgebäude Kommt es zur unentgeltlichen Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes außerhalb des Familienkreises, ist als Bemessungsgrundlage der gemeine Wert heranzuziehen. Wird beispielsweise ein Stall (samt Grund und Boden) außerhalb des begünstigten Familienkreises unentgeltlich…

254.183-10a/73Umsatzsteuerliche Behandlung von Einrichtungen der katholischen Kirche, Orden und Kongregationen sowie der Diözesan-Caritas
geltende FassungErlässe & InformationenErlass254.183-10a/7302.07.1973

… 1 Abs. 1 UStG 1972 bewirken können, ausschließlich auf solche Tätigkeiten, die im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeübt werden. Umsätze die außerhalb der genannten Betriebe bewirkt werden, unterliegen selbst dann nicht der Umsatzsteuer, wenn sie nicht der Erfüllung…

SZK-010202/0249-GVB/2009Ergebnisse Bewertung Bundessteuertagung 2007
geltende FassungErlässe & InformationenInfo FB GVBSZK-010202/0249-GVB/200923.04.2009

…30 BewG 1955 - Landwirtschaftlicher Betrieb, wirtschaftliche Einheit bei Verpachtung Sachverhalt: Eine wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (landwirtschaftlicher Betrieb) besteht aus 6,67 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche und 5,19 ha Wald. Von der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden 6,50 ha auf Dauer verpachtet…

BMF-010202/0093-IV/5/2007AV-Tagungen 2006 Protokoll Einheitsbewertung
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0093-IV/5/200721.06.2007

…Da es sich um landwirtschaftliche Grundstücke handelt, kommt es zur Vorschreibung von Beiträgen und der Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Anmerkung: Für die Abgabensicherung stellen die offenen Beiträge ein Problem dar. An wen soll in so einem Fall zugestellt werden? "Herrenlos" wird Grundbesitz dann…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 1/3

…3 Abs. 1 Z 2a GrEStG - Teilentgeltliche Übergabe Steht der Freibetrag gemäß § 3 Abs. 2a GrEStG 1987 zu, wenn ein land-und forstwirtschaftlicher Betrieb entgeltlich (zB gegen Einräumung eines Wohnrechtes) im Familienverband ( § 26a Abs. 1 Z 1 GGG ) übergeben wird? Lösung: Der Freibetrag gemäß § 3…

BMF-010206/0058-VI/5/2016Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung des StRefG 2015/2016 und des AbgÄG 2015
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010206/0058-VI/5/201613.05.2016Teil 2/3

…€). L kann die von ihr getätigten Investitionen in Höhe von 50.000 € nicht abziehen. 3.9. Unentgeltliche Übergabe eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstückes außerhalb des Familienverbandes Ist der (einfache) Einheitswert die Bemessungsgrundlage, wenn landwirtschaftliche Grundstücke außerhalb des Familienverbandes unentgeltlich erworben werden, zumal die…

BMF-010203/0290-VI/6/2014Klarstellung zur Kalamitätsnutzung
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0290-VI/6/201401.09.2014

…Nutzung auf Grund einer typischen Betriebsgefahr erfolgt. Als typische Betriebsgefahren im Bereich der Forstwirtschaft sind gemäß EStR 2000 Rz 7336 folgende Umstände anzusehen: Ausfälle auf Grund der natürlichen Selektion (Dürrlinge) und der Überalterung von Waldbeständen, Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsgebieten auftritt oder…

BMF-010219/0342-VI/4/2013Salzburger Steuerdialog 2013 Ergebnisunterlage Umsatzsteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010219/0342-VI/4/201307.10.2013

…die aufgrund des Verzichtes auf die Kleinunternehmerbefreiung ausgelöste und im Zeitpunkt des Rückwechsels noch nicht abgelaufene fünfjährige Bindung ( § 6 Abs. 3 UStG 1994 ) somit hinsichtlich der land- und forstwirtschaftlichen Umsätze für die Zeiträume der Pauschalbesteuerung keine rechtliche Wirkung. Der entsprechend den Bestimmungen des § 22 Abs…

BMF-010203/0555-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Einkommensteuer, Ergebnisse
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0555-VI/6/201022.10.2010

…zwei Waldparzellen zurück. Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus? Lösung Zu 1.: Durch die unentgeltliche Übertragung von 33 ha des ursprünglich 36 ha umfassenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sind die wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergegangen, sodass der Vorgang eine unentgeltliche Betriebsübertragung iSd § 6 Z…

BMF-010202/0005-IV/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Bewertung 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0005-IV/5/200723.02.2007

…bewertet: 18 ha als Grundvermögen (Schottergrube - Vorrats-, Manipulations- u. abgebaute Flächen) 17 ha als land- und forstwirtschaftliches Vermögen (= Stückländerei - rekultivierte Flächen und Grundstücke, für die noch keine Abbaubewilligung erteilt wurde). Im Jahr 2003: 1. Erteilung weiterer Abbaubewilligungen: Das gesamte Areal teilt sich nun auf…

BMF-010202/0090-IV/8/2005Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2004 Protokoll - Bewertung 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010202/0090-IV/8/200527.10.2005

…von Berg- und Talstationen von Liften, Zu- und Abgangsbereichen, Liftstützen etc. sind als Grundvermögen zu bewerten, da sie keinem land- und forstwirtschaftlichen Hauptzweck dienen (§ 30 Abs. 1 BewG 1955). Die Beurteilung, ob sie eine einzige wirtschaftliche Einheit darstellen, erfolgt nach der Lage und dem räumlichen…