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Findok · Erlässe & Informationen

BMF-010221/0019-IV/4/2006

Umsetzung von Verständigungsverfahren nach Ablauf der Verjährungsfrist

geltende FassungErlassBMF-010221/0019-IV/4/2006vom 13.01.2006

Wortlaut laut Findok

Mit Deutschland ist durch Notenwechsel vom 26. März 2004, 04 1482/94-IV/4/03 und vom 20. Oktober 2004, IV B 5 - S 1301 AUT - 5/04, übereinstimmend festgestellt worden, dass der Änderung des Artikels 25 Abs. 2 im OECD-Musterabkommen 1977, wonach Ergebnisse von Verständigungsverfahren ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts umzusetzen sind, lediglich klarstellende Bedeutung zukommt. Innerstaatliche Verjährungsfristen stehen daher der Umsetzung von Verständigungsergebnissen über Besteuerungsfälle, auf die noch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954 anzuwenden ist, nicht entgegen.   Bundesministerium für Finanzen, 13. Jänner 2006  

Normen und Schlagworte

VerständigungsverfahrenVerjährungsfrist

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Erlass
Geschäftszahl
BMF-010221/0019-IV/4/2006
Stammnummer
20300
Gültig
13.01.2006 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF