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BMF-010221/2177-IV/4/2007Kündigung des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/2177-IV/4/200721.12.2007

Die Bundesrepublik Deutschland hat das mit Österreich bestehende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern vom 4. Oktober 1954, BGBl. Nr. 220/1955 idF BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt. Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen…

10 3230/3-IV/10/00Erbschaftssteuerbefreiung gem § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/0029.08.2000

…muss (Grundsatz der Einmalwirksamkeit der Steuerbefreiung). 2. Grundsätzliche Aussagen des Verfassungsgerichtshofes 2.1 Der Zielsetzung, das angefallene Vermögen in Höhe des Wertes des darin enthaltenen endbesteuerten Vermögens erbschaftssteuerfrei zu belassen, kann im Wege einer verfassungskonformen Interpretation dadurch entsprochen werden, dass als Erwerbe im Sinne des …

10 3230/3-IV/10/991. Richtlinien betreffend Anwendung des neuen Freibetrages für Betriebsübergaben gemäß § 15a ErbStG (zu StRefG 2000) 2. Klarstellung zur Zusammenrechnung des § 11 Abs. 1 ErbStG (zu StRefG 2000)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass10 3230/3-IV/10/9914.12.1999

    1. Allgemeines Die Befreiung gilt nur für die Erbschafts- und Schenkungssteuer, nicht aber für die Grunderwerbsteuer. Werden bei einer Schenkung Grundstücke mitübertragen und ist eine Gegenleistung vorhanden, zB infolge Schuldübernahme oder Gewährung eines Fruchtgenussrechtes, so bleibt dieser Vorgang insoweit grunderwerbsteuerpflichtig. Der Freibetrag von…

2021-0.412.101Sammelerlass zur Aufhebung einzelner abgestimmter Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.412.10117.06.2021

…betreffend "Verkauf von Anteilen an deutschen Immobilienfonds", "Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland" und "Abgrenzung künstlerischer/gewerblicher Tätigkeit von Musikern" sind überholt und werden daher aufgehoben. Die in Punkt 2 betreffend "Kapitalherabsetzung nach vorangegangener Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer österreichischen…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 1/2

…Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entstünde, nicht mehr der Erbschaftssteuer unterliegen; Schenkungen unter Lebenden und freigebige Zuwendungen, wenn die Steuerschuld nach dem 31. Juli 2008 entstünde, nicht mehr der Schenkungssteuer unterliegen und Zweckzuwendungen von…

BMF-010206/0040-VI/5/2009Verkehrsteuerliche Auswirkungen durch das Schenkungsmeldegesetz 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0040-VI/5/200918.02.2009Teil 2/2

…entsprechend den Vorschriften des Bewertungsgesetzes mit 6.000 bewertet wurde und für die die Grunderwerbsteuerschuld am 15. November 2006 entstanden ist. Für den unentgeltlichen Teil des Erwerbes wäre die Erbschaftssteuerschuld erst im Zeitpunkt des Todes des Geschenkgebers entstanden. Am 3. August 2008 stirbt der Geschenkgeber…

04 0101/25-IV/4/89Besteuerung von Ferialpraktikanten; Feststellung der Gegenseitigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 0101/25-IV/4/8911.05.1990

Nachstehend wird eine aktuelle Liste jener Länder veröffentlicht, für die Feststellungen über die Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung von Bezügen von Ferialpraktikanten getroffen werden konnten. Die Gegenseitigkeit ist gewährleistet: 1. uneingeschränkt hinsichtlich der Länder: | | Artikel | BGBl. Nr. | AÖF Nr. | Ägypten | XVII…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

1 Erbschaftssteuer 1.1 § 33 lit. a ErbStG 1955 iVm § 34 Abs. 1 Z 13 dritter Satz ErbStG 1955 - Widerruf einer Privatstiftung vor dem 27.06.2008, Ausfolgung des Vermögens erst nach dem 26.06.2008 Sachverhalt: Der Stifter einer Privatstiftung widerruft diese Anfang 2008…

BMF-010000/0032-VI/6/2008Information zum Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010000/0032-VI/6/200818.07.2008

… Für Erbschaften, bei denen der Erblasser vor dem 1.8.2008 verstorben ist, ist Erbschaftssteuer wie bisher zu entrichten. Für Schenkungen unter Lebenden ist Schenkungssteuer zu entrichten, wenn die Übergabe des geschenkten Vermögenswertes vor dem 1.8.2008 erfolgt. Was ist eine Schenkung im Sinne…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 2/2

…liegt insoweit ein Erwerb von Todes wegen vor, für welchen gemäß § 2 Abs. 1 ErbStG 1955 Erbschaftssteuer anfällt. 3. Vereinbarung gemäß § 14 Abs. 1 Z 2 WEG 2002 Der überlebende Partner kann gemeinsam mit den Erben des Verstorbenen unter Zustimmung der Pflichtteilsberechtigten eine Vereinbarung schließen…

08 1037/1-IV/8/96Richtlinien zur Ermittlung des gemeinen Wertes von inländischen nicht notierten Wertpapieren und Anteilen (Wiener Verfahren 1996)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 1037/1-IV/8/9613.11.1996

… 71 bis 75 BewG mit Wirkung ab 1. Jänner 1994 aufgehoben (Z 5 und 11), sowie durch Art. XII der zeitliche Anwendungsbereich des Vermögensteuergesetzes und des Erbschaftssteueräquivalentgesetzes mit 31. Dezember 1993 beendet. 2. Ab 1. Jänner 1994 erfolgt die Bewertung der Wertpapiere und Anteile somit…

BMF-010206/0041-VI/5/2007Bundessteuertagung Gebühren Verkehrsteuern Bewertung 2005 Protokoll - Gebühren und Verkehrsteuern 2005
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0041-VI/5/200717.04.2007

…nach der zivilrechtlichen Berechnung des Wertanteiles ermittelte Quote ("Nachlassquote") als steuerlich angefallen behandelt wird? Lösung: Ausgehend von der vom Abhandlungsgericht ermittelten Vermögensaufteilung ergibt sich je Erb- bzw. Pflichtteilsberechtigten eine "Nachlassquote", die auch für die Ermittlung des erbschaftssteuerlichen Anfalles maßgeblich ist. Der Anfall ist nach §§ 18…

04 1482/49-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/49-IV/4/0006.09.2000

…Juni 2000) 3 Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums an einem inländischen Grundstück im Erbschaftssteuerabkommen mit Deutschland (EAS 1621) Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger zu Lebzeiten mit seiner Ehegattin einen Vertrag zum Zweck des treuhändigen Erwerbes einer österreichischen Liegenschaft abgeschlossen und wurde die Ehegattin in Erfüllung…

BMF-010206/0007-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2008
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0007-VI/5/201022.01.2010

…die Witwe 2/3 und der erblasserische Bruder 1/3 erben. Durch die Entschlagung der Kinder zu Gunsten der Witwe kann diese die Erbantrittserklärung als gesetzliche Alleinerbin abgeben. Fragestellung: Hinsichtlich welcher Quote erfolgt die Berechnung der Erbschaftssteuer? Was ist die Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer auf…

BMF-010206/0167-VI/5/2009Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2007
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0167-VI/5/200914.05.2009Teil 1/2

…Todes wegen die 5-Jahres-Frist für die Nacherhebung der Erbschaftssteuer gemäß § 15a Abs. 5 ErbStG 1955 am Todestag des Erblassers oder am Tag der Abgabe der Erbantrittserklärung zu laufen? Lösung: Beim Zeitpunkt des Erwerbes ist in erbschaftssteuerlicher Hinsicht auf das Entstehen der Steuerschuld abzustellen…

BMF-010206/0050-VI/5/2008Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2006
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0050-VI/5/200807.05.2008Teil 1/2

… 2 ErbStG 1955 - Finanzierungsbeitrag bei Genossenschaften Frage: Ist das Recht auf Rückzahlung des Finanzierungsbeitrages gegenüber einer Genossenschaft laut § 17 WGG der Erbschaftssteuer zu unterziehen? Lösung: Die Forderung auf den Finanzierungsbeitrag stellt einen Vermögenswert dar. 1) Sonderrechtsnachfolge der Eintrittsberechtigten: Der Übergang des Anwartschaftsrechtes auf die Forderung…

BMF-010103/0083-VI/2006Richtlinien zur Abänderung gemäß § 295a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0083-VI/200629.11.2006

…Erwerbes Erbschafts- oder Schenkungssteuer entrichtet hat. Rückwirkende Ereignisse sind die (nachträgliche) Entrichtung einer solchen Steuer sowie die Verminderung des Entrichtungsbetrages (zB als Folge einer Aufhebung des Erbschaftssteuerbescheides gemäß § 299 Abs. 1 BAO, einer Wiederaufnahme (§ 303 BAO) des betreffenden Verfahrens oder einer Festsetzung von Erbschaftssteuer gemäß …

BMF-010103/0020-VI/2006Erlass zu den Anzeigepflichten nach den §§ 120 und 139 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0020-VI/200609.03.2006

…nur, wenn das in Betracht kommende Ereignis im Bescheid angeführt ist. Als solche anzeigepflichtige Ereignisse kommen beispielsweise in Betracht Kostenersätze für als außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG 1988) berücksichtigte Ausgaben, Stattgabe einer gegen einen Erbschaftssteuerbescheid gerichteten Berufung, wenn die strittige Erbschaftssteuer (zB dem § 31 Abs. 4…

BMF-010103/0219-VI/2008Anzeigepflicht nach § 121a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0219-VI/200817.12.2008

…gewesen, wenn sie nicht durch die lex specialis des § 2 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 als ein Erwerb von Todes wegen qualifiziert worden wäre und dadurch erbschaftssteuerpflichtig war. Nach der neuen Rechtslage wird grundsätzlich nur mehr die zivilrechtliche Betrachtungsweise herangezogen, da aber § 121a Abs…

14 0106/105-IV/14/98Euro-Einführungserlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass14 0106/105-IV/14/9811.12.1998Teil 1/2

…251 | Abänderung von Nebengebühren Weitere Vordrucke, die bei Bedarf mit der Euro-Information zu versehen sind, sind zB V 18 (Vermögensteuer), V 19 (Einheitswert des BV, Vermögensteuer und Erbschaftssteueräquivalent), EO 2 (Sonderabgabe von Erdöl), Kr 9 (Abgabenerhöhung an Kr), Kr 11 (Kraftfahrzeugsteuer und Abgabenerhöhung)…