Mit Deutschland ist durch Notenwechsel vom 26. März 2004, 04 1482/94-IV/4/03 und vom 20. Oktober 2004, IV B 5 - S 1301 AUT - 5/04, übereinstimmend festgestellt worden, dass der Änderung des Artikels 25 Abs. 2 im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse…
Mit dem Fürstentum Liechtenstein ist durch Notenwechsel vom 21.7.2006 und vom 28.7.2006 festgestellt worden, dass die Ergebnisse von Verständigungsverfahren gemäß Art. 25 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom…
Diese Situation ist nicht vergleichbar mit der fallbezogenen, in der für den gesamten Veranlagungszeitraum eine Veranlagung als beschränkt Einkommensteuerpflichtiger erfolgte und die Außenprüfung in der Folge feststellte, dass für den gesamten Veranlagungszeitraum die Voraussetzungen für die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht vorlagen, mit anderen Worten die vorherige Veranlagung…
…Lösung 1) Grundlagen Gemäß § 209 Abs. 1 BAO verlängern alle nach außen hin erkennbare Maßnahmen der (zuständigen) Abgabenbehörde zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen die Festsetzungsverjährung um 1 Jahr. Eine Außenprüfung (§ 147 BAO) oder eine Nachschau (§ 144 BAO) der zuständigen Abgabenbehörde sind…
…Bekanntgabe des selbst berechnet Betrages kann nach § 201 Abs. 2 Z 1 BAO eine Korrektur des gutgeschriebenen Prämienbetrages erfolgen. Nach Ablauf der Jahresfrist kommt (innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist) eine Korrektur nach § 201 Abs. 2 Z 5 BAO in Betracht, weil die nachträgliche Änderung (Vermietung ins Ausland…
…Abgabe, kann der Rückstandsausweis auch auf mehrere Personen lauten. 5. Verjährung 5.1. Festsetzungsverjährung Die erstmalige Inanspruchnahme der Gesamtschuldner mittels Leistungsgebot kann nur innerhalb der Festsetzungsverjährungsfrist erfolgen (§ 207 ff BAO). 5.2. Einhebungsverjährung Für den Beginn der Einhebungsverjährung allen Gesamtschuldnern gegenüber ist jener Zeitpunkt maßgeblich…
…Abs. 2 BAO) hat unabhängig davon zu erfolgen, ob die Rechtskraft eingetreten ist (§ 10 Abs. 6 KommStG 1993). Die Erlassung (Abänderung, Aufhebung) von Zerlegungsbescheiden unterliegt nicht der Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung; §§ 207 bis 209a BAO). Hingegen befristet die Bemessungsverjährung das Recht, Kommunalsteuerbescheide (erstmals) zu erlassen bzw. solche…
…0254). Im Feststellungsverfahren findet allerdings keine Festsetzung von Abgaben statt, es wird lediglich die Bemessungsgrundlage ermittelt. Die Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung) hingegen ist relevant für das Recht der Festsetzung einer Abgabe und betrifft somit nicht die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen im Feststellungsverfahren, sondern die jeweiligen Abgabenverfahren der Beteiligten…
…RAE Rz 409 und Rz 435. 12. Bemessungsverjährung 12.1. Keine Anwendbarkeit Die Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung) gilt nicht für die Erlassung von gemäß § 188 BAO ergehenden Feststellungsbescheiden (zB VwGH 11.11.2008, 2006/13/0187). Dies gilt auch für die Abänderung und Aufhebung solcher Bescheide…
…der Feststellung der Verlusthöhe (vgl. dazu VwGH 20.02.2008, 2006/15/0026) als auch bei der Feststellung seiner (Nicht-)Vortragsfähigkeit um Feststellungen im Sinn des § 92 BAO handelt, die als solche nicht der Festsetzungsverjährung nach §§ 207 ff BAO unterliegen können. Allerdings könnte, wie erwähnt…
…sind Abänderungen oder Aufhebungen im Sinn des § 302 Abs. 1 BAO. Solche Maßnahmen sind somit grundsätzlich nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Dies gilt sowohl für die Bemessungsverjährung (Festsetzungsverjährung) nach den §§ 207 bis 209a BAO als auch für die Einhebungsverjährung (§ 238 BAO). Die Verjährung…
…Antrages nach § 295 Abs. 4 BAO richtet sich nach § 304 BAO. Da der Antrag gemäß § 295 Abs. 4 BAO vor Ende der Festsetzungsverjährungsfrist (§§ 207 ff BAO) der Einkommensteuer 2009 eingebracht wurde, war der Antrag rechtzeitig iSd § 295 Abs. 4 BAO. Der Antrag gemäß § 295 Abs…
Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…
1. Versäumung einer Frist Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 308 BAO) setzt unter anderem voraus, dass eine Frist versäumt wurde. Wiedereinsetzbar sind nicht nur verfahrensrechtliche Fristen, sondern auch materiell-rechtliche Fristen. Ob die Fristen verlängerbar sind, ist für die Wiedereinsetzung ebenso bedeutungslos…
1. Allgemeines Gemäß § 30a FinStrG sind die Abgabenbehörden berechtigt, eine Abgabenerhöhung iHv 10% bzw. 15% (Verkürzungszuschlag) der im Zuge einer abgabenrechtlichen Überprüfungsmaßnahme festgestellten Nachforderungen festzusetzen, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und kein Ausschlussgrund vorliegt. Solche Überprüfungen können sowohl im Innen- als auch im Außendienst…
Der Abgabepflichtige reicht vor Zustellung des Einkommensteuerbescheides die Unterlagen nach. Innerhalb der Berufungsfrist werden die Berufung und ein Aussetzungsantrag eingebracht. In der Begründung der Berufung wird auf die nachgereichten Unterlagen verwiesen. Der Aussetzungsantrag entspricht den Voraussetzungen des § 212a Abs. 3 BAO. 25.3. Frage Wie…
1. Advance Ruling 1.1. Sachverhalt Ein Antrag schildert einen Sachverhalt und stellt hiezu Fragen im Bereich der Umgründung und der Gruppenbesteuerung. 1.2. Frage Handelt es sich dabei um einen Antrag oder um zwei Anträge und damit doppelten Verwaltungskostenbeitrag? 1.3. Lösung Prinzipiell ist…
Nach § 17 Abs. 3 ZustellG gelten (rechtmäßig) hinterlegte Sendungen mit dem Tag, an dem sie erstmals zur Abholung bereitgehalten werden (das ist der erste Tag der Abholfrist), als zugestellt. Sie gelten nicht als zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger oder dessen Vertreter im Sinn…
Hingegen richtet sich die Kostentragung beim Zugriff durch das FA auf das Urkundenarchiv (zB Einsicht, Übermittlung in die Data-box, Ausdruck) nach einer elektronischen Abgabenerklärung (zB § 10 Abs. 2 GrEStG 1987) nach den §§ 312 und 313 BAO. Bundesministerium für Finanzen, 14. Mai 2009
Mit Bundesgesetz vom 19. März 1980, BGBl. Nr. 151/1980 (AÖF Nr. 113/1980), wurde § 240 Abs. 3 BAO ua. dahingehend geändert, dass die für Anträge und Rückzahlungen von zu Unrecht einbehaltenen Abzugsteuern maßgebliche Frist von drei Jahren auf fünf Jahre verlängert wurde. Da die…