Findok · Erlässe & Informationen
BMF-010221/0019-IV/4/2006
Umsetzung von Verständigungsverfahren nach Ablauf der Verjährungsfrist
geltende FassungErlassBMF-010221/0019-IV/4/2006vom 13.01.2006
Wortlaut laut Findok
Mit Deutschland ist durch Notenwechsel
vom 26. März 2004, 04 1482/94-IV/4/03 und vom 20. Oktober 2004, IV B 5 - S
1301 AUT - 5/04, übereinstimmend festgestellt worden, dass der
Änderung des Artikels 25 Abs. 2 im OECD-Musterabkommen 1977, wonach
Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des
innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung
zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von
Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch
das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954
anzuwenden ist, nicht entgegen.
Bundesministerium für Finanzen, 13. Jänner
2006
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Erlass
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0019-IV/4/2006
- Stammnummer
- 20300
- Gültig
- 13.01.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF