Findok · Erlässe & Informationen
09 1201/6-IV/9/02
Nichtbuchführungspflichtige Land- und Forstwirte - UID-Nummernvergabe; Rechnungslegung
geltende FassungErlass09 1201/6-IV/9/02vom 23.10.2002
Wortlaut laut Findok
Im Zusammenhang mit der ab 1.
Jänner 2003 zu beachtenden Neuregelung im § 11 Abs. 1 UStG 1994 idF 2.
AbgÄG 2002 wird Folgendes mitgeteilt:
Unternehmer, die nur Umsätze bewirken, für die
die Steuer nach § 22 Abs. 1 UStG 1994 mit 10 % bzw. 12 % der
Bemessungsgrundlage festgesetzt wird, erhalten keine
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) und können daher in ihren
Rechnungen auch die "dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte UID-Nummer" (§
11 Abs. 1 UStG 1994 idF 2. AbgÄG 2002) nicht angeben. Derartige Rechnungen
berechtigen trotz Fehlens der UID-Nummer des leistenden Unternehmers zum
Vorsteuerabzug, vorausgesetzt der leistende Unternehmer weist in der Rechnung an
einen anderen Unternehmer darauf hin, dass der Umsatz nach § 22 Abs. 1 UStG
1994 dem Durchschnittssteuersatz von 12% unterliegt (Vermerk:
Durchschnittssteuersatz 12%).
Benötigt ein Land- oder Forstwirt, dessen Umsätze
der Besteuerung nach § 22 UStG 1994 unterliegen, aus anderen Gründen
eine UID-Nummer (zB Rechnungslegung über einen dem 20%-igen Steuersatz
unterliegenden Umsatz an einen Unternehmer, Erwerbsbesteuerung), wird ihm vom
Finanzamt auf Antrag eine UID-Nummer erteilt (wobei zu beachten ist, dass eine
UID-Nummer nur einem Unternehmer erteilt werden kann, der (umsatz-) steuerlich
erfasst ist).
Dieser Erlass wird im AÖFV verlautbart.
23. Oktober
2002 Für den Bundesminister: Mag. Scheiner
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
- § 11 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
- Art. 28 Abs. 1 UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- 09 1201/6-IV/9/02
- Stammnummer
- 1799
- Gültig
- 23.10.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF